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Bekanntmachung der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Bekanntmachung
der Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung
bei der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen

Vom 20. Dezember 2022

Im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle ist nach § 4 Absatz 4 der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung eine einheitliche Berechnungsgrundlage anzuwenden. Es ist zu prüfen und darzustellen, dass eine mögliche zusätzliche Exposition auf Grund von Austragungen von Radionukliden aus den eingelagerten radioaktiven Abfällen an einem gewählten Standort geringfügig im Vergleich zur natürlichen Strahlenexposition ist.

Die Berechnungsgrundlage (Anlage) dient der regulatorischen Festlegung von Anforderungen und der Vorgehensweise, die die Vorhabenträgerin für die Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle bei der Abschätzung der zusätzlichen mittleren effektiven Jahresdosis im Zuge der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen zugrunde zu legen hat.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte das Bundesamt für nukleare Entsorgung (BASE) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt, die fachlichen Grundlagen für die Dosisabschätzung zu entwickeln. Der Entwurf der Berechnungsgrundlage wurde im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers mit Bekanntmachung vom 1. April 2022 (BAnz AT 22.04.2022 B3) veröffentlicht und in einer öffentlichen Konsultation erörtert. Das BASE und das BfS haben die Ergebnisse der Konsultation bei der Erstellung der finalen Fassung umfänglich berücksichtigt.

Einzelheiten zum Erarbeitungsprozess sind auf der Infoplattform zur Endlagersuche (www.endlagersuche-infoplattform.de) dargestellt. Das BASE und das BfS erarbeiten zurzeit fachliche Begründungstexte, die Hintergrundinformationen und Erläuterungen zum Regelungstext geben werden. Diese werden ebenfalls auf der Infoplattform abzurufen sein.

Berlin, den 20. Dezember 2022

Bundesamt
für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

Im Auftrag
Dr. A. von Oertzen

Anlage*

PDF
*
Redaktioneller Hinweis:

Die Berechnungsgrundlage ist aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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