Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte zur Begründung ihrer Handlungsweise fest, nach umfassender Prüfung neuer Unterlagen sehe man jetzt „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte und somit einen Anfangsverdacht für Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung“. Die Behörde stellt weiter fest: „Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Hannover unabhängig nach intensiver kollegialer Beratung getroffen. Weisungen von vorgesetzten Behörden hat es nicht gegeben.“ Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.Nun dann Herr Präsident auf in den Kampf!
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