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Bekanntmachung der Aufhebung der Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zur nachhaltigen Landwirtschaft und zu ihren Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Bekanntmachung
der Aufhebung der Richtlinie
zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen
zur nachhaltigen Landwirtschaft und zu ihren Erzeugnissen
im Rahmen des Bundesprogramms
Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft
Vom 12. Januar 2023

Die Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zur nachhaltigen Landwirtschaft und zu ihren Erzeugnissen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft vom 13. Januar 2020 (BAnz AT 05.02.2020 B4) wird aufgehoben.

Für die Bescheidung von entscheidungsreifen Förderanträgen, die vor dem 23. Juni 2022 ordnungsgemäß eingegangen sind, sowie für die Durchführung bewilligter Förderungen sind die Vorschriften der aufgehobenen Richtlinie in der zuletzt geltenden Fassung weiter anzuwenden.

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bonn, den 12. Januar 2023

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Dr. Karl Kempkens

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