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ProCredit Holding AG & Co.KGaA
Frankfurt am Main
Bekanntmachung der Beschlüsse der Abstimmung Ohne Versammlung
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
(eine deutsche Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland)
(als Emittentin)
gibt das Ergebnis der Abstimmung ohne Versammlung
bezüglich ihrer
ausstehenden EUR 7.000.000 0,50 % Schuldverschreibungen fällig September 2024 (ISIN DE000A2YN017 und WKN A2YN01) (die Schuldverschreibungen)
bekannt:
Englische Übersetzung / English Translation
Hinweis: Auf der Internetseite der Emittentin (www.procredit-holding.com) ist unter der Rubrik „Investor Relations/Infos für Fremdkapitalgeber/Gläubigerversammlungen“ eine unverbindliche Übersetzung dieser Mitteilung ins Englische abrufbar. Die verbindliche deutsche Fassung wird zudem im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Please note: A non-binding convenience translation of this notice into English is available on the Issuer’s website (www.procredit-holding.com) under section „Investor Relations/Infos für Fremdkapitalgeber/Gläubigerversammlungen“. The German binding version will also be published in the Federal Gazette (Bundesanzeiger).
Beschluss der Gläubiger:
Das nach § 18 Absatz 1 i.V.m. § 15 Absatz 3 Satz 1 SchVG zur Beschlussfassung erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen wurde erreicht.
Die Anleihegläubiger haben für den am 25. Juli 2022 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin veröffentlichten Beschlussvorschlag der Emittentin zur Änderung der Anleihebedingungen im Abstimmungszeitraum vom 18. August 2022 bis 22. August 2022 mit 0 JA-Stimmen (das entspricht rund 0% der abgegebenen gültigen Stimmen) und 70 NEIN-Stimmen gestimmt, die für den vorliegenden Beschlussvorschlag erforderliche Mehrheit von 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte ist somit nicht zustande gekommen.
Anfechtungsrecht der Anleihegläubiger
Nach dem SchVG hat jeder Anleihegläubiger das gesetzliche Recht, jeden gefassten Beschluss der Gläubigerversammlung innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung desselben gemäß den Bestimmungen des SchVG anzufechten. Gemäß diesen Bestimmungen müssen die Inhaber, die an der Abstimmung teilgenommen haben, gegen das Abstimmungsergebnis innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung der Beschlüsse schriftlich Einspruch erheben, um eine Anfechtungsklage beim zuständigen Gericht einreichen zu können. Die Anfechtung kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Anleihebedingungen erfolgen.
Frankfurt am Main, 23. August 2022
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
vertreten durch ProCredit General Partner AG, der persönlich haftenden Gesellschafterin
Der Vorstand
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