Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Bekanntmachung der Änderung des Datensatzes für das Waffenwesen unter Angabe des Herausgabedatums und des Beginns der Anwendung
Bundespolitik

Bekanntmachung der Änderung des Datensatzes für das Waffenwesen unter Angabe des Herausgabedatums und des Beginns der Anwendung

stux (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Bekanntmachung
der Änderung des Datensatzes für das Waffenwesen
unter Angabe des Herausgabedatums
und des Beginns der Anwendung

Vom 10. Januar 2023

Am 20. Dezember 2022 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Änderung des Datensatzes für das Waffenwesen (DSWaffe) für die Speicherung der Daten im Nationalen Waffenregister herausgegeben und macht diese hiermit auf der Grundlage des § 1 Absatz 1 Satz 2 der Waffenregistergesetz-Durchführungsverordnung bekannt.

Die 22. Ausgabe DSWaffe ist ab 29. April 2023 anzuwenden.

Der Standard DSWaffe ist beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, niedergelegt und dort jedermann zugänglich. Der Datensatz kann beim Bundesverwaltungsamt, Barbarastraße 1, 50735 Köln, bezogen werden.

Berlin, den 10. Januar 2023

KM 5 – 53101/​3 # 1

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Sartorius

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...