Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 14. Juli 2021 auf einen Normenkontrollantrag einer Anwohnerin den Bebauungsplan Nr. 35 »Harthweide« der Stadt Zwenkau für unwirksam erklärt.
Maßgeblich war für den Senat, dass die Durchführung der von der Stadt Zwenkau vorgesehenen Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft, die auf Flächen außerhalb des Plangebiets und außerhalb des Gemeindegebiets erfolgen sollen, im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Stadt über den Bebauungsplan nicht hinreichend gesichert waren. Denn der städtebauliche Vertrag mit der Eigentümerin der Flächen, die für die Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen sind, enthält keine Sicherungen für die Stadt Zwenkau. Außerdem lag dieser Vertrag im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vor.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann jedoch innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 14. Juli 2021 – 1 C 4/20 –
Thomas Tischer
– stv. Pressesprecher –
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