Startseite Allgemeines Justiz Beginn der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Stephan E. und Markus H. wegen Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke
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Beginn der Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Stephan E. und Markus H. wegen Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke

WilliamCho (CC0), Pixabay
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In dem Strafverfahren gegen Stephan E. und Markus H. hat heute die Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main begonnen.

Nr. 51/2020

Dem 46 Jahre alten Angeklagten Stephan E. wird vorgeworfen, in der Nacht vom 1. auf den 2.6.2019 den damaligen Kasseler Regierungspräsidenten getötet zu haben. Der 43-jährige Angeklagte Markus H. soll Beihilfe zu dieser Tat geleistet haben. Dem Angeklagten Stephan E. wird darüber hinaus zur Last gelegt, am 6.1.2016 einen aus dem Irak stammenden Asylbewerber niedergestochen zu haben.

An der Sitzung haben neben dem mit fünf Richtern und zwei Ergänzungsrichtern besetzten Senat die beiden Angeklagten mit ihren jeweils zwei Verteidigern und zwei Vertreter des Generalbundesanwalts teilgenommen. Ferner sind die Witwe und die Söhne von Dr. Lübcke und der irakische Asylbewerber, die als Nebenkläger am Verfahren beteiligt sind, mit ihren Rechtsanwälten sowie ein Sachverständiger anwesend gewesen, der ein psychiatrisches Gutachten über den Angeklagten E. erstatten soll.

Nachdem der Vorsitzende Richter die Sitzung eröffnet und die Anwesenheit der beteiligten Personen festgestellt hatte, haben die Verteidiger der Angeklagten Anträge gestellt. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie die Nebenklägerbeistände nahmen zu diesen Anträgen Stellung. Nach der Sitzungspause entschied der Senat über einen der Anträge und stellte die Entscheidung über die anderen Anträge zurück.

Sodann haben die Vertreter des Generalbundesanwalts den Anklagesatz aus der Anklageschrift verlesen.

In dieser wird dem Angeklagten Stephan E. vorgeworfen, eine von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung zu haben, die sich auch gegen Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland richtet. Seitdem die Angeklagten Stephan E. und Markus H. am 14.10.2015 in Lohfelden eine Bürgerversammlung besucht hätten, die die in diesem Ort geplante Unterbringung von Flüchtlingen betraf, hätte der Angeklagte Stephan E. aus Verärgerung über die Äußerungen von Dr. Lübcke bei dieser Versammlung seinen Fremdenhass zunehmend auf Dr. Lübcke gerichtet und damit begonnen, private Informationen über diesen zu sammeln. Der Angeklagte Markus H. sei sich mit Stephan E. stillschweigend dahin einig gewesen, dass eine gewaltsame Aktion durchzuführen sei. Markus H. habe sich regelmäßig mit Stephan E. zu gemeinsamen Schießübungen mit Kurz- und Langwaffen getroffen, wodurch Stephan E. seine Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Schusswaffen habe verbessern können. Zudem habe Markus H. dem Stephan E. durch das gemeinsame Waffentraining Zuspruch und Sicherheit vermittelt und ihn darin bestärkt, zur Abwendung der aus der Sicht der Angeklagten bedenklichen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen unter Einsatz von Waffengewalt aktiv zu werden. Der Angeklagte Stephan E. habe sich dann am 1.6.2019 gegen 23.20 Uhr in Wolfhagen-Istha an die Terrasse des Wohnhauses des Dr. Lübcke angeschlichen und mittels eines Revolvers aus kurzer Distanz einen gezielten Schuss auf den Kopf von Dr. Lübcke abgegeben und diesen dadurch getötet.

Der Angeklagte Stephan E. ist weiter angeklagt, sich am Abend des 6.1.2016 in Lohfelden dem aus dem Irak stammenden Asylbewerber auf einem Fahrrad von hinten genähert und mit einem Messer in den Rücken gestochen zu haben, wobei er es billigend in Kauf genommen habe, dass der Geschädigte an den Folgen des Stichs sterben würde. Dabei sei es ihm darauf angekommen, seinen Hass auf Flüchtlinge auszuleben und durch die rein willkürliche Auswahl sowie die überfallartige Tatbegehung Angst unter den in Deutschland Schutz suchenden Menschen fremder Herkunft zu verbreiten, damit diese Deutschland wieder verlassen.

Der Angeklagte Stephan E hat sich in der heutigen Sitzung nicht zur Sache eingelassen. Der Angeklagte Markus H. gab über einen seinen Verteidiger eine Eingangserklärung ab. Anschließend wurde die Sitzung unterbrochen.

Beide Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung wird am kommenden Donnerstag, dem 18. Juni 2020 um 10:00 Uhr im Saal 165 des Gerichtsgebäudes C, Konrad-Adenauer-Straße 20, 60313 Frankfurt am Main, fortgesetzt.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 5-2 StE 1/20 -5a – 3/20

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