Grohe Holding GmbHHemer(vormals Grohe Beteiligungs GmbH)Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahren zur Bestimmung der angemessenen Barabfindung für die durch Squeeze-out auf die Grohe Beteiligungs GmbH übertragenen Aktien der Minderheitsaktionäre der Grohe AGDie Hauptversammlung der Grohe AG beschloss am 21. November 2017, die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die seinerzeitige Hauptaktionärin, die Grohe Beteiligungs GmbH, gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 63,48 je Stückaktie der Grohe AG zu übertragen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 7. Dezember 2017 in das Handelsregister der Grohe AG eingetragen und damit wirksam. Mehrere ehemalige Aktionäre der Grohe AG leiteten daraufhin ein Spruchverfahren gegen die Grohe Beteiligungs GmbH – nunmehr nach Verschmelzung Grohe Holding GmbH – vor dem Landgericht Dortmund ein. Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter begehrten die gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Barabfindung. Mit Beschluss vom 3. Juli 2020 (Az. 18 O 7/18 AktE) hat das Landgericht Dortmund die Anträge als unbegründet zurückgewiesen. Die Grohe Holding GmbH gibt den Beschluss gemäß § 14 Nr. 3 SpruchG wie folgt bekannt: In dem Verfahren nach dem AktG Andrea Coello Garcia Coello u.a.
Prozessbevollmächtigte u.a.: Rechtsanwälte Habekost, Gröpelinger Heerstraße 167, 28237 Bremen gegen die Grohe Beteiligungs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Industriepark Edelburg, 58675 Hemer,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Clifford Chance, Königsallee 59, 40215 Düsseldorf Weiterer Beteiligter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf,
hat das Landgericht Dortmund – 18. Zivilkammer – IV. Kammer für Handelssachen – durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Pachur, den Richter am Landgericht Auferoth und die Richterin am Landgericht Dicke am 3. Juli 2020 beschlossen:
Gegen diesen Beschluss legten einige Antragsteller Beschwerde ein. Über diese Beschwerden hat der 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht van Rossum, den Richter am Oberlandesgericht Tischner und die Richterin am Oberlandesgericht Kampshoff mit Beschluss vom 9. Mai 2022 (Az. I-26 W 3/21 AktE) rechtskräftig entschieden. Die Grohe Holding GmbH gibt den Tenor dieses Beschlusses wie folgt bekannt:
Hemer, im Juni 2022 Grohe Holding GmbH Die Geschäftsführung |
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