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Bei Crowdinvesting besteht für das investierte Geld immer das Risiko des Totalverlustes

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Kleinanleger haben immer mehr Möglichkeiten zur Geldanlage auch im Internet. Crowdinvesting heißt: Viele investieren über eine Online-Plattform Geldbeträge und ermöglichen so ein neues Projekt.

Die Idee stammt aus der Finanzierung kultureller oder sozialer Kleinvorhaben. Dennoch sollten sich Verbraucher nicht von dem meist geringen Mindestbetrag und einem vertrauenerweckenden Gesamtauftritt dazu verleiten lassen, ihr Geld ohne nähere Prüfung des Anbieters einzusetzen. Denn mittlerweile verstecken sich hier Investitionen und komplizierte Anlegerprodukte wie Beteiligungen in Millionenhöhe.

„Eine Beteiligung wird dabei oft in Form eines sogenannten partiarischen Nachrangdarlehens angeboten“, erläutert Volker Schmidtke, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Berlin. Dabei wird der Anleger zum Kreditgeber und soll im Ge-genzug eine Beteiligung am Unternehmenswert und -gewinn erhalten. „Nachrangdarlehen bedeutet, dass das Darlehen im Insolvenzfall nachrangig zu anderen Gläubigern zurückgezahlt wird“, erklärt Schmidtke, und weiter: „Diese Darlehen werden aber, anders als nahezu alle anderen Formen der Geldanlage, nicht von der staatlichen Finanzaufsicht geprüft.“

„Bei Crowdinvesting besteht für das investierte Geld immer das Risiko des Totalverlustes“, so Schmidtke. Und dieses Risiko ist durchaus konkret: Zum einen handelt es sich bei den Unternehmen zumeist um Start-Ups ohne bewährtes Geschäftsmodell und mit hohem Insolvenzrisiko, zum anderen liegen die eingeworbenen Mittel oft deutlich höher als der Unternehmenswert.

Da auf vielen Crowdinvesting-Plattformen meist nur unzureichend auf dieses Verlustrisi-ko hingewiesen wurde, hat die Verbraucherzentrale Berlin eine Reihe von Plattformen erfolgreich abgemahnt. Besonders ein fiktiv errechneter ‚Unternehmenswert‘ der Start-ups wurde beanstandet. Plattformen sollten offen legen müssen, wie der Unterneh-menswert ermittelt wurde. „Hier ist, was Transparenz und Risiken angeht, der Gesetz-geber gefordert: Hinweispflichten müssen gesetzlich verankert, alle Beteiligungsformen der inhaltlichen Prüfung durch die Finanzaufsicht unterstellt und einheitliche Produktin-formationen zu Eigenschaften und Risiken.vorgeschrieben werden“, so Schmidtke.

Quelle: VZ Berlin

2 Kommentare

  • Wenn es keinen Vertrieb gibt oder Kundenbesorger, wie findet der Anleger
    dann zu solch einer Anlage ? Wer erklärt dem Kunden das Geschäftsmodell ?
    Warum sind die Kosten bei diesen Crowdfunding Plattformen so hoch ?
    Wer verdient an den Kosten, wenn es ja keinen Vertrieb oder Kundenbesorger gibt ? Was passiert mit den Kundengeldern, wenn man jetzt schon absehen kann das man diese Produkte regulieren will ?

  • hier ist allerdings kein vertrieb zwischengeschaltet, der mit hihen provisionen bezahlt werden will und es geht häufig nicht um Beträge ab 10000€ oder so. der funanzielle verlust hält sich daher in grenzen.

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