Behörden dürfen falsch berechnete Benutzungsgebühren jederzeit nachfordern. Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Beschluss entschieden.
Es lehnte den Antrag eines Bürgers ab, einen nachberechneten Bescheid über Kanalgebühren außer Vollzug zu setzen. Die Bürger müssten mit Berechnungsfehlern rechnen und könnten sich in der Regel später nicht darauf berufen, sie hätten der ursprünglichen Berechnung vertraut. Zugunsten des Bürgers gebe es keinen Vertrauensschutz, führten die Richter aus. Eine Ausnahme gelte nur, wenn die Behörde bewusst eine zu niedrige Gebühr verlangt habe und der Bürger dies auch nachweisen könne (Aktenzeichen: 8 L 554/10).
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