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BEDINGUNGEN DES UMTAUSCHANGEBOTS – FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.

jorono (CC0), Pixabay
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FC Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.

GELSENKIRCHEN

BEDINGUNGEN DES UMTAUSCHANGEBOTS

Der Emittent wird am 18. März 2022 die folgende Einladung zum Umtausch der Unternehmensanleihe 2016 (ISIN: DE000A2AA048) auf seiner Webseite und im Bundesanzeiger veröffentlichen:

Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.

Gelsenkirchen, Bundesrepublik Deutschland

Einladung
an die Inhaber der EUR 34.107.000 5,00 % Schuldverschreibungen fällig 2023 (ISIN: DE000A2AA048) („Unternehmensanleihe 2016/​23„)

zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/​23 in neue Schuldverschreibungen der 5,50 % Anleihe 2022/​2027 (die „2027 Schuldverschreibungen„) des Emittenten mit der ISIN DE000A3MQS49

Der Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. (der „Emittent„) hat am 5. Juli 2016 eine 5,00 % Anleihe 2016/​2023, eingeteilt in 34.107 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je EUR 1.000 begeben. Der Gesamtnennbetrag der Unternehmensanleihe 2016/​23 steht derzeit noch zur Rückzahlung aus. Der Emittent hält selbst keine Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/​23.

Der Emittent hat am 7. Dezember 2021 beschlossen, die Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/​23 in 2027 Schuldverschreibungen einzuladen, die von dem Emittenten ab dem 18. März 2022 im Wege eines öffentlichen Angebots in der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich angeboten werden. Der Emittent hat in diesem Zusammenhang einen Wertpapierprospekt für die Schuldverschreibungen vom 16. März 2022 erstellt, der von der CSSF gebilligt und auf der Webseite des Emittenten (www.schalke04.de) und der Webseite der Luxemburger Börse (www.bourse.lu) veröffentlicht ist (der „Wertpapierprospekt„).

Das Umtauschangebot wird wie folgt bekanntgegeben:

1. Umtauschangebot

Gegenstand des Angebots

Der Emittent lädt hiermit die Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 zum Umtausch ihrer Schuldverschreibungen in 2027 Schuldverschreibungen ein (das „Umtauschangebot„).

Der Umtausch erfolgt dergestalt, dass Inhaber von Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/​23, die ihre Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/​23 zum Umtausch anbieten, je Schuldverschreibung der Unternehmensanleihe 2016/​23 mit einem Nennbetrag von EUR 1.000 eine der angebotenen 2027 Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von EUR 1.000, die Gegenstand dieses Prospekts sind, sowie zusätzlich EUR 15 in bar (der „Zusatzbetrag„) als Bonus, sowie die vollen Zinsen aus den umgetauschten Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/​23 für die laufende Zinsperiode bis zum 14. April 2022 (ausschließlich) in Höhe von EUR 38,49 je Schuldverschreibung erhalten. Zusatzbetrag und Zinsen ergeben den Barbetrag (der „Barbetrag„).

Angebotsfrist, Verlängerung der Angebotsfrist

Das Angebot zur Teilnahme am Umtauschangebot durch die Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 ist in der Zeit vom 18. März 2022 bis einschließlich 8. April 2022, 18.00 UHR MESZ (die „Angebotsfrist„), gegenüber der jeweiligen Depotbank schriftlich zu erklären.

Der Emittent behält sich die Verlängerung bzw. Verkürzung der Angebotsfrist vor. Eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Angebotsfrist wird der Emittent unverzüglich und spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf seiner Webseite unter www.schalke04.de und auf der Webseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) bekanntgeben.

Abwicklungsstelle

Die Gesellschaft hat die Bankhaus Gebr. Martin AG (die „Abwicklungsstelle„), mit der Funktion der technischen Abwicklungsstelle für das Umtauschangebot beauftragt.

Angebotserklärung

Die Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 können an diesem Umtauschangebot nur dadurch teilnehmen, dass sie innerhalb der Angebotsfrist:

(a)

schriftlich ein Angebot zum Umtausch gegenüber ihrer Depotbank unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Angebotsformulars unter Angabe der Anzahl der Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/​23, die umgetauscht werden sollen (die „Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen„), erklären; und

(b)

die Depotbank anweisen, die Anzahl von in ihrem Depot befindlichen Schreibungen Schuldverschreibungen, mit denen sie am Umtauschangebot teilnehmen wollen, (i) bis zum Umtauschtag zu sperren und jegliche Übertragung bis zum Begebungstag zu unterlassen und (ii) in die ausschließlich für das Umtauschangebot eingerichtete ISIN DE000A3MQDH2 /​ WKN A3MQDH bei der Clearstream Banking AG umzubuchen. Eine Mindestumtauschgröße gibt es nicht.

Die schriftliche Angebotserklärung kann auch durch einen Bevollmächtigten des Inhabers von Schuldverschreibungen abgegeben werden.

Weitere Erklärungen der teilnehmenden Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23

Mit der Angebotserklärung geben die jeweiligen Inhaber der Unternehmensanleihe das Umtauschangebot für die in der Angebotserklärung angegebene Anzahl von Schuldverschreibungen der Unternehmensanleihe 2016/​23 nach Maßgabe dieses Umtauschangebots ab und

(a)

weisen ihre Depotbank an, die Schuldverschreibungen, für die sie das Umtauschangebot abgeben wollen, zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch für anderweitige Verfügungen zu sperren;

(b)

beauftragen und bevollmächtigen die Abwicklungsstelle sowie ihre Depotbank (jeweils unter der Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB), alle zur Abwicklung des Umtauschangebots erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie entsprechenden Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen herbeizuführen;

(c)

übertagen – vorbehaltlich der Annahme der Angebotserklärung durch den Emittenten – die Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen auf den Emittenten mit der Maßgabe, dass eine entsprechende Anzahl an 2027 Schuldverschreibungen, wie in der Angebotserklärung angegeben, an sie übertragen wird;

(d)

erklären, dass die Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und

(e)

erklären, dass ihnen bekannt ist, dass sich – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – das Umtauschangebot nicht an Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan sowie solchen Staaten richtet, in denen das Umtauschangebot oder das Angebot der Schuldverschreibungen nicht zulässig wäre, und das Umtauschangebot nicht in diesen Staaten abgegeben werden darf, und sie sich außerhalb dieser Staaten befinden.

Die vorstehenden, unter den Buchstaben (a) bis (e) aufgeführten Erklärungen, Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Umtauschangebots unwiderruflich erteilt.

Rechtsfolgen des Umtauschs

Nach Annahme dieses Umtauschangebots durch den Emittenten kommt zwischen dem jeweiligen teilnehmenden Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 und dem Emittenten ein Vertrag über den Umtausch der Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen gegen die 2027 Schuldverschreibungen gemäß den Bestimmungen dieses Umtauschangebots zustande. Mit der Abgabe ihrer Angebotserklärung verzichten die teilnehmenden Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 gemäß § 151 Absatz 1 BGB auf einen Zugang der Annahmeerklärung. Zugleich einigen sich die jeweiligen teilnehmenden Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 und der Emittent, vorbehaltlich der Annahme der Angebotserklärung durch den Emittenten, über den Übergang des Eigentums an den Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen auf den Emittenten und den Übergang des Eigentums an der entsprechenden Anzahl 2027 Schuldverschreibungen auf die jeweiligen teilnehmenden Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 jeweils zum Vollzugstag.

Mit Übertragung des Eigentums an den Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen gehen alle mit diesem verbundenen Ansprüche und sonstigen Rechte (inkl. der Zinsansprüche) auf den Emittenten über.

Abwicklung des Umtauschangebots

Die Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen verbleiben zunächst im Depot des Inhabers – werden jedoch für anderweitige Verfügungen gesperrt.

Am 14. April 2022 (der „Vollzugstag„) wird die Abwicklungsstelle als Umtauschtreuhänderin für die teilnehmenden Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 die Zum Umtausch angebotenen Schuldverschreibungen auf ein Depot der Abwicklungsstelle (zur Übertragung an den Emittenten) Zug um Zug gegen Zahlung des Barbetrages übertragen. Die entsprechende Anzahl an 2027 Schuldverschreibungen wird am Emissionstag übertragen.

Im Fall des Abbruchs dieses Umtauschangebots werden die zum Umtausch angemeldeten Bestände von den Depotbanken entsperrt.

Abbruch des Umtauschangebots

Der Emittent ist berechtigt, dieses Umtauschangebot bis zum Vollzugstag abzubrechen. Ein etwaiger Abbruch des Umtauschangebots wird durch den Emittenten unverzüglich durch Veröffentlichung auf seiner Webseite unter www.schalke04.de und der Webseite der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) bekanntgegeben.

Die für anderweitige Verfügungen gesperrten Schuldverschreibungen werden unverzüglich von den Depotbanken freigegeben.

Mehrerwerbsoption

Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23, die am Umtauschangebot teilnehmen, können darüber hinaus ein Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen abgeben.

Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23, die von der Mehrerwerbsoption Gebrauch machen wollen, können innerhalb der Umtauschfrist in schriftlicher Form unter Verwendung des über die Depotbank des jeweiligen Inhabers oder die Webseite des Emittenten zur Verfügung gestellten Formulars oder in sonstiger schriftlicher Form über die Abwicklungsstelle ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen abgeben. Der Mehrbezugswunsch kann nur berücksichtigt werden, wenn der diesbezügliche Mehrbezugsantrag spätestens bis zum Ablauf der Umtauschfrist bei der Abwicklungsstelle eingegangen ist. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich eines Nennbetrags von EUR 1.000 oder eines Vielfachen davon möglich.

2. Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Schuldverschreibungen und zum Emittenten können dem Wertpapierprospekt entnommen werden. Den Inhabern der Unternehmensanleihe 2016/​23 wird empfohlen, den Wertpapierprospekt zu lesen und insbesondere die im Prospekt enthaltenen Risikohinweise zu beachten.

3. Steuerliche Hinweise

Die Veräußerung der Zum Umtausch angemeldeten Schuldverschreibungen aufgrund der Annahme dieses Umtauschangebots kann zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns oder zu einem steuerlich ggf. berücksichtigungsfähigen Veräußerungsverlust führen.

Insoweit gelten die jeweils anwendbaren steuerrechtlichen Bestimmungen. Je nach den Verhältnissen des Inhabers können auch ausländische steuerliche Regelungen zur Anwendung kommen. Der Emittent empfiehlt den Inhabern der Unternehmensanleihe 2016/​23, vor Annahme dieses Umtauschangebots eine ihre individuellen steuerlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung einzuholen.

4. Veröffentlichungen, Verbreitung dieses Dokuments, sonstige Hinweise

Dieses Angebotsdokument wird auf der Webseite des Vereins unter www.schalke04.de und der Webseite der Börse Luxemburg unter www.bourse.lu veröffentlicht. Es wird zudem am 18. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieses Angebotsdokument wird ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht.

Da die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieses Angebotsdokuments an Dritte sowie die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich gesetzlichen Beschränkungen unterliegen kann, darf dieses Angebotsdokument weder unmittelbar noch mittelbar in anderen Ländern veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder weiterer Voraussetzungen abhängig ist. Gelangen Personen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich in den Besitz dieses Angebotsdokuments oder wollen sie von dort aus das Angebot annehmen, werden sie gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich geltende Beschränkungen zu informieren und solche Beschränkungen einzuhalten. Der Emittent übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Weitergabe oder Versendung dieses Angebotsdokuments oder die Annahme des Erwerbsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dem Großherzogtum Luxemburg und der Republik Österreich mit den jeweiligen ausländischen Vorschriften vereinbar ist.

Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen bezüglich der Versendung, Verteilung und Verbreitung dieses Angebotsdokuments wird darauf hingewiesen, dass sich dieses Umtauschangebot an alle Inhaber der Unternehmensanleihe 2016/​23 richtet.

Der Emittent wird das Ergebnis dieses Umtauschangebots auf ihrer Webseite unter www.schalke04.de und auf der Webseite der Börse Luxemburg unter www.bourse.lu veröffentlichen.

Sämtliche Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen des Vereins, die im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, ausschließlich auf der Webseite des Vereins.

5. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Dieses Umtauschangebot sowie alle mit diesem Umtauschangebot zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen den teilnehmenden Inhabern der Unternehmensanleihe 2016/​23, der Annahmestelle und /​ oder den Depotbanken unterliegen deutschem Recht.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aus- oder im Zusammenhang mit diesem, Umtauschangebot (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Gelsenkirchen, Bundesrepublik Deutschland.

Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V.

 

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