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Bekanntmachung der Allgemeinverfügung – Geschäftsguthaben 2023

geralt (CC0), Pixabay
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Bekanntmachung der Allgemeinverfügung nach Art. 26 Abs. 3 und Art. 77 Abs. 1 lit. a), 78 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/873 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.06.2020 (im Folgenden: CRR) und Art. 32 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014 der Kommission vom 07.01.2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen an Institute

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