Am Donnerstag, den 31. Oktober 2024, beginnt um 9.00 Uhr vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart ein Staatsschutzverfahren gegen einen 36-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Der Prozess findet unter dem Vorsitz von Dr. Roderich Martis im Saal 18 des Oberlandesgerichts Stuttgart (Olgastraße 2, 70182 Stuttgart, Eingang Ulrichstraße) statt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich von 2012 bis Ende 2016 in Syrien an zwei terroristischen Vereinigungen beteiligt zu haben: zunächst an der „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ und später am „Islamischen Staat“ (IS). Die Anklage wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am 19. Juli 2024 erhoben.
Laut Anklageschrift handelt es sich bei der „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ um eine im Frühjahr 2012 in Mu Hassan, Provinz Deir Ezzor, gegründete Gruppierung. Sie wurde von ehemaligen Angehörigen der syrischen Armee als Teil des Aufstands gegen die Regierung gegründet und verfolgte das Ziel, die syrische Regierung zu stürzen. Die Gruppierung umfasste mehrere Dutzend Kämpfer und war unter anderem mit Sturmgewehren, Mörsern und Panzerabwehrwaffen bewaffnet. Ihre Mitglieder beteiligten sich an Kampfhandlungen und Sprengstoffanschlägen, bei denen der Tod von Gegnern in Kauf genommen wurde.
Der Angeklagte soll zwischen Juli 2012 und Juni 2014 als Kämpfer und Scharfschütze für die „Katibat Abu Bakr al-Siddiq“ aktiv gewesen sein. In diesem Zeitraum habe er sich an mindestens vier Gefechten um den Militärflughafen von Deir Ezzor beteiligt und als „rechte Hand“ des Anführers der Gruppe fungiert.
Nach der Machtübernahme des IS in Mu Hassan im Juni 2014 soll sich der Angeklagte der Terrororganisation angeschlossen haben. Zunächst soll er in Mu Hassan als „rechte Hand“ des örtlichen IS-Führers tätig gewesen sein. Mitte 2015 sei er nach Aleppo gegangen, wo er für den IS in einem Kriegsbeutezentrum arbeitete.
Der Angeklagte wurde am 2. April 2024 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom 13. September 2024 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Verhandlung wird von einem aus drei Richtern bestehenden Senat geleitet.
Weitere Details zur Anklage können der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 29. August 2024 entnommen werden.
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