BDT Media Automation GmbHRottweilJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2020BDT Media Automation GmbH, RottweilA. Allgemeine Angaben Die BDT Media Automation GmbH hat ihren Sitz in Rottweil und ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Registernummer HRB 735145 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt. Die zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Herstellungskosten aktiviert. Zinsen für Fremdkapital werden nicht angesetzt. Die Abschreibung der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zuschüsse zu Investitionen werden im Jahr des Zugangs von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gekürzt. Die Abschreibungen bei Gebäuden erfolgen linear über betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern. Die beweglichen Anlagen werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sobald die lineare Abschreibung die degressive Abschreibung übersteigt, wird von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Zugänge mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und – bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – durch Abzug einer Pauschalwertberichtigung ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert angesetzt. Die in den Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenen Disagien werden linear über den Zeitraum der Zinsbindung der entsprechenden Darlehen abgeschrieben. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände sind mit dem Kurs im Zeitpunkt ihres Zugangs oder mit dem niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind mit dem Tageskurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls bzw. mit dem höheren Stichtagskurs bewertet. Hiervon abweichend werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Die Haftungsverhältnisse berücksichtigen die Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten. Die Haftungsverhältnisse sind mit dem Betrag vermerkt, mit dem die Gesellschaft nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag haftet. Bestehende Rückgriffsforderungen werden nicht abgezogen. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2. Rechnungsabgrenzungsposten
3. Eigenkapital Der Jahresfehlbetrag führte zu einer Aufzehrung des Eigenkapitals und zum Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags von EUR 4,7 Mio.. Die im Volumen von EUR 3,8 Mio. begebene Mittelstandsanleihe ist allerdings mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen, nach dem die entsprechenden Verbindlichkeiten nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Emittentin übersteigenden freien Vermögen beglichen werden können, und zwar nach der Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung und im gleichen Rang mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 Abs. 2 Insolvenzordnung. Darüberhinaus besteht ein Gutachten der RDG Stuttgart-München GmbH die eine positive Fortführungsprognose konstatiert. Insoweit führt der bei der Gesellschaft ausgewiesene nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag nicht zu einer Überschuldung im Rechtssinne. Hinsichtlich bestehender bestandsgefährdender Risiken verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Konzernlagebericht. 4. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen sowie Rückstellungen für die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. 5. Verbindlichkeiten Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten ist in Abschnitt D. dargestellt. 6. Haftungsverhältnisse
Mit den Inhabern eines Genussrechts über nominal EUR 10 Mio. – ursprünglich vergeben an die BDT Büro- und Datentechnik GmbH & Co. KG und garantiert durch die BDT Media Automation GmbH – wurde im Geschäftsjahr 2013 eine Vereinbarung zur Ablösung des Genussrechts zu einem auf EUR 4,8 Mio. reduzierten Kaufpreis getroffen; die hieraus resultierenden Verbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2015 vollständig beglichen. Für die Differenz von EUR 5,2 Mio. wurde ein Besserungsschein, basierend auf den zukünftigen Ergebnissen der BDT Media Automation GmbH, vereinbart. Aus bedingten Forderungsverzichten resultieren Besserungsscheinverpflichtungen in Höhe von EUR 2,8 Mio., die mit Überwindung der Krise aufleben.
Die BDT Media Automation GmbH ist Komplementärin der BDT Handels GmbH & Co. KG, Rottweil. Sie ist nicht am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt. Die Gesellschaft ist in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, so dass wir nicht von einem Risiko einer Inanspruchnahme als Komplementärin ausgehen. Gegenüber einem Mitgesellschafter bestehen aus einer Beteiligung jährliche Gewinngarantien von TEUR 300. Die Gesellschaft war und ist entsprechend ertragsstark, so dass wir nicht von einer Inanspruchnahme ausgehen. Anhaltspunkte, die die hier getroffenen Einschätzungen in Frage stellen, liegen uns gegenwärtig nicht vor. 7. sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von jährlich etwa TEUR 1.800; auf verbundene Unternehemen entfallen Verpflichtungen in Höhe von etwa TEUR 400. D. Aufgliederung der Verbindlichkeiten
E. Sonstige Angaben 1. Konzernabschluss Die BDT Media Automation GmbH stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen auf, der im Bundesanzeiger offen gelegt wird. 2. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Im Geschäftsjahr 2020 und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zeigt sich die Liquiditätssituation der BDT-Gruppe weiter sehr angespannt. Sie ist bei einem Ausbleiben der angestrebten Produkterfolge und/oder einer Verfehlung der (angepassten) Restrukturierungsziele und/oder bei einer wesentlichen Verschlechterung des Marktumfeldes als ernsthaft bestandsgefährdend einzuschätzen. Wir stehen in regelmäßigem Austausch mit unseren Finanzierungspartnern, um die Zahlungsfähigkeit und die Liquiditätssituation sowohl kurzfristig als auch nachhaltig sicher zu stellen. Auf Basis einer durch aktuelle Fortführungsgutachten konstatierten grundsätzlichen Sanierungsfähigkeit von Muttergesellschaft und Konzern, der vorzunehmenden Restrukturierungsmaßnahmen, der über die Fortführungsgutachten verifizierten Unternehmensplanungen und der daraus mit Liquiditäts- und Finanzierungsbausteinen abgeleiteten Liquiditätsplanungen bis 2021 sehen wir uns in der Lage, unsere finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu bedienen. Die dazu notwendigen Bedingungen, Maßnahmen und in- und externe Finanzierungsbausteine werden durch die Fortführungsgutachten dargestellt und determiniert. Gesellschafter und Geschäftsführung haben sich zu allen Maßnahmen bekannt und haben unter Hinzuziehung externer Experten im Frühjahr 2018 begonnen und in der Folgezeit fortgesetzt, die vorgegebenen Restrukturierungsmaßnahmen umzusetzen. Unsere Finanzierungspartner unterstützen die Restrukturierungsmaßnahmen z.B. durch Stundungsvereinbarungen ebenfalls, machen allerdings ihre weitergehende Unterstützung von der erfolgreichen Umsetzung der weiteren Restrukturierungsmaßnahmen abhängig. 3. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres Nach dem Schluss des Geschäftsjahrs sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind: Die Entstehung und schnelle Verbreitung des Corona-Virus (COVID-19) seit Anfang 2020 sowie die Verbreitung von Virusvarianten im Jahr 2021 haben sich auf die Geschäfts- und Wirtschaftstätigkeit weltweit ausgewirkt. Eine Schätzung des finanziellen Effekts dieses Ereignisses auf das Unternehmen war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht möglich, weil das Ausmaß der Verbreitung und die Folgen für das Geschäft des Unternehmens nicht abschätzbar waren. In den ersten Monaten im Geschäftsjahr 2021 hat sich das Betriebsergebnis sowie der operative Cash-Flow – trotz der sich zu diesem Zeitraum weiterhin ausbreitenden Corona-Pandemie – entsprechend der Planung positiv entwickelt (Stand: Mai 2021) Dennoch bleibt durch die Corona-Pandemie ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor hinsichtlich der Planerreichung bestehen.
25. Juni 2021 BDT Media Automation GmbH Die Geschäftsführer gez. Marc Steinhilber gez. Dr. Holger Rath sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2021 festgestellt. |
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