Am 26. April 2024 hat der Bundesrat in einer Sitzung seine Bedenken gegenüber einem neuen Gesetzentwurf geäußert, der vom Bundesverfassungsgericht 2022 inspiriert wurde. Der Entwurf zielt darauf ab, den Einsatz verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen sowie die Kriterien für Tatprovokationen rechtlich festzulegen.
Verdeckte Ermittler, die Polizeibeamte mit geänderter Identität sind, unterscheiden sich von Vertrauenspersonen, die keine Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden sind, jedoch vertraulich zur Aufklärung von Straftaten beitragen. Der Entwurf legt fest, dass Vertrauenspersonen nur bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt werden dürfen und eine richterliche Anordnung benötigen.
Es besteht auch die Regelung, dass verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen eine Person nur unter bestimmten Bedingungen zu Straftaten provozieren dürfen, wofür ebenfalls eine richterliche Anordnung erforderlich ist.
Der Bundesrat übt jedoch umfangreiche Kritik am Gesetzentwurf. Er argumentiert, dass die neuen Regelungen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts überschreiten und der vorgesehene Richtervorbehalt verfassungsrechtlich nicht notwendig sei. Zudem könnte die erforderliche richterliche Anordnung potenzielle Vertrauenspersonen abschrecken und das Risiko einer Enttarnung erhöhen.
Die Meinung des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet, die darauf reagieren wird, bevor der Bundestag eine Entscheidung trifft. Sollte der Bundestag das Gesetz verabschieden, kann der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen.
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