Bundesamt
für Strahlenschutz
Bekanntmachung
der Dosisleistungskoeffizienten zur Berechnung
der Exposition für das ungeborene Kind
bei äußerer Exposition der schwangeren Person
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist, legt Dosisgrenzwerte zum Schutz der beruflich exponierten Personen (§ 78 StrlSchG) und der Bevölkerung (§ 80 StrlSchG) fest. Bei der Berechnung der Exposition für das ungeborene Kind bei äußerer Exposition der schwangeren Person sind die nachfolgenden Dosisleistungskoeffizienten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde zu legen. Hierzu veröffentlicht das Bundesamt für Strahlenschutz in der Anlage die Berechnungsvorschrift und Dosisleistungskoeffizienten für die Abschätzung der Organdosis und der Ganzkörperdosis.
Bundesamt
für Strahlenschutz
Im Auftrag
Dr. Augusto Giussani
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- Redaktioneller Hinweis:
Die „Dosisleistungskoeffizienten für die Abschätzung der Organdosis für das ungeborene Kind bei äußerer Exposition der schwangeren Person“ sind aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.
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