Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik
Bekanntmachung
der Allgemeinverfügung
zur Feststellung nach § 19 Absatz 6 des
Messstellenbetriebsgesetzes
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185 – 189, 53175 Bonn hat am 20. Mai 2022 folgende Entscheidung getroffen:
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Es wird festgestellt, dass eine Nutzung der nachfolgend aufgeführten Smart-Meter-Gateways zusammen mit einer modernen Messeinrichtung als intelligente Messsysteme nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist und die betroffenen intelligenten Messsysteme über gültige Zertifikate nach § 24 Absatz 4 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) verfügen:
Herstellername Produktname Power Plus Communications AG SMGW Version 1.2 EMH metering GmbH & Co. KG CASA 1.0 Theben AG CONEXA 3.0 - 2.
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Es wird festgestellt, dass eine Nutzung des nachfolgend aufgeführten Smart-Meter-Gateways zusammen mit einer modernen Messeinrichtung als intelligentes Messsystem nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist und zu erwarten ist, dass für die betroffenen intelligenten Messsysteme gültige Zertifikate nach § 24 Absatz 4 MsbG innerhalb von zwölf Monaten vorliegen werden:
Herstellername Produktname Sagemcom Dr. Neuhaus GmbH SMARTY IQ - 3.
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Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
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Die Verfügung gilt mit dem 23. Mai 2022 als bekannt gegeben.
Hinweise:
Der verfügende Teil dieser Feststellung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die vollständige Feststellung ist zusätzlich auf der Webseite des BSI (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Smart-metering/Marktanalyse/marktanalyse_node.html) veröffentlicht. Die schriftliche Feststellung liegt ferner zur Einsicht sechs Wochen ab Bekanntgabe beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185 – 189, 53175 Bonn, an der Pforte aus. Sofern ein berechtigtes Interesse besteht, kann formlos und kostenfrei eine schriftliche Ausfertigung dieser Feststellung beim Bundesamt unter dem Funktionspostfach smartmeter@bsi.bund.de beantragt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185 – 189, 53175 Bonn erhoben werden.
Az: 610 01 04 /2022_02
Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik
Im Auftrag
Dr. Silke Bargstädt-Franke
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