Anspar FLEX Fonds 3 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
Schorndorf
Bekanntgabe der AIF Kapitalverwaltungs-AG (KVG)
über die Änderung der Anlagebedingungen der Anspar FLEX Fonds 3 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
Die AIF Kapitalverwaltungs-AG (KVG) gibt in Bezug auf den geschlossenen Publikums-AIF „Anspar FLEX Fonds 3 geschlossene Investment GmbH & Co. KG“ (AIF) bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 27.08.2021 gemäß § 267 Abs. 1 und 2 KAGB die Änderung der Anlagebedingungen des AIF genehmigt hat. Die Anlagebedingungen erhalten den nachstehend abgedruckten Wortlaut. Die Änderungen treten am Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft.
Im Einzelnen möchten wir die wesentlichen Änderungen, sowie die Gründe der Änderungen kurz erläutern:
Die Anleger des AIF haben im Rahmen der Beschlussfassung im Umlaufverfahren mit Beschlussfeststellung vom 15.01.2021 die Änderung, des der Verwaltung zugrunde liegenden Geschäftsbesorgungsvertrages beschlossen. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Vergütung der KVG für die Verwaltung des AIF, wobei die in den Anlagebedingung schon bisher festgelegten Vergütungsobergrenzen gemäß § 3 Abs. 5 lit. a) und c) der Anlagebedingungen davon unberührt bleiben. Die Änderungen setzen die vertragliche Anpassung nun auch im Rahmen der Anlagebedingungen um.
Die vertraglichen Regelungen zur Bemessung der Grundvergütung sehen nun eine Ausrichtung am Wert, der der Verwaltung unterliegenden Vermögensgegenstände vor. Der Nettoinventarwert als Bemessungsgrundlage für den Höchstsatz der Grundvergütung bleibt unberührt. Die Abschläge auf die Grundvergütung werden zukünftig quartalsweise erhoben. Gesenkt werden die Transaktionskosten in Bezug auf den Erwerb, bzw. die Veräußerung von Vermögensgegenständen. Für den AIF entfällt künftig die erfolgsabhängige Vergütung.
Anspar FLEX Fonds 3 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
Kommentar hinterlassen