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Bekanntmachung der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2023

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Bekanntmachung
der Beitragszahlung des Bundes
für Kindererziehungszeiten für das Jahr 2023

Vom 22. November 2022

Auf Grund des § 178 Absatz 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen bekannt gemacht:

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die allgemeine Rentenversicherung für das Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von 17 257 553 576,44 Euro.

Berlin, den 22. November 2022

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Konrad Haker

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