In einem dramatischen Akt rechtlicher Auseinandersetzungen hat Hanno Berger, der als Architekt der berüchtigten Cum-Ex-Geschäfte gilt, eine herbe Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erlitten. Berger, der in einem erbitterten Rechtskampf gegen eine schwere Haftstrafe wegen umfangreicher Steuerhinterziehung ankämpfte, sah seine Hoffnungen zerschlagen, als das höchste deutsche Gericht seine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annahm.
Mit der Würde eines tragischen Helden, dessen Schicksal durch die Hand des Schicksals besiegelt wurde, wurde Bergers letzter Versuch, den Fängen der Justiz zu entkommen, als unzulässig abgewiesen. Das Gericht erklärte, die Beschwerde sei aufgrund mangelnder Begründung nicht haltbar, ein Urteil, das so endgültig ist wie die untergehende Sonne am Horizont. Diese Entscheidung lässt Berger mit den Konsequenzen seiner Taten konfrontiert, nachdem das Landgericht Bonn ihn zuvor in einem historischen Urteil wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte. Damit endet ein Kapitel in der Saga der Cum-Ex-Affäre, einem Komplott, das die Republik erschüttert und die Abgründe menschlicher Gier und List offenbart hat.
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