Erneut gibt es schlechte Nachrichten für die Anleihegläubiger der Beate Uhse AG. Wie die Gesellschaft am 24. Mai 2016 per Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben hat, beabsichtigt die Beate Uhse AG, die im Juli 2014 begebenen Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W) zu restrukturieren. Die Anleihe hat ein Volumen von 30 Mio. Euro, wird mit 7,75 Prozent verzinst und hat eine Laufzeit bis Juli 2019.
Rahmenbedingungen für die Restrukturierung der Anleihe
Der Restrukturierungsplan für die Anleihe sieht eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um fünf Jahre bis zum Juli 2024 vor. Zudem sollen die Anleihegläubiger einer Reduzierung des Zinssatzes zustimmen. Für zunächst drei Jahre ist eine Zinssenkung von derzeit 7,75 % auf 2 % geplant, für den verbleibenden Zeitraum soll die Verzinsung auf Basis des EBITDA der Beate Uhse-Gruppe angepasst werden.
Die geplanten Maßnahmen sind Teil der finanziellen Restrukturierung der Unternehmensgruppe, die die Beate Uhse AG im Geschäftsbericht 2015 angekündigt hatte. Im Zusammenhang mit der geplanten finanziellen Restrukturierung hat die Beate Uhse AG ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Auftrag gegeben.
Gläubigerversammlung
Um die Anleihegläubiger über die geplante Restrukturierung abzustimmen zu lassen, hat die Beate Uhse AG für den 8. Juni 2016 in Hamburg eine Gläubigerversammlung einberufen. Im Rahmen der Gläubigerversammlung soll auch ein gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger gewählt werden. Dieser soll sämtliche Gläubiger der Anleihe zukünftig gegenüber der Gesellschaft vertreten.
Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte hält die von der Beate Uhse AG vorgeschlagenen Rahmenbedingungen für einen Zinsverzicht für nicht akzeptabel. Die Gesellschaft bietet den Anleihegläubigern trotz der prekären finanziellen Situation nicht einmal eine Besicherung der Anleihe an. Auch eine andere Kompensation für den vorgeschlagenen Zinsverzicht sieht das Angebot der Beate Uhse AG nicht vor.
Gläubigern der Unternehmensanleihe, die nicht persönlich an der Gläubigerversammlung in Hamburg teilnehmen wollen, bietet ARES Rechtsanwälte an, ihre Interessen auf der Versammlung zu vertreten.
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