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Bei Nachnahme: Betrug – Warnung vor dubiosem Anschreiben der HK-Vermittlung

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Kostenträchtiges Nachsehen mit unbekannten Nachnahmesendungen haben zurzeit viele Verbraucher in NRW: Sie erhielten Schreiben der HK-Vermittlung in Dorsten mit Nachnahmeforderungen von 87 Euro.

Weil der Brief weder Inhalt noch Anlass der Sendung erkennen ließ, holten die überraschten Empfänger den Umschlag gegen Zahlung von 87 Euro Nachnahmegebühr bei der Post ab. Im ausgehändigten Umschlag steckte jedoch bloß ein unprofessionell erstellter Serienbrief. Dieser meldete die Angeschriebenen für den Pauschalbetrag von 87 Euro jeden Monat zur vollautomatischen Teilnahme an den lukrativsten Supergewinnspielen an. „Mit der Annahme dieses Schreibens erklären Sie sich bereit, an dem Gewinnspiel teilzunehmen.“ – so erfuhren die Überrumpelten beim Lesen, dass sie einer kostenträchtigen Nachnah­mefalle aufgesessen waren.

Übrigens: In anderen Fällen kündigte die HK-Vermittlung telefonisch an, dass die Angerufenen 1.200 Euro gewonnen hätten und der übermittelte Scheck am Postschalter oder beim Postboten gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 87 Euro einzulösen sei. Wer auf das so ange­kündigte Schreiben reagierte und zahlte, fand ebenfalls nur einen Serienbrief mit der Einverständniserklärung zur Gewinnspielteilnahme vor – vom vermeintlichen Gewinn sahen die Geprellten jedoch nichts.

Die Verbraucherzentrale NRW warnt davor, bei Brief- oder Paketsendungen mit unbekanntem Absender Nachnahmezahlungen zu leisten. Nur weil ein Schreiben per Nachnahme versandt wird, muss dessen Inhalt nicht unbedingt wichtig sein oder eine Verpflichtung zur Zahlung bestehen. Wer nichts bestellt hat, sollte die Annahme einer solchen Sendung verweigern. Gewonnen hat man übrigens nur, wenn man für die Zustellung von Bargeld oder Hauptgewinn nicht zahlen muss!

Wer Opfer des Nachnahme-Nepps wurde, sollte bei der Kriminalpolizei Strafanzeige erstatten. Versuche der Ermittlungsbehörden, die HK-Ver­mittlung in Dorsten anzuschreiben, sind fehlgeschlagen – dort geht daher man von betrügerischer Absicht aus.

Quelle:VBZ NRW

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