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Bedeutendes Urteil: Geldstrafe wegen Verwendung der israelfeindlichen Parole „From the River to the Sea“

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Ein Berliner Gericht hat erstmals die Verwendung der umstrittenen Parole „From the River to the Sea“ als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation eingestuft. In einem wegweisenden Urteil wurde eine 42-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro verurteilt, weil sie den Slogan auf ihrem öffentlich einsehbaren Instagram-Profil verwendet hatte.

Die Staatsanwaltschaft bewertete die Parole als eindeutig israelfeindlich und als Ausdruck von Unterstützung für Organisationen, die das Existenzrecht Israels infrage stellen oder gar seine Zerstörung fordern. Laut Gericht gilt der Spruch als Symbol radikaler Gruppen, darunter die terroristische Hamas, die für zahlreiche Angriffe auf israelische Zivilisten verantwortlich gemacht wird.

Erstes Urteil dieser Art in Berlin

Das Urteil markiert einen wichtigen Präzedenzfall: Es ist das erste Mal, dass ein Berliner Gericht die Verwendung der Parole „From the River to the Sea“ strafrechtlich sanktioniert hat. Der Slogan wird häufig von pro-palästinensischen Aktivisten verwendet und bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer. Kritiker interpretieren ihn als Aufruf zur Eliminierung Israels, während Befürworter argumentieren, er stehe für das Streben nach Gleichberechtigung und Gerechtigkeit für Palästinenser.

„Mit diesem Urteil wird klargestellt, dass Symbole und Parolen, die im Kontext von Terrorismus und verfassungswidrigen Organisationen stehen, nicht toleriert werden“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Hintergrund des Falls

Die Angeklagte hatte die Parole im Jahr 2023 als Teil einer Bildunterschrift auf ihrem Instagram-Profil veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die öffentliche Sichtbarkeit des Beitrags und dessen Kontext auf eine bewusste Unterstützung radikaler und extremistischer Ansichten hindeuten. Die Verteidigung hingegen führte an, die Frau habe die Parole im Rahmen ihrer Meinungsfreiheit verwendet und sei sich der politischen Bedeutung des Ausdrucks nicht in vollem Umfang bewusst gewesen.

Das Gericht folgte jedoch der Argumentation der Anklage und stellte fest, dass die Parole in diesem Fall gezielt genutzt wurde, um Solidarität mit verfassungswidrigen Organisationen auszudrücken. Die Richter betonten, dass die Meinungsfreiheit dort ihre Grenzen finde, wo sie in den Bereich der Unterstützung terroristischer Ideologien übergehe.

Signalwirkung für ähnliche Fälle

Das Urteil könnte Signalwirkung für weitere Verfahren in Deutschland haben. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Kontroversen um die Verwendung der Parole „From the River to the Sea“ bei Demonstrationen und in sozialen Medien. Die Debatte um die Grenzen zwischen legitimer Kritik an der israelischen Politik und antisemitischen oder extremistischen Aussagen gewinnt damit neue Brisanz.

„Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft: Wer solche Parolen nutzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen“, sagte der Berliner Justizsenator. „Wir werden weiterhin genau hinschauen und entschieden gegen jede Form von Extremismus vorgehen.“

Reaktionen aus der Öffentlichkeit

Die Entscheidung des Gerichts stieß auf gemischte Reaktionen. Während israelische und jüdische Organisationen das Urteil als wichtigen Schritt im Kampf gegen Antisemitismus begrüßten, kritisierten pro-palästinensische Gruppen die Entscheidung scharf. Sie werfen dem Gericht vor, legitimen politischen Aktivismus zu kriminalisieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Die Angeklagte kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Ob der Fall letztlich vor einem höheren Gericht verhandelt wird, bleibt abzuwarten. Ungeachtet dessen hat dieses Urteil eine wichtige Diskussion über den Umgang mit extremistischen Parolen in der öffentlichen und digitalen Sphäre angestoßen.

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