Unerbetener Anruf
Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche ungebetenen Anrufe sind verboten. Wert- papierdienstleistungsunternehmen und anderen Unter- nehmen ist es ausdrücklich untersagt, Cold Calling zu betreiben.
E-Mail/Fax
Haben Sie von einem Anbieter Aktienempfehlungen per E-Mail erhalten, den Sie nicht kennen? Erhalten Sie per Fax Börsenbriefe, die Sie nicht bestellt haben? Oder wird Ihnen ein vermeintlicher Geheimtipp unterbreitet, den Sie angeblich beachten sollen? Hinter solchen Angebo- ten verbergen sich meist unseriöse Anbieter, die Anle- gern durch eine erfundene Erfolgsgeschichte Aktien wertloser Unternehmen zum eigenen Vorteil vermitteln wollen.
Zeitdruck
Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt? Lockt der Anbieter mit einem exklusiven Geschäft, für das Sie sich aber sehr schnell entscheiden müssen? Darauf sollten Sie nicht eingehen, denn dies ist häufig nur ein Trick. Wie gesagt: Lassen Sie sich nie drängen! Seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen.
Hohe Renditen oder außergewöhnliches Entwick- lungspotenzial
Werden Ihnen ungewöhnlich hohe Zinsen versprochen? Auch weit über dem Marktüblichen liegende Rendite- versprechen können ein Hinweis auf unseriöse Ange- bote sein. Je höher der versprochene Gewinn ist, desto höher ist in der Regel das Risiko, dass Sie Ihr eingesetz- tes Kapital verlieren. Welche Renditen marktüblich sind, können Sie zum Beispiel dem Kursteil der
Tageszeitungen oder dem Internetangebot der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) entneh- men.
Kritisch hinterfragen sollten Sie auch Empfehlungen zu Unternehmen, denen ein außergewöhnliches Entwick- lungspotenzial zugeschrieben wird. Penny Stocks sind aufgrund niedriger Preise und Handelsvolumina beson- ders anfällig für Spekulation und Manipulation.
Unklares Produkt
Hat der Anbieter Schwierigkeiten, sein Produkt zu erklä- ren? Kaufen Sie nie die Katze im Sack – erst informieren, dann entscheiden! Kaufen Sie nur, was Sie wirklich ver- standen haben! Grundsätzlich gilt: Je komplizierter ein Produkt ist, desto mehr Erfahrung sollten Sie mit Finanz- geschäften haben.
Setzen Sie sich selbst mit dem Produkt auseinander und lassen Sie sich nicht von Fantasietiteln und geschönten Grafiken verleiten.
Undurchsichtige Ausstiegsmöglichkeiten
Klären Sie, wie und wann Sie Ihren Anlagebetrag zurückerhalten. Besonders vorsichtig sollten Sie bei mehrjährigen Vertragslaufzeiten sein, wenn es keine Möglichkeit gibt, vorzeitig zu kündigen, oder wenn dies mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden wäre.
Über mehrere Jahre laufende Verträge ohne die Mög- lichkeit eines vorzeitigen Ausstiegs sollten Sie nur
mit Anbietern schließen, an deren Seriosität Sie kei- nerlei Zweifel haben. Bleiben Sie selbst dann kritisch, wenn Sie ein Geschäft innerhalb einer bestimmten Frist jederzeit widerrufen oder kündigen können.
Auch solche Rechte schützen Sie nicht automatisch vor finanziellen Verlusten. Klären Sie ab, welche Rück- zahlung Sie im Fall der Fälle tatsächlich erhalten. Bei Wertpapiergeschäften gilt: Informieren Sie sich über Möglichkeiten, sich vor Ende der Laufzeit von einem Wertpapier zu trennen. Oft ist es wichtig zu wissen, ob es für das Produkt einen liquiden Markt gibt.
Überweisung ins Ausland
Sollen Sie Geld ins (außereuropäische) Ausland über- weisen? Seien Sie besonders vorsichtig. Schon viele Anleger haben dabei ihr Geld verloren. Möglicher- weise können Sie nicht mehr überblicken, ob und wie Ihr Geld angelegt wird. Es hat schon Fälle gegeben, in denen das Unternehmen, dem Geld überwiesen wurde, den Betrag nicht wie vereinbart oder gar nicht inves- tiert hat. Manchmal gab es das Unternehmen gar nicht.
Investment auf Probe
Sie werden damit gelockt, zunächst probeweise einen kleineren Betrag zu investieren? Dass Sie bei Ihrer Recherche keine Informationen über das Unternehmen finden können, begründet man etwa damit, es handele sich um ein noch junges Unternehmen mit aussichts- reichen Geschäftsideen? Dann ist der vermeintliche
Geheimtipp wahrscheinlich eine Falle. Nach kurzer Zeit wird der Anbieter vom großen Erfolg der Anlage berichten und Sie auffordern, größere Beträge zu investieren. Vom Erfolg Ihres Probeinvestments ange-
lockt, sollen Sie verleitet werden, mehr Geld anzulegen.
Schneeballsystem
Sie werden zur Investition in vermeintlich lukrative Anlagegeschäfte überredet. In Wirklichkeit werden die Gelder jedoch nicht angelegt, sondern zur Ausschüt- tung oder Rückzahlung an frühere Anleger verwen- det. Für Anleger ist solch ein Schneeballsystem meist nicht erkennbar. Die Anlage und deren Rendite werden häufig in Hochglanzprospekten vorgetäuscht. Dieses System bricht früher oder später zusammen.
Oft bieten Unternehmen mit Sitz im Ausland gezielt deutschen Anlegern Produkte an, hinter denen sich Schneeballsysteme verbergen. Hintermänner der Unternehmen sind in der Regel Deutsche, die sich aus- ländischer Gesellschaftsformen und Firmensitze bedie- nen, um sich den deutschen Behörden zu entziehen.
Weit über dem Marktüblichen liegende Renditever- sprechen sind oft ein Warnzeichen für ein Schneeballsystem.
Unbefugt erteilte Orders
Es kommt vor, dass nicht berechtigte Personen ohne Wissen des Depotinhabers Wertpapiergeschäfte in Auftrag geben, um den Kurs steigen zu lassen. Das kommt vor allem bei Geschäften in illiquiden aus- ländischen Werten des Open Market (Freiverkehr) vor. Seien Sie daher vorsichtig, wenn Unbekannte Sie
ungefragt mit dem Hinweis auf vermeintliche Schnäpp- chen oder Gewinnmitteilungen auffordern, Daten preiszugeben. Geben Sie Ihre Konto- oder Depot- nummern, Bankleitzahlen, Geheimzahlen oder Kenn- wörter nie an unberechtigte oder unbekannte Perso- nen weiter. Übermitteln Sie Unbekannten auch keine
Wertpapierabrechnungen oder sonstigen Depotunter- lagen. Dies gilt auch und vor allem für Anrufer, die sich als Anlageberater, Vermittler oder auch Beschäftigte der BaFin ausgeben.
Hohe Kosten und Provisionen
Verschaffen Sie sich einen Überblick darüber, welcher Anteil Ihrer Anlagesumme für Kosten, Gebühren und Provisionen verwendet werden soll. Oft sind diese Anga- ben inmitten einer Flut von anderen Informationen ver- steckt. Nutzen Sie die Pflichtinformationen der Anbie- ter! Wertpapierdienstleister müssen Anlegern nicht nur die Gesamtkosten darlegen, sondern müssen Sie über alle anfallenden Kosten und deren Auswirkungen auf
die Rendite informieren. Zudem müssen Ihnen Wertpa- pierdienstleister eine nach einzelnen Posten gegliederte Aufstellung aushändigen, wenn Sie dies verlangen.
Besondere Vorsicht ist bei Termingeschäften und dem damit oft verbundenen Daytrading geboten. Hierbei können für jede Transaktion hohe Gebühren anfallen. Der Anbieter ist daher grundsätzlich an einer großen Zahl von Geschäften interessiert. Die Gebühren sind oft so hoch, dass Sie unter dem Strich kaum Gewinne
erzielen können. Häufig zehren die Kosten sogar in kur- zer Zeit das eingesetzte Kapital auf.
Grauer Kapitalmarkt
Nicht alle Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt tätig sind, werden kontrolliert und stehen unter staatlicher Aufsicht. Anbieter, die keine Erlaubnis der BaFin benö- tigen und nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen, bewegen sich auf einem Marktsegment, das als Grauer Kapitalmarkt bezeichnet wird. Als Anleger sollte man auf Angebote des Grauen Kapitalmarkts nur ein- gehen, wenn man das Unternehmen kennt und davon überzeugt ist, dass es seinen Verpflichtungen nachkom- men kann. Wie gesagt: Unter der Aufsicht der BaFin ste- hen solche Anbieter nicht!
Die Angebote am Grauen Kapitalmarkt sind sehr viel- fältig. Immer wieder entwickeln Anbieter neue Investi- tionsmöglichkeiten. Man findet zum Beispiel Unterneh- mensbeteiligungen, Genussrechte und andere hybride Anleiheformen, Orderschuldverschreibungen, Crowd funding, Darlehen mit Nachrangabrede, Direktinvest- ments (etwa in Holz, Edelmetalle, Minen und Tiere), Gold- und Edelmetallsparpläne sowie Kauf-und-Rück- vermietungs-Verträge (SaleandLeaseBack). Häufig gestalten Anbieter ihr Geschäftsmodell bewusst so, dass sie einer Erlaubnispflicht und Aufsicht entgehen.
Unklare Verhältnisse
Können Sie nicht erkennen, wer Ihr Vertragspartner wer- den soll? Gibt es Warnungen oder sonstige Hinweise? Überprüfen Sie die Namen der Anbieter und Produkte mit Suchmaschinen im Internet. Informationen halten häufig auch die örtlichen Verbraucherzentralen bereit. Machen Sie keine Geschäfte mit Anbietern, die Ihnen keine aussagekräftigen Informationen zur Verfügung stellen. Verlassen Sie sich nicht auf wohlklingende Namen oder seriös erscheinende Internetseiten. Und wenn Sie das Vertragswerk nicht verstehen, lassen Sie die Finger von dem Angebot!
Anbieter im Ausland
Ist der Anbieter eine ausländische Gesellschaft (bei- spielsweise eine Limited und Corporation), die nicht selbst in Deutschland tätig ist? Oft gründen unseriöse deutsche Anbieter ein Unternehmen im Ausland, um von dem vorgetäuschten ausländischen Firmensitz aus in Deutschland Anlageprodukte zu vertreiben. Damit machen sie es den deutschen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden schwer, auf sie zuzugreifen.
Bei solchen Konstellationen ist es auch besonders schwierig, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verant- wortlichen durchzusetzen. Unternehmen, die von sich behaupten, international tätig zu sein, haben eine
entsprechende Resonanz im Internet. Sind außer der Unternehmenswebseite keine weiteren Informationen, Beiträge oder Artikel auffindbar, die auf das Unterneh- men hinweisen, ist also Vorsicht geboten. Suchen Sie beispielsweise im Internet auch nach der Firmenadresse. Gibt man diese etwa in Suchmaschinen und Karten- dienste ein, ergibt sich nicht selten, dass unter der angegebenen Adresse noch viele weitere Unternehmen zu finden sind. Zusatzfunktionen der Kartendienste mit Fotos der jeweiligen Adresse zeigen zudem manchmal sehr schnell, dass es sich beim Unternehmenssitz nicht um das beschriebene Prestigedomizil handelt. Mög- licherweise haben Sie es also mit einer Briefkastenfirma zu tun. Einem Unternehmen, das schon über die Reich- weite seiner Tätigkeit täuscht, sollten Sie nicht Ihr Geld anvertrauen.
Anrufe durch Call Center
Es gibt Call Center, die massenhaft Personen anrufen, um diese zu Investitionen zu überreden. Die Metho- den sind aufdringlich bis aggressiv. Folgende Situation ist denkbar: Kurze Zeit, nachdem Sie investiert haben,
sollen Sie wegen eines unerwarteten Ereignisses Kapitel nachschießen. Möchten Sie später Ihr Geld zurück, sagt man Ihnen, dass Auszahlungen erst erfolgen können, wenn Sie weitere Produkte erwerben. Im Ergebnis ver- langt man von Ihnen immer mehr Einzahlungen, ohne Ihnen jemals etwas auszuzahlen.
Eine andere Variante: Man fordert Sie auf, die empfoh- lenen Aktien selbst über Ihre Depotbank zu kaufen. Zur Abrechnung des erwarteten Gewinns sollen Sie einen Nachweis für Ihren getätigten Kauf schicken. In Wahrheit dient Ihre Wertpapierabrechnung den Tippgebern als Vermittlungsnachweis, um von den Hintermännern Pro- visionen zu erhalten.
Werbung mit der BaFin
Lassen Sie sich auch nicht dadurch blenden, dass ein Anbieter damit wirbt, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Informieren Sie sich immer selbst darüber, wie weit die Aufsicht tatsächlich reicht. Machen Sie sich immer genau bewusst, was es heißt, dass ein Unterneh- men von der BaFin eine Erlaubnis erhalten oder dass sie einen Prospekt gebilligt hat. So billigt die BaFin zwar vor der Veröffentlichung Prospekte für Wertpapiere (etwa für Aktien, Anleihen, Zertifikate) und Vermögensanla- gen (z.B. Genussrechte, Namensschuldverschreibungen, Kommanditbeteiligungen) und erlaubt damit das öffent- liche Angebot. Die BaFin prüft aber nur, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und verständlich abgefasst worden ist. Zusätzlich stellt sie sicher, dass der Prospekt keine widersprüchlichen Aussa- gen enthält.
Die BaFin hat jedoch nicht die Aufgabe, die Seriosität und die Solvenz des Emittenten zu prüfen oder das Produkt zu kontrollieren! Die Prospektprüfung ist kein Gütesiegel und nicht dasselbe wie eine Erlaubnis der Geschäftstätigkeit – auch wenn Ihnen Anbieter etwas anderes erzählen. Gerade Unternehmen des Grauen Kapitalmarkts versuchen häufig, Anleger mit einem gebilligten Prospekt zu locken und damit eine Zulassung der BaFin vorzutäuschen. Eine solche Werbung ist irre- führend und ausdrücklich verboten.
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