Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
der Aufhebung der Richtlinie
zur Förderung von Maßnahmen zur Information
von Verbraucherinnen und Verbrauchern über eine auf Nachhaltigkeit
ausgerichtete Landwirtschaft und ihre Erzeugnisse
sowie zur Förderung damit verbundener
Absatzförderungsmaßnahmen
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft und ihre Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen vom 30. Mai 2016 (BAnz AT 06.06.2016 B3), die durch die Bekanntmachung vom 6. Januar 2021 (BAnz AT 15.01.2021 B2) geändert worden ist, wird aufgehoben.
Für die Bescheidung von entscheidungsreifen Förderanträgen, die vor dem 23. Juni 2022 ordnungsgemäß eingegangen sind, sowie für die Durchführung bewilligter Förderungen sind die Vorschriften der aufgehobenen Richtlinie in der zuletzt geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Dr. Karl Kempkens
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