Bekanntmachung der auf dem Wasserweg einzuhaltenden Zollstraßen und Zolllandungsplätze – Neufassung – vom: 01.07.2024

Published On: Donnerstag, 22.08.2024By Tags:

Bundesministerium der Finanzen

Bekanntmachung
der auf dem Wasserweg einzuhaltenden Zollstraßen
und Zolllandungsplätze
– Neufassung –

Vom 1. Juli 2024

Auf Grund von § 2 Absatz 4 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2493) und den §§ 2 und 4 der Zollverordnung vom 23. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2449; 1994 I S. 162) werden die auf dem Wasserweg einzuhaltenden Zollstraßen und Zolllandungsplätze wie folgt bekannt gemacht:

Zollstraßen für die Ein- und Ausfuhr von Waren auf dem Wasserweg sind die in Spalte 2 der nachstehenden Übersichten aufgeführten Wasserstraßen, und zwar – soweit nichts anderes vermerkt ist –

für die Einfuhr
von der Zollgrenze – gegebenenfalls in Verbindung mit anderen als Zollstraßen aufgeführten Wasserstraßen – bis zu den Anlegeplätzen des jeweils in Betracht kommenden Zolllandungsplatzes und
für die Ausfuhr
von den Anlegeplätzen des Zolllandungsplatzes – gegebenenfalls in Verbindung mit anderen als Zollstraßen aufgeführten Wasserstraßen – bis zur Zollgrenze.

Die Zolllandungsplätze sind in Spalte 3 der Übersichten aufgeführt und umfassen – soweit nichts anderes vermerkt ist – alle Anlegeplätze innerhalb der als Zolllandungsplatz bestimmten Häfen, Schiffslandestellen, Umschlagplätze usw.

a)
Nordsee

Lfd. Nr. Wasserstraße Zolllandungsplatz HZA
1 2 3 4
1 die Einfahrt aus See über das Lister Tief der Hafen List auf Sylt Itzehoe
2 Die Einfahrt aus See über das Vortrapp Tief der Hafen Hörnum auf Sylt Itzehoe
3 die Einfahrt aus See über das Rütergat und die Norderaue
a)
die Anlegemole Steenodde auf Amrum
b)
die Landebrücke und der Seezeichenhafen Wittdün auf Amrum
c)
der Hafen Wyk auf Föhr
d)
der Hafen Dagebüll
Itzehoe
4 die Einfahrt aus See über die Heverströme der Hafen Pellworm auf Pellworm
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
Itzehoe
5 die Einfahrt aus See über die Heverströme und die Fuhle Slot der Hafen Strucklahnungshörn auf Nordstrand
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
Itzehoe
6 die Einfahrt aus See über die Heverströme der Süderhafen auf Nordstrand
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
Itzehoe
7 die Einfahrt aus See über die Heverströme und die Husumer Au der Hafen Husum Itzehoe
8 die Untereider
– ab Tönning nur für Schiffe über 50 BRT
a)
der Hafen Tönning
b)
die Brücke des Wasser- und Schifffahrtsamts in Tönning
c)
der Hafen Friedrichstadt zwischen Eiderschleuse und Bundesstraße 5
Itzehoe
9 die Einfahrt aus See der Hafen Büsum Itzehoe
10 die Einfahrt aus See der Hafen Meldorf Itzehoe
11 die Einfahrt aus See der Hafen Friedrichskoog
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
Itzehoe
12 der Nord-Ostsee-Kanal der Binnenhafen und die Schleusenanlagen Brunsbüttel Itzehoe
13 die Unterelbe im Bereich Schleswig-Holstein
a)
der alte Vorhafen und der Elbehafen Brunsbüttel
b)
der Alte Hafen Brunsbüttel – nur für Sportfahrzeuge –
c)
der Hafen Glückstadt
d)
der Hafen Schulau
e)
der Yachthafen Schulau – nur für Sportfahrzeuge –
f)
der neue Yachthafen Schulau – nur für Sportfahrzeuge –
g)
der Pontonanleger Wedel/​Schulau „Willkomm Höft“ (für die gewerbliche Personenschifffahrt)
Itzehoe
14 die Stör
a)
die Anlegestelle in Wewelsfleth beiderseits des Anlegeplatzes der ehemaligen Fähre in einer Ausdehnung von 300 m
b)
der Hafen Itzehoe
Itzehoe
15 die Krückau der Hafen Elmshorn von der Brücke Damm-Vormstegen bis zum Schiffswendeplatz an der Hafenstraße Itzehoe
16 die Pinnau
a)
der Hafen Uetersen
b)
der Industriehafen an der Pinnau
c)
der alte Hafen am Klosterdeich
Itzehoe
17 die Unterelbe im Bereich Hamburg
a)
die Anlegeplätze am Nord- und Südufer in der Unterelbe von Tinsdal (Stromkilometer 639) bis einschließlich Edgar-Engelhardkai (Kreuzfahrtterminal Altona)
b)
die Anlegestellen in der Este vom neuen bis zum alten Estesperrwerk
c)
der Rüschkanal
d)
der Steendiekkanal
e)
der Köhlfleethafen
f)
das Köhlfleet, der Finkenwerder Vorhafen und Kutterhafen und der Dradenauhafen
g)
der Parkhafen
h)
der Petroleumhafen
i)
der Waltershofer Hafen
Hamburg
18 die Norderelbe (Nordufer) bis zur Norderelbbrücke
a)
die Anlegeplätze ab dem Edgar-Engelhardkai
(Kreuzfahrtterminal Altona)
b)
die Landungsbrücke
c)
die Überseebrücke
d)
die Anlegestelle der Pontonanlage
e)
Überseebrücke des City-Sportboothafens
f)
der Brandenburger Hafen
g)
der Sandtorhafen (Hafencity)
h)
Grassbrookhafen (Hafencity)
i)
Chikagokai (Kreuzfahrtterminal Graasbrook)
j)
der Baakenhafen
k)
Kirchenpauerkai
Hamburg
19 die Norderelbe (Südufer) bis zur Norderelbbrücke
a)
Norderelbe
b)
der Werfthafen
c)
der Vorhafen, Kuhwerder Hafen, Kaiser-Wilhelm-Hafen, Ellerholzhafen, Oderhafen, Roßhafen, Travehafen
d)
der nördl. Reiherstieg bis zur Argentinienbrücke
e)
der Steinwerderhafen
f)
Südwesthafen
g)
Hansahafen
h)
Segelschiffhafen
i)
Moldauhafen
Hamburg
20 die Norderelbe von der Norderelbbrücke bis zum Stromkilometer 607,5
a)
die Anlegeplätze an der Norderelbe
b)
Billwerder Bucht und Holzhafen
c)
der Peutehafen
d)
der Peutekanal
e)
Hovekanal
f)
Moorkanal
g)
Müggenburger Kanal
Hamburg
21 der Köhlbrand
a)
die am West- und Ostufer des Köhlbrands befindlichen Anlegestellen bis zur Kattwykbrücke
b)
der Sandauhafen
c)
der Neuhöfer Kanal
d)
die Rethe bis zur Rethehubbrücke, der Neuhöfer Hafen, der Kattwykhafen, der Blumensandhafen
e)
der Reiherstieg ab Rethehubbrücke in nördlicher Richtung bis zur Argentinienbrücke und in südlicher Richtung bis zur Reiherstieg-Schleuse
Hamburg
22 die Süderelbe
a)
die Anlegeplätze von der Kattwykbrücke bis zum Stromkilometer 607,5
b)
der Hohe Schaar Hafen
c)
die Seehäfen 1 – 4 in Harburg
d)
die Harburger Binnenhäfen
e)
Reiherstieg in nördlicher Richtung bis zur Reiherstiegschleuse
Hamburg
23 die Weser, Einfahrt vom Freihafen Bremerhaven in den Kaiserhafen I, Neuen Hafen und Alten Hafen
a)
der Kaiserhafen I
b)
der Neue Hafen
c)
das Westufer des Alten Hafens mit Ausnahme der Kajestrecke des Deutschen Schifffahrtsmuseums
Bremen
24 die Einfahrt aus See in die Wesermündung und in die Geeste
a)
der Vorhafen zum Neuen Hafen
b)
das Nordufer der Geeste von der Geesteeinfahrt bis einschließlich Vorhafen zum Alten Hafen
c)
das Südufer der Geeste vom ehemaligen Anlegeplatz der Weserfähre bis zur Geeste-Drehbrücke
d)
der Geestehafen
e)
die Pontonanlage vor der Kommodore-Ziegenbein-Promenade
f)
die Seebäderkaje
Bremen
25 die Unterweser
a)
die „Midgard“-Pieranlagen in Nordenham
b)
im Seehafen Brake

aa)
der Niedersachsenkai
bb)
die Nordpier
cc)
die Südpier
dd)
der Binnenhafen
Oldenburg
26 die Einfahrt in den Vorhafen zu den Fischereihäfen
a)
der Vorhafen zur Fischereihafen-Doppelschleuse
b)
der Schleusenhafen
c)
der Hafenkanal
d)
der Handelshafen
e)
der Werfthafen
f)
der Hauptkanal
g)
der Fischereihafen I
h)
der Fischereihafen II
i)
der Labradorhafen
j)
der Luneorthafen
Bremen
27 die Unterweser einschließlich der Wendebecken sowie des Vorhafens im Bereich Bremen
a)
die Tanker-Umschlaganlage Farge
b)
die Anlegeplätze des Bremer Vulkan
c)
der Mittelsbürener Hafen
d)
der Industriehafen mit Schleusenvorhafen
e)
der Kap-Horn-Hafen
f)
der Werfthafen
g)
der Getreidehafen
h)
der Holz- und Fabrikenhafen
i)
der Weserbahnhof
j)
der Hohentorshafen
k)
der Neustädter Hafen
l)
der Lankenauer Hafen
Bremen
28 die Unterelbe im Bereich Cuxhaven sämtliche Anlegeplätze an den Kaianlagen im

a)
Fährhafen, einschließlich Neue Seebäderbrücke
b)
Alten Hafen, einschl. Vorhafen
c)
Ritzebütteler Schleusenpriel (Ostseite)
d)
Alten Fischereihafen
e)
Neuen Fischereihafen
f)
Amerikahafen (inländischer Teil), einschließlich Steubenhöft sowie sämtliche Anlegeplätze an den Kaianlagen
g)
Helgoländer Kai
h)
Lübbertkai
i)
Mehrzweckumschlaganlage Cuxport
j)
Offshore Basishafen
Oldenburg
29 die Elbe der Nord-West-Kai im Hafen Stade-Bützflethersand Oldenburg
30 die Schwinge die Anlegeplätze im Hafen Stade Oldenburg
31 die Hunte die Kaje im Hafen Elsfleth Oldenburg
32 die Einfahrt aus See der Hafen Fedderwardersiel Oldenburg
33 die Einfahrt aus See, die Jade, die Einfahrt durch den Neuen Vorhafen zu den Inneren Häfen im Bereich des Seehafens Wilhelmshaven

a)
der alte Vorhafen
b)
der Flut- und Pontonhafen
c)
die Schleusenkammern der Seeschleuse
– nur für Behördenschiffe und Wassersportfahrzeuge –
d)
die Anlegestellen der Tankerlöschbrücke im Ölhafen
e)
die Anlegestellen der Niedersachsenbrücke
f)
die Anlegestellen der Tankerlöschbrücke und -löschinsel der HES Wilhelmshaven
g)
die Anlegestellen der Umschlagsanlage Vosslapper Groden der Vynova Wilhelmshaven
h)
der Jade-Dienst-Kai
i)
der Lüneburgkai
j)
der Braunschweigkai
k)
das Osnabrücker Ufer
l)
der Hannoverkai
m)
der Ausrüstungshafen Nord
n)
der Nordostkai
o)
der Nordwestkai
p)
der Südwestkai
q)
der Bontekai
r)
die Nordseite des Handelshafens (vor dem Städtischen Lagerhaus)
s)
die Güterverkehrsanlage
t)
der Jade-Stahl-Kai
u)
der Strombaukai
v)
die Anlegeplätze beim Containerterminal Wilhelmshaven
w)
der Arsenalhafen
Oldenburg
34 die Einfahrt aus See, die Jade der Außenhafen Hooksiel Oldenburg
35 die Einfahrt aus See die öffentlichen Anlegeplätze in den Häfen

a)
Wangerooge
b)
Spiekeroog
c)
Langeoog
d)
Baltrum
e)
Norderney
f)
Juist
g)
Borkum
h)
Harlesiel
i)
Neuharlingersiel
j)
Bensersiel
k)
Dornumersiel-Accumersiel
l)
Neßmersiel
m)
Norddeich
n)
Greetsiel
o)
Landemole Knock am Rysumer Nacken
Oldenburg
36 die Unterems in Emden
a)
der Nordkai des Neuen Binnenhafens
b)
der Südkai des Neuen Binnenhafens vom Beginn des Binnenhaupts der großen Seeschleuse bis zu seinem Ende an der Zufahrt zum Jarßumer Hafen
c)
die Kaianlagen an der Westseite des Außenhafens von der Westmole bis einschließlich der RoRo-Anlage am Außenhafen, ohne die Anlagen für den Fährverkehr nach Borkum
d)
der Emskai, einschließlich der Emspier, in seiner gesamten Länge
e)
der Kai an der Südseite des Industriehafens vom Einlauf des Kühlwasserkanals bis zum Beginn des Omyageländes (ehem. Marinekai)
f)
Landemole Knock am Rysumer Nacken
Oldenburg
37 die Ems bis Dortmund-Ems-Kanal-Kilometer 212 An der Schleuse in Herbrum

a)
der Oberhafen
b)
der Unterhafen
c)
beide Schleusenkammern
Oldenburg
38 der Sielkanal in Papenburg die öffentlichen Anlegeplätze in Papenburg

a)
die Kaianlagen des Industriehafens Süd (Westseite)
b)
die Westseite des Deverhafens ab dem Firmengelände der Firma Hollweg Marine GmbH & Co. KG bis zum südlichen Ende des Deverhafens
Oldenburg
39 die Leda
a)
die öffentlichen Anlegeplätze im Hafen Leer
b)
der Kai im Handelshafen Leer von der Bürgermeister-von-Bruch-Brücke (Rathausbrücke) bis einschließlich der befestigten Anlegestelle bei der Firma Raiffeisen-Kraftfutterwerke Ostfriesland
Oldenburg
b)
Ostsee

Lfd. Nr. Wasserstraße Zolllandungsplatz HZA
1 2 3 4
1 die Flensburger Förde
a)
der Hafen Langballigau
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Fahrgastschiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs –
b)
der Hafen Glücksburg
– nur für Wassersportfahrzeuge –
c)
die Kurhausbrücke von Glücksburg
– nur für Fahrgastschiffe auf angemeldeten Fahrten –
d)
der Hafen Flensburg
Itzehoe
2 die Schlei
– ab Kappeln nur für Schiffe über 50 BRT –
der Hafen Kappeln Kiel
3 die Schlei
– ab Kappeln nur für Schiffe über 50 BRT –
der Hafen Schleswig Itzehoe
4 die Eckernförder Bucht
a)
der Hafen Eckernförde
b)
der Marinehafen Eckernförde-Nord und die Anlegeplätze an der Schießstandbrücke-Süd und an der Mittelmole Nord
– nur für Kriegs- und Hilfsschiffe –
Kiel
5 die Verbindungsstraße vom Nord-Ostsee-Kanal zum Obereiderhafen der Obereiderhafen in Rendsburg Kiel
6 der Nord-Ostsee-Kanal
a)
der Nordhafen Kiel-Wik
b)
der Kreishafen Rendsburg
c)
der Schwerlasthafen Rendsburg
Kiel
7 die Kieler Förde
a)
der Hafen Laboe
b)
der Hafen Kiel
c)
der Hafen Strande
– nur für Fahrgastschiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs sowie für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
d)
der Hafen Schilksee
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
e)
der Hafen Stickenhörn
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
f)
der Hafen Möltenort
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
g)
der alte Vorhafen Kiel-Holtenau
h)
der Scheerhafen (Südseite), Tirpitzhafen, Plüschowhafen, die Blücherbrücke, der Hafen des Marinearsenals Kiel-Dietrichsdorf, der Hafen des Materialdepots 1 Kiel-Dietrichsdorf sowie die Verladebrücke des Marinemunitionsdepots Laboe
– nur für Kriegs- und Hilfsschiffe –
der Tonnenhof Kiel-Wik
– nur für Behördenschiffe –
Kiel
7 die Einfahrt aus See der Hafen Heiligenhafen Kiel
8 die Einfahrt aus See der Hafen Orth (Fehmarn) Kiel
9 die Einfahrt aus See der Hafen Burgstaaken (Fehmarn) Kiel
10 die Einfahrt aus See der Yachthafen Grömitz
(vom 1. April bis 15. Oktober)
– nur für Wassersportfahrzeuge –
Kiel
11 die Einfahrt aus See der Hafen Neustadt Kiel
12 die Einfahrt aus See der Hafen Niendorf
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge –
Kiel
13 die Trave
– ab Fischereihafen Travemünde nur für Schiffe über 50 BRT –
der Seehafen Lübeck einschließlich der Hafengebiete Schlutup und Travemünde Kiel
14 die Einfahrt aus See, die Wismarbucht, die Wohlenberger Wiek die Marina Boltenhagen
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
15 die Einfahrt aus See, die Wismarbucht der Seehafen Wismar einschließlich Alter Hafen und Westhafen Stralsund
16 die Einfahrt aus See der Hafen Timmendorf (Insel Poel)
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
17 die Einfahrt aus See, die Kielung, das Salzhaff der Sportboothafen Rerik
– nur für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
18 die Einfahrt aus See der Bootshafen Kühlungsborn
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
19 die Einfahrt aus See, der Seekanal, der Alte Strom die Liegeplätze nördlich der Bahnhofsbrücke am Alten Strom in Rostock-Warnemünde Stralsund
20 die Einfahrt aus See, der Seekanal
a)
der Yachthafen Mittelmole in Rostock-Warnemünde
– nur für Wassersportfahrzeuge –
b)
der Passagierkai und der Alte Werfthafen in Rostock-Warnemünde
Stralsund
21 die Einfahrt aus See, der Seekanal, der Breitling der Marinehafen Hohe Düne
– nur für Kriegs- und Hilfsschiffe –
Stralsund
22 die Einfahrt aus See, der Seekanal, der Breitling, die Unterwarnow
a)
die Anleger des Marinearsenals – Arsenalbetrieb Rostock –
– nur für Kriegs- und Hilfsschiffe –
b)
die Anleger des Maritimen Gewerbegebiets Groß Klein (MAGEB) Süd
c)
der Überseehafen Rostock einschließlich Ölhafen und Chemiehafen
d)
die Anleger und Stege in Rostock-Schmarl-Dorf
– nur für Wassersportfahrzeuge –
e)
der Rostocker Fracht- und Fischereihafen
f)
die Schwimmsteganlage Rostock-Gehlsdorf-Nord (Steuerbordstraße)
– nur für Wassersportfahrzeuge –
g)
der Stadthafen Rostock
Stralsund
23 die Einfahrt aus See der Yachthafen Hohe Düne
– nur für Wassersportfahrzeuge –
Stralsund
24 die Einfahrt aus See der Inselhafen Prerow
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
25 die Einfahrt aus See, der Gellenstrom, die Barhöfter Rinne der Hafen Barhöft Stralsund
26 die Einfahrt aus See, der Gellenstrom, die Barhöfter Rinne, die Vierendehlrinne, der Strelasund der Bootshafen der Marinetechnikschule in Kramerhof
– nur für Kriegs- und Hilfsschiffe –
Stralsund
27 die Einfahrt aus See, der Greifswalder Bodden, der Strelasund der Seehafen Stralsund (Nordmole mit Ippenkai und Hiddenseeanleger, Stadthafen, Nordhafen, Südhafen und Frankenhafen) Stralsund
28 die Einfahrt aus See, der Libben, das Hiddenseefahrwasser, der Vitter Bodden der Hafen Vitte (Seebad Insel Hiddensee) einschließlich Sportboothafen Vitte-Langenort
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
29 die Einfahrt aus See, der Libben, das Hiddenseefahrwasser, der Rassower Strom, der Wieker Bodden der Hafen Wiek (Insel Rügen)
– nur für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
30 die Einfahrt aus See, der Libben, das Hiddenseefahrwasser, der Rassower Strom, der Breetzer Bodden der Yachthafen Vieregge (Insel Rügen)
– nur für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
31 die Einfahrt aus See, die Tromper Wiek der Hafen Glowe (Insel Rügen)
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
32 die Einfahrt aus See der Yachthafen Lohme (Insel Rügen)
– nur für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
33 die Einfahrt aus See der Stadthafen Sassnitz (Insel Rügen) Stralsund
34 die Einfahrt aus See, die Prorer Wiek der Fährhafen Sassnitz/​Mukran Port (Insel Rügen) Stralsund
35 die Einfahrt aus See, der Greifswalder Bodden, der Rügische Bodden, die Hagensche Wiek der Hafen Gager (Insel Rügen)
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
36 die Einfahrt aus See, der Greifswalder Bodden, der Rügische Bodden der Hafen Lauterbach (Insel Rügen) Stralsund
37 die Einfahrt aus See, der Greifswalder Bodden, die Dänische Wiek der Hafen Greifswald-Ladebow Stralsund
38 die Einfahrt aus See, der Greifswalder Bodden, die Dänische Wiek, der Ryck der Hafen Greifswald-Wieck Stralsund
39 die Einfahrt aus See, der Greifswalder Bodden der Hafen Vierow Stralsund
40 die Einfahrt aus See, der Greifswalder Bodden, der Auslaufkanal des früheren Kernkraftwerks Lubmin der Hafen Lubmin (Industriehafen und Marina) Stralsund
41 die Einfahrt aus See, der Peenestrom, die Spandowerhagener Wiek der Hafen Freest
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
42 die Einfahrt aus See, der Peenestrom, der Krösliner See die Marina Kröslin
– nur für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
43 die Einfahrt aus See, der Peenestrom
a)
der Hafen Karlshagen (Insel Usedom)
– nur für Fischerei- und Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
b)
der Hafen Wolgast (Stadthafen und Südhafen)
c)
der Hafen Karnin (Insel Usedom)
– nur für Fahrgastschiffe und für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
44 die Einfahrt aus See die Seebrücke Heringsdorf (Insel Usedom)
– nur für Fahrgastschiffe und für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
45 die Einfahrt aus See, der Peenestrom, das Stettiner Haff der Hafen Kamminke (Insel Usedom)
– nur für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
Stralsund
46 die Einfahrt aus See, der Peenestrom, das Stettiner Haff, die Uecker
a)
die Marina Lagunenstadt Ueckermünde
– nur für Wassersportfahrzeuge sowie für Traditionsschiffe im nichtgewerblichen Verkehr –
b)
der Stadthafen Ueckermünde
Stralsund
47 die Einfahrt aus See, der Peenestrom, das Stettiner Haff der Industriehafen Ueckermünde-Berndshof Stralsund
c)
Bodensee, Hochrhein und Oberrhein

Lfd. Nr. Wasserstraße Zolllandungsplatz HZA
1 2 3 4
1 der Oberrhein
a)
der Rheinhafen Weil am Rhein
b)
die Rheinhäfen Kleinhüningen (CH), St. Johann, Birsfelden (CH) und Muttenz-Au (CH) auf schweizerischem Hoheitsgebiet
Lörrach
2 die rheinseitige Zufahrt der Rheinhafen Rheinfelden Lörrach
3 die rheinseitige Zufahrt die Anlegestelle der Rheinfähre Waldshut
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs –
Singen
4 die seeseitige Zufahrt zu den Zolllandungsplätzen des Bodensees (Untersee)
a)
die Schiffslandestelle Öhningen-Oberstaad
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe auf angemeldeten Sonderfahrten –
b)
die Schiffslandestelle Wangen
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe auf angemeldeten Sonderfahrten –
c)
die Schiffslandestelle Hemmenhofen
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe auf angemeldeten Sonderfahrten –
d)
die Schiffslandestelle Gaienhofen
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe auf angemeldeten Sonderfahrten –
e)
die Schiffslandestelle Radolfzell
– nur für Schiffe auf angemeldeten Sonderfahrten –
f)
die Schiffslandestelle Insel Reichenau und der angrenzende Bootshafen
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe mit angemeldeten Sonderfahrten –
g)
der Bundesbahnhafen Konstanz
Singen
5 die seeseitige Zufahrt zu den Zolllandungsplätzen des Bodensees (Obersee)
a)
die Anlegeplätze 3 bis 10 im „Hafen der Bodenseeschifffahrtsbetriebe“ Bundesbahnhafen Konstanz
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe auf angemeldeten Sonderfahrten –
b)
das Anlegefloß für Wassersportfahrzeuge im „Hafen der Bodenseeschifffahrtsbetriebe“ Bundesbahnhafen Konstanz
– im Zusammenhang mit einer zollamtlichen Abfertigungshandlung –
c)
die Schiffslandestelle Insel Mainau
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe auf angemeldeten Sonderfahrten –
Singen
6 die seeseitige Zufahrt zu den Zolllandungsplätzen des Bodensees (Obersee)
a)
die Schiffslandestelle Überlingen
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe in- und ausländischer Verkehrsverwaltungen auf angemeldeten Sonderfahrten –
b)
die Schiffslandestelle im „Hafen der Bodenseeschifffahrtsbetriebe“ Meersburg
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe in- und ausländischer Verkehrsverwaltungen auf angemeldeten Sonderfahrten –
c)
der Schiffshafen am Hafenbahnhof von Friedrichshafen
d)
der Hafen Langenargen
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe in- und ausländischer Verkehrsverwaltungen auf angemeldeten Sonderfahrten –
e)
die Schifffahrtslandestelle Kressbronn
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe in- und ausländischer Verkehrsverwaltungen auf angemeldeten Sonderfahrten –
Ulm
7 die seeseitige Zufahrt zu den Zolllandungsplätzen des Bodensees (Obersee)
a)
die Schiffslandestelle Wasserburg
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe in- und ausländischer Verkehrsverwaltungen auf angemeldeten Sonderfahrten –
b)
die Schiffslandestelle Bad Schachen
– nur für Schiffe des fahrplanmäßigen Verkehrs oder Schiffe in- und ausländischer Verkehrsverwaltungen auf angemeldeten Sonderfahrten –
c)
das mit Mauern umgebene Hafenbecken des Hafens Lindau
Augsburg

Die Bekanntmachung der auf dem Wasserweg einzuhaltenden Zollstraßen und Zolllandungsplätze vom 4. Juni 2010 (BAnz. S. 2270), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 26. November 2013 (BAnz AT 06.12.2013 B1), wird hiermit aufgehoben.

Soweit in der Bekanntmachung vom 26. November 2013 (BAnz AT 06.12.2013 B1) andere als die vorstehend aufgeführten Wasserstraßen und Zolllandungsplätze bestimmt worden sind, verlieren sie mit dieser Bekanntmachung diese Eigenschaft.

Berlin, den 1. Juli 2024

III B 1 – Z 0612/​23/​10001 :002

Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag
Dr. Kuhn

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