Zum 1. April 2015 sinkt der Rundfunkbeitrag um 48 Cent auf 17,50 Euro im Monat. Wenn Sie für die Zahlung des Rundfunkbeitrags einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollten Sie ihn umgehend auf den reduzierten Beitrag anpassen. Der Beitrag ist quartalsweise zu entrichten. Das bedeutet, dass der Dauerauftrag je nach Fälligkeit entweder zum 1. April oder zum 15. Mai geändert werden muss. Für das Quartal werden dann 52,50 Euro fällig. Sollten Sie den Dauerauftrag nicht rechtzeitig ändern, kann die Überzahlung mit der nächsten Zahlung verrechnet werden.
Sie zahlen per Überweisung oder Lastschrift?
Wer den Beitrag jeweils einzeln überweist, erhält vom Rundfunkbeitragsservice ab April eine Zahlungsaufforderung, die den reduzierten Beitrag enthält. Überzahlungen kann es hiermit nicht geben. Wurde eine Lastschrift erteilt, muss der Teilnehmer selbst nichts tun. Der neue Betrag wird automatisch berücksichtigt.
Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag?
Wer aufgrund einer Schwerbehinderung ein „RF-Merkzeichen“ im Schwerbehindertenausweis hat, zahlt einen ermäßigten Beitrag. Statt bislang 5,99 Euro sind ab 1. April nur noch 5,83 Euro zu entrichten. Wie bei Voll-Beitragszahlern müssen Daueraufträge entsprechend angepasst werden.
Quelle:VZHH
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