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Bekanntmachung: Bewilligungsentzug der XOLARIS Capital AG

Leovinus (CC0), Pixabay
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Bekanntmachung: Bewilligungsentzug der XOLARIS Capital AG

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein hat der XOLARIS Capital AG, Vaduz, die mit Verwaltungsbot vom 18. November 2020 erteilte Zulassung als Verwalter alternativer Investmentfonds aufgrund Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen gemäss Art. 32 des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) entzogen.

Die XOLARIS Capital AG, Vaduz, ist damit nicht mehr berechtigt, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Vermögenswerten von Organismen für gemeinsame Anlagen (AIF) einschliesslich deren Teilfonds zu erbringen bzw. diese zu verwalten.

Der mit Verfügung vom 16. Oktober 2023 ausgesprochene Entzug ist in Rechtskraft erwachsen.

Die XOLARIS Capital AG, Vaduz, verfügt über keine weitere spezialgesetzliche Zulassung der FMA.

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