Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
bestimmter Beträge zur Durchführung der im Rahmen
der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
für das Jahr 2023
Auf Grund des § 5 Absatz 4, des § 6 Absatz 4, des § 9 Absatz 3, des § 10 Absatz 6, des § 15 Absatz 5, des § 19 Absatz 3, des § 23 Absatz 3 sowie des § 27 Absatz 3 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3003; 2022 I S. 2262), unter Berücksichtigung auch der §§ 14 und 15 Absatz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung vom 24. Januar 2022 (BGBl. I S. 139; 2022 I S. 2287), macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekannt:
- 1.
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Die indikative Mittelzuweisung für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 2 639 728 461,39 Euro.
- 2.
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Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 156,56 Euro.
- 3.
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Die indikative Mittelzuweisung für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 530 895 109,57 Euro.
- 4.
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Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Umverteilungseinkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt
- a)
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69,16 Euro für die Gruppe 1,
- b)
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41,49 Euro für die Gruppe 2.
- 5.
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Der geplante Einheitsbetrag je Hektar für die Junglandwirte-Einkommensstützung für das Antragsjahr 2023 beträgt 134,04 Euro.
- 6.
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Die indikativen Mittel für die Öko-Regelungen für das Antragsjahr 2023 betragen 1 017 548 959,78 Euro.
- 7.
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Die indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen für das Antragsjahr 2023 beträgt 44 241 259,00 Euro.
- 8.
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Die indikative Mittelzuweisung für die Zahlung für Mutterkühe für das Antragsjahr 2023 beträgt 44 241 259,00 Euro.
617-40403/0001
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Esther Winterhoff
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