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Bekanntgabe der Landeplätze mit zeitlicher Einschränkung des Flugbetriebs zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm

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Bekanntgabe der Landeplätze mit zeitlicher Einschränkung des Flugbetriebs zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
vom: 18.08.2023
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 17.04.2024 B7
17.04.2024

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Bekanntgabe
der Landeplätze mit zeitlicher Einschränkung
des Flugbetriebs zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm
Vom 18. August 2023

Aufgrund des § 3 der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung (Landeplatz-LärmschutzV) vom 5. Januar 1999 (BGBl. I S. 35) gebe ich die Landeplätze, die infolge der Zahl der Flugbewegungen im Jahr 2022 oder aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Luftfahrtbehörden des Landes den Einschränkungen nach § 1 unterliegen, wie folgt bekannt:

Baden-Württemberg

Aalen-Heidenheim

Donaueschingen-Villingen

Freiburg im Breisgau

Hahnweide

Heubach

Leutkirch-Unterzeil

Mannheim

Mengen

Schwäbisch Hall

Bayern

Aschaffenburg

Augsburg

Burg Feuerstein

Donauwörth-Genderkingen

Eggenfelden

Herzogenaurach

Jesenwang

Kempten

Landshut

Straubing-Wallmühle

Vilshofen

Brandenburg

Kyritz

Schönhagen (Start- und Landebahn 07/​25 mit Ausnahmen)

Strausberg

Hessen

Reichelsheim/​Wetterau

Niedersachsen

Ganderkesee

Hildesheim

Nordhorn-Lingen

Norden-Norddeich

Wangerooge

Wilhelmshaven „JadeWeserAirport“

Nordrhein-Westfalen

Aachen-Merzbrück

Bielefeld

Bonn-Hangelar

Dahlemer Binz

Dinslaken/​Schwarze-Heide

Essen/​Mülheim

Marl-Loemühle

Mönchengladbach

Münster-Telgte

Stadtlohn-Vreden

Rheinland-Pfalz

Koblenz-Winningen

Mainz-Finthen

Speyer

Worms

Saarland

Saarlouis-Düren

Sachsen

Bautzen

Schleswig-Holstein

Itzehoe/​Hungriger Wolf

Uetersen/​Heist

Die Bekanntgabe tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Damit werden die bisherigen Bekanntgaben der Landeplätze gemäß Landeplatz-LärmschutzV in den Nachrichten für Luftfahrer und die entsprechenden Bekanntgaben im Bundesanzeiger ersetzt.
Berlin, den 18. August 2023

LF 15/​6116.3/​6

Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Im Auftrag
Grote

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