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Bekanntgabe der Landeplätze mit zeitlicher Einschränkung des Flugbetriebs zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm

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Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Bekanntgabe
der Landeplätze mit zeitlicher Einschränkung
des Flugbetriebs zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm

Vom 28. Juni 2023

Auf Grund des § 3 der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung (Landeplatz-LärmschutzV) vom 5. Januar 1999 (BGBl. I S. 35) gebe ich die Landeplätze, die infolge der Zahl der Flugbewegungen im Jahr 2021 oder aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Luftfahrtbehörden des Landes den Einschränkungen nach § 1 unterliegen, wie folgt bekannt:

Baden-Württemberg

Aalen-Heidenheim

Donaueschingen-Villingen

Freiburg im Breisgau

Hahnweide

Heubach

Leutkirch-Unterzeil

Mannheim

Mengen

Schwäbisch Hall

Bayern

Aschaffenburg

Augsburg

Burg Feuerstein

Donauwörth-Genderkingen

Eggenfelden

Herzogenaurach

Jesenwang

Kempten

Landshut

Straubing-Wallmühle

Vilshofen

Brandenburg

Kyritz

Schönhagen (Start- und Landebahn 07/​25 mit Ausnahmen)

Strausberg

Hessen

Reichelsheim/​Wetterau

Niedersachsen

Ganderkesee

Hildesheim

Nordhorn-Lingen

Wangerooge

Wilhelmshaven „JadeWeserAirport“

Nordrhein-Westfalen

Aachen-Merzbrück

Bielefeld

Bonn-Hangelar

Dahlemer Binz

Dinslaken/​Schwarze-Heide

Essen/​Mülheim

Marl-Loemühle

Mönchengladbach

Münster-Telgte

Stadtlohn-Vreden

Rheinland-Pfalz

Koblenz-Winningen

Mainz-Finthen

Speyer

Worms

Saarland

Saarlouis-Düren

Sachsen

Bautzen

Schleswig-Holstein

Itzehoe/​Hungriger Wolf

Uetersen/​Heist

Die Bekanntgabe tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Damit werden die bisherigen Bekanntgaben der Landeplätze gemäß Landeplatz-LärmschutzV in den Nachrichten für Luftfahrer und die entsprechenden Bekanntgaben im Bundesanzeiger ersetzt.

Berlin, den 28. Juni 2023

LF 15/​6116.3/​6

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr

Im Auftrag
Grote

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