Startseite Allgemeines Behörden können eigene Fehler immer ausbügeln
Allgemeines

Behörden können eigene Fehler immer ausbügeln

Teilen

Behörden dürfen falsch berechnete Benutzungsgebühren jederzeit nachfordern. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Beschluss entschieden.
Es lehnte den Antrag eines Bürgers ab, einen nachberechneten Bescheid über Kanalgebühren außer Vollzug zu setzen. Die Bürger müssten mit Berechnungsfehlern rechnen und könnten sich in der Regel später nicht darauf berufen, sie hätten der ursprünglichen Berechnung vertraut. Zugunsten des Bürgers gebe es keinen Vertrauensschutz, führten die Richter aus. Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Behörde bewusst eine zu niedrige Gebühr verlangt habe und der Bürger dies auch nachweisen könne (Aktenzeichen: 8 L 554/10).

Versuchen Sie das mal!

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Trump und die FBI-Direktion: Ein Kapitel voller Spannungen und Strategien

Mit dem bevorstehenden Amtsantritt von Donald Trump für seine zweite Amtszeit wächst...

Allgemeines

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Habeck sieht Licht am Ende des Batterietunnels

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, bekannt für seinen unerschütterlichen Optimismus, hat sich zur Situation...

Allgemeines

MULTI-ENERGY eG-keine Bilanzen veröffentlicht

Auch das wieder eine Genossenschaft die wir dem DEGP eV zuordnen als...

Allgemeines

bav manufaktur GmbH bilanziell Überschuldet?

Kritische Analyse der Bilanz der bav manufaktur GmbH (Geschäftsjahr 2022) Die Bilanz...