Trading–Software „Bitcoins Wealth“: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website shorestar.ru/Bitcoins_Wealth/?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Website shorestar.ru/Bitcoins_Wealth/?, mit dem Angebot der Trading–Software „Bitcoins Wealth“, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften und/oder Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen hat.
Der Inhalt der Website rechtfertigt die Annahme, dass der Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte und/oder Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Der Betreiber macht keine Angaben zur Rechtsform oder zum Geschäftssitz.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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