Nun haben wir von der BDO alle die aktuelle Bewertung der Pfänder der genannten Gesellschaften zur Kenntnis genommen, und das Ergebnis ist dann auch Niederschmetternd, wie sicherlich nicht nur wir, sondern sicherlich auch die Anleger und der Vertrieb erkannt haben dürfte. Trotzdem fragt man sich natürlich dann schon, wie kommen die Prüfungsberichte aus dem Jahre 2014 der BDO zustande die ja damals noch ein ganz anderes, sehr optimistisches Bild, von den Gesellschaften aufgezeigt haben. Das kann man zumindest den Berichten entnehmen die uns in der Redaktion vorliegen, die wir jedoch leider nicht veröffentlichen dürfen, da die BDO auf diese Dokumente das Urheberrecht hat, und das sicherlich auch geltend machen wird um zu verhindern das jeder an dieses Dokument herankommt, denn da könnte auch einmal der eine oder andere Rechtsanwalt darüber nachdenken, was dann mit möglichen Regressforderungen gegenüber der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich ist? Die Frage stellt sich insofern, das gerade der WP doch eigentlich mitbekommen haben müsste, welche Geschäfte dort von den Beteiligungsgesellschaften gemacht wurden, die dann möglicherweise gar nichts mit dem eigenetlichen Pfandgeschäft zu tun hatten. Auch wenn es keinen Grund für einen Haftungsanspruch gegenüber der BDO geben mag, alleine die öffentliche Diskussion dürfte für die BDO nicht gut sein.
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