Der Bebauungsplan „Solarpark Tiste“ der Gemeinde Tiste wurde vorläufig außer Vollzug gesetzt, da Mängel im Bereich des Landschafts- und Naturschutzes festgestellt wurden. Dies wurde durch einen Beschluss des 1. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 30. April 2024 entschieden (Az.: 1 MN 161/23).
Der besagte Bebauungsplan sah die Errichtung eines Solarparks auf einer Fläche von etwa 2,5 x 0,3 km vor, mit einer Leistung von über 50 Megawatt in der offenen Landschaft der Gemeinde Tiste (Samtgemeinde Sittensen, Landkreis Rotenburg (Wümme)). Das Plangebiet befindet sich in der Nähe eines Wiesenvogelschutzprojekts, das vor allem dem Schutz des gefährdeten Großen Brachvogels dient. Es ist durch eine flache, von Acker- und Grünland geprägte Landschaft gekennzeichnet, die weitläufig einsehbar ist.
Der Landesverband Niedersachsen des Naturschutzbunds Deutschland erhob Einwände gegen den Plan. Er argumentierte, dass die Auswirkungen des Solarparks auf Natur und Landschaft, insbesondere auf Brut- und Rastvögel, nicht ausreichend ermittelt oder ausgeglichen wurden. Die Senatsrichter stimmten diesen Einwänden größtenteils zu. Obwohl der Standort grundsätzlich vertretbar sei, bedürfe es weiterer Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und des Lebensraums für gefährdete Vögel.
Die Gemeinde hat nun die Möglichkeit, die festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren zu beheben. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar und wird zeitnah in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht.
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