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Crowdinvesting bzw. Crowdfunding sollte Privatinitiatoren die Möglichkeiten geben eine soziale Idee oder ein Start-up mithilfe eingeschränkter Mittel zu finanzieren. Vor dem Beschluss des Bundestags am 23.04.2015 war das Kleinanlegerschutzgesetz in diesem Bereich so zu verstehen. In Wahrheit stehen Personen mit diesen Interessen tatsächlich keine Mittel zur Erstellung eines Prospekts im Sinne der BaFin zur Verfügung. Mit € 5000 läßt sich nach deren Vorgaben kein Prospekt erstellen. dafür wäre eine „0“ anzuhängen. Mit den vergrößerten Limits werden Toren für die Personen geöffnet, die anderes vorhaben könnten. Die lassen sich weder von einer Prospektpflicht noch einer nicht fälligen Provision aufhalten.