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Bekanntmachung bezüglich der Hinterlegung des Nachbesserungsbetrags im Anschluss an die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Festsetzung einer baren Zuzahlung und einer Barabfindung anlässlich des Rechtsformwechsels der DO Deutsche Office AG

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alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG

Hamburg

(vormals DO Deutsche Office AG)

Bekanntmachung bezüglich der Hinterlegung des Nachbesserungsbetrags im Anschluss an die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Festsetzung einer baren Zuzahlung und einer Barabfindung anlässlich des Rechtsformwechsels der DO Deutsche Office AG in die alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG

Die alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG (vormals DO Deutsche Office AG) (nachfolgend auch die Gesellschaft) hat mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 19. November 2021 die Beendigung des Spruchverfahrens betreffend die Festsetzung einer baren Zuzahlung und einer Barabfindung anlässlich des Rechtsformwechsels der DO Deutsche Office AG in die alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG mit ergänzenden Hinweisen zu Zahlungs- und Abwicklungsmodalitäten bekannt gemacht (die Abwicklungsbekanntmachung).

Der entsprechende Nachzahlungsbetrag auf die Barabfindung der nachzahlungsberechtigten Aktionäre beläuft sich damit auf EUR 0,90 je abgefundener Aktie zzgl. eines Zinssatzes in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2016 (der Nachbesserungsbetrag). Den nachzahlungsberechtigten Aktionären, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut eine Kontoverbindung unterhielten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, wurde der Nachbesserungsbetrag zwischen Dezember 2021 und März 2022 gutgeschrieben. Nach den Ausführungen in der Abwicklungsbekanntmachung sollten sich diejenigen nachzahlungsberechtigten Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen bis Mitte Dezember 2021 keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, schnellstmöglich an dasjenige Kreditinstitut wenden, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde. Von dieser Möglichkeit haben einige nachzahlungsberechtigte Aktionäre Gebrauch gemacht und den Nachbesserungsbetrag erhalten.

Die Gesellschaft hat nunmehr am 5. Juli 2023 mit schuldbefreiender Wirkung sämtliche noch nicht ausgezahlte Nachbesserungsbeträge bei dem Amtsgericht Hamburg – Hinterlegungsstelle – zur Geschäfts-Nr. 57 HL 221/​23 hinterlegt. Das Amtsgericht Hamburg zahlt von dem hinterlegten Gesamtbetrag an jeden nachbesserungsberechtigten Aktionär der (1) ein von einem Kreditinstitut ausgestellten Konto- oder Depotauszug oder sonstigen schriftlichen Nachweis, aus dem sich die ursprüngliche Inhaberschaft der den Empfang der Geldleistung begehrenden Person an einer bezifferten Anzahl von Aktien an der DO Deutsche Office AG sowie der Erhalt der ursprünglichen Barabfindung von EUR 4,68 je abgefundener Aktie der DO Deutsche Office AG ergibt und (2) eine schriftliche Versicherung vorlegt, dass an sie bislang keine Auszahlung des Nachbesserungsbetrages auf die Barabfindung in Höhe von EUR 0,90 zzgl. eines Zinses in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. Dezember 2016 je abgefundener Aktie erfolgt ist, einen Betrag von EUR 1,16 (Nachbesserungsbetrag einschließlich Zinsen bis zum 31. Juli 2023) je in der jeweiligen Legitimation ausgewiesenen Aktie, für die der ursprüngliche Barabfindungsbetrag empfangen wurde. Rechtsnachfolger von ursprünglich nachbesserungsberechtigten Aktionären müssen zusätzlich zur Erfüllung der vorstehend unter (1) beschriebenen Voraussetzung ihre Rechtsnachfolge nachweisen und im Sinne der vorstehenden Ziffer (2) schriftlich versichern, dass weder an sie noch an den ursprünglich Berechtigten bislang der Nachzahlungsbetrag ausgezahlt worden ist. Die Darlegung und die Vorlage entsprechender Nachweise hat allein gegenüber dem Amtsgericht Hamburg zu erfolgen. Die Gesellschaft ist in die Abwicklung der Nachbesserungsbeträge nicht weiter involviert.

Nachbesserungsberechtigte Aktionäre oder deren Rechtsnachfolger werden daher gebeten, sich zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche ausschließlich an das Amtsgericht Hamburg – Hinterlegungsstelle – Geschäfts-Nr. 57 HL 221/​23 zu wenden.

 

Hamburg, im Juli 2023

alstria office Prime Portfolio GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung

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