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BDS Markets: BaFin ermittelt gegen BDS Markets, Mauritius

Hans (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) klar, dass die Gesellschaft BDS Markets, 6th Floor, Tower 1, Nexteracom Building, 72201 Ebène, Mauritius, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Die Gesellschaft tritt auch unter BDSwiss Markets auf.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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