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Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats

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FITKO
(Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 21. Juni 2024

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (GG) (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 21. Juni 2024

FITKO
(Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
B. Zurek

Anlage

Ergebnisse der Klausurtagung
Beschluss 2024/​21

1.
Das in der Klausur am 18. Juni 2024 diskutierte „Zukunftsbild einer digitalen Verwaltung“ nimmt der IT-Planungsrat als Grundlage für die weitere Strategiearbeit zur Finalisierung bis zur 45. Sitzung, im Rahmen des beschlossenen Prozesses (Beschluss 2024/​02 Ziffer 2).
2.
Ergänzend dazu verfolgt der IT-Planungsrat folgende Ambitionen; durch die Vorgabe übergreifender fachlicher IT/​Datenstandards für Fachministerkonferenzen auf standardisierte E-Government- und IT-Infrastrukturen in Bund, Ländern und Kommunen hinzuwirken, um dadurch automatisierte Prozesse und eine arbeitsteilige Organisation aller föderalen Ebenen zu ermöglichen.
3.
Der IT-Planungsrat bekennt sich zum Mehrheitsprinzip im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Artikel 91c GG. Er fördert mit seinen Haushaltsmitteln freiwillige Kooperationen. Die FITKO wird beauftragt, Kriterien für diese Kooperationen gemäß Beschluss 2023/​43 („EfA-Finanzierung“) für alle Vorhabenskategorien des IT-Planungsrats zur Herbstsitzung vorzulegen.
4.
Um alle Vorhaben des IT-Planungsrats auf die Umsetzung des Zielbildes auszurichten, werden zehn Bewertungskriterien bis zur 46. Sitzung des IT-Planungsrats verprobt (siehe Anlage).
5.
Der IT-Planungsrat beschließt, den im § 8a OZG-Änderungsgesetz definierten Grundsatz „Einer prüft für alle“ auch für nicht-technische Standards breit anzuwenden.
6.
Der IT-Planungsrat beschließt, die Organisationsmittel für die Schwerpunktthemen zum Aufbau von Unter­stützungsstrukturen paritätisch aufzuteilen und unmittelbar durch die FITKO freizugeben. Die Themenpaten sichern zu, ab Mitte September 2024 die Arbeitsfähigkeit in ihren neuen Strukturen zu beginnen. Als Teil davon und in Absprache mit den Themenpaten wird die FITKO diese Strukturen zur dauerhaften Wissenssicherung bei sich spiegeln.
7.
Die FITKO wird als ersten Schritt in der Etablierung des Portfoliomanagements „Ist-Vorhabensportfolios“ je Schwerpunktthema zusammenfassen und den Themenpaten bis Ende des dritten Quartals 2024 zur Verfügung stellen.
8.
Zur Umsetzung der föderalen Digitalstrategie werden unter Federführung der Themenpaten Partizipationsformate mit externen Stakeholdern durchgeführt. Ein Konzept wird hierzu vom Steuerkreis der Digitalstrategie (gemäß Beschluss 2024/​02 Ziff. 2) vorgelegt.
9.
Die Themenpaten werden mit den laufenden Arbeitsgruppen des IT-Planungsrats (insbesondere AG Cloud, AG InfoSic) eine Klärung des Strategieverständnisses vornehmen, um eine Ausrichtung auf die Zielbilder der Schwerpunktthemen innerhalb der Digitalstrategie zu ermöglichen.

Verwaltungscloud DVC
Beschluss 2024/​22

1.
Der IT-Planungsrat erklärt seine Absicht, das Ergebnis des Umsetzungsprojekts DVC (CSP-Ökosystem und Koordinierungsstelle) nach Fertigstellung des Umsetzungsprojekts als Produkt des IT-Planungsrats zu über­nehmen.
2.
Er bittet die FITKO daher, bis zur 45. Sitzung eine Produktbeschreibung sowie eine nachvollziehbare und nachhaltige Budgetierung beziehungsweise Haushalts Planung für die Übernahme der DVC als Produkt ab 2025 vor­zulegen. Dabei ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchzuführen.
3.
Die FITKO wird darüber hinaus beauftragt, bis zum Ende des Umsetzungsprojekts auszuarbeiten, welche Finanzierungsmodelle sich für den langfristigen Regelbetrieb der DVC eignen und diese vor Einbringen der Unterlage in den IT-Planungsrat in der AG Cloud Computing und Digitale Souveränität vorzustellen.
4.
Eine Übergangsfinanzierung für den Betrieb und die Weiterentwicklung der DVC in 2025 wird angestrebt. Die FITKO wird gebeten, einen entsprechenden Vorschlag zur 45. Sitzung vorzulegen.

Marktplatz der Zukunft
Beschluss 2024/​23

Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, unter Berücksichtigung des Diskussionspapiers, ein Konzept und eine Umsetzungsplanung für den „Marktplatz der Zukunft“ bis Ende 2024 zu erstellen und zur dann nächsten IT-Planungsratssitzung zu übergeben.

Umsetzungsstand OZG
Beschluss 2024/​24

Der IT-Planungsrat beschließt, dass die CIOs der Länder sich für Fokusleistungen, deren Nachnutzung vorgesehen ist, einen aktuellen Sachstand einholen, auf dieser Basis eine Beschleunigung des Roll-Ins sicherstellen und bis zur 33. AL-Runde zu berichten.

EfA-Finanzierung
Beschluss 2024/​25

1.
Der IT-Planungsrat nimmt das hohe Engagement der Akteure und die zugleich bestehenden erheblichen Anlaufschwierigkeiten zur Kenntnis, die den zügigen Roll-Out der gemeinsamen finanzierten EfA-Verfahren behindern.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt, 13,4 Millionen Euro zusätzlich für die Finanzierung der Betriebskosten der gemeinsam finanzierten EfA-Verfahren einmalig im Jahr 2024 einzusetzen, um die flächendeckende Inbetriebnahme zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt aus den Restmitteln gemäß 2024/​03, Ziffer 1.1. Der Anteil davon, der für den Roll-In vorgesehen ist, wird dabei im Vollzug sichergestellt, indem die entsprechenden Haushaltspositionen mit in 2024 freiwerdenden Restmitteln in Höhe von bis zu 7 Millionen Euro aus gegenseitig deckungsfähigen Budgetposten aufgefüllt werden.
3.
Die Mittel für den Roll-In (9,6 Millionen Euro) werden den Ländern nach Abruf ihres jeweiligen Anteils nach Königsteiner Schlüssel zur Verfügung gestellt. Die Länder rufen die Mittel zum 1. August 2024 ab.
4.
Die PG EfA-Finanzierung wird gebeten, die operative Abwicklung zu erarbeiten und zu kommunizieren.

Föderales IT-Architekturmanagement
Beschluss 2024/​26

1.
Der IT-Planungsrat beschließt das Rahmenkonzept „Föderales IT-Architekturmanagement“ in der Version 2.0.
2.
Die Wirkung des föderalen IT-Architekturmanagements sowie dessen Ziele, Aufgaben, innere Strukturen und Zuständigkeitsverteilung wird zwei Jahre nach Inkrafttreten des Beschlusses evaluiert. Dem IT-Planungsrat wird hierzu ein unabhängiger Evaluationsbericht vorgelegt.

Registermodernisierung Zusammenarbeit mit den Fachministerkonferenzen
Beschluss 2024/​27

1.
Der IT-Planungsrat begrüßt das Positionspapier der Gesamtsteuerung Registermodernisierung. Der IT-Planungsrat bittet die Gesamtsteuerung Registermodernisierung, über die strategische Begleitung und die operativen Er­probungsprojekte die digitalfachlichen Strukturen der Fachministerkonferenzen zu adressieren und strukturierte Arbeitsbeziehungen aufzunehmen.
2.
Der IT-Planungsrat bittet die Gesamtsteuerung Registermodernisierung, bei der Ansprache der Fachminister­konferenzen die Fachpolitischen Sprecher einzubeziehen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet die Gesamtsteuerung Registermodernisierung, in einem Jahr über die Zusammenarbeit mit den Fachministerkonferenzen zu berichten.
4.
Der IT-Planungsrat bittet die durch Beschluss 2023/​22 etablierten RegMo-Koordinatoren in allen Bundesländern und dem Bund darum, die entsprechenden Prozesse zu begleiten.

Postfach- und Kommunikationslösungen
Beschluss 2024/​28

1.
Der IT-Planungsrat beauftragt das Föderale IT-Architekturboard und unter Beteiligung der für die zu betrachtenden Postfachinfrastrukturen verantwortlichen Stellen mit der Ausarbeitung einer Zielarchitektur zur Konsolidierung von Postfach- und assoziierten Kommunikationslösungen zu Bürgern, Unternehmen und Organisationen in der föderalen IT-Landschaft.
2.
Ziele sind unter anderem die Reduktion der Komplexität in der föderalen IT-Landschaft, die Homogenisierung von Schnittstellen für die Anbindung, Authentifizierung und Adressierung von Postfächern sowie die gezielte Förderung von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Lösungskonzepten.
3.
Der IT-Planungsrat beauftragt ergänzend das FITKO-Architekturmanagement mit der Entwicklung von Referenzarchitekturen und möglicher Transitions- und Migrationswege. Dabei ist die Fachebene der Fachministerkonferenzen (FachMK) regelmäßig einzubinden.
4.
Das FITKO-Architekturmanagement hat bei der Aufnahme von Anforderungen und der Erarbeitung einer Ziel­architektur die relevanten Entwicklungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen, insbesondere muss die Zielarchitektur konform zur SDG-Verordnung und zur EU Digital Identity Wallet sein.
5.
Das Föderale IT-Architekturboard berichtet einen ersten Status zur 45. Sitzung am 13. November 2024; das Ergebnis des Vorhabens (abgestimmte Anforderungen, Zielarchitektur, Einschätzung zu finanziellen Auswirkungen insbesondere bei betroffenen öffentlichen Stellen und weiteres Vorgehen) wird auf der 46. Sitzung des IT-Planungsrats präsentiert.

Verbindungsnetz Teilnehmerpreise
Beschluss 2024/​29

Der IT-Planungsrat beschließt gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 5 IT-NetzG den in der Anlage dargestellten Leistungskatalog für das NdB-Verbindungsnetz in der Version 2.9 mit den neuen Teilnehmerpreisen für das Jahr 2023.

AG Verbindungsnetz Jahresbericht
Beschluss 2024/​30

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Jahresbericht 2023 des Arbeitsgremiums Verbindungsnetz (AGV) zur Kenntnis.
2.
Er bittet das Arbeitsgremium Verbindungsnetz um die Einrichtung eines halbjährlichen Reportings bezüglich der Zertifizierungsstatus aller VN-Teilnehmer.
3.
Darüber hinaus sind durch das Arbeitsgremium Verbindungsnetz in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Informa­tionssicherheit Vorschläge auszuarbeiten, wie die Ziele aus dem Umsetzungsplan zur Leitlinie für die Informationssicherheit in der öffentlichen Verwaltung 2018, Handlungsfeld 2: Absicherung IT-Netzinfrastruktur öffentliche Verwaltung nachhaltig und tatsächlich erreicht werden können.
4.
Das Arbeitsgremium Verbindungsnetz wird gebeten, zur 46. Sitzung des IT-Planungsrats zu den Punkten 2 und 3 zu berichten.

AG Verbindungsnetz Besetzung
Beschluss 2024/​31

Der IT-Planungsrat besetzt das Arbeitsgremium Verbindungsnetz rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gemäß § 6 Absatz 2 IT-NetzG sowie gemäß § 13 Absatz 1 GO der AG V mit den Ländern Hamburg, Bremen und Brandenburg. Die künftigen Neubesetzungen erfolgen bis auf Weiteres laut der beschlossenen Regelung der GO vom 7. Dezember 2023 zur Rotation und bedürfen keiner weiteren Regelung des IT-Planungsrates.

EVB-IT
Beschluss 2024/​32

1.
Der IT-Planungsrat nimmt die neu verhandelte EVB-IT-Rahmenvereinbarung sowie die Bereitstellung aller elf bestehender EVB-IT-Vertragsmuster in der Anwendung EVB-IT digital zur Kenntnis und bedankt sich bei der Arbeitsgruppe EVB-IT.
2.
Der IT-Planungsrat empfiehlt seinen Mitgliedern die Nutzung der EVB-IT-Rahmenvereinbarung in der Anwendung EVB-IT digital.

XFoerderleistungsbeschreibung
Beschluss 2024/​33

1.
Der IT-Planungsrat bittet den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Digitales, bis zur 46. Sitzung des IT-Planungsrates die Fachkonzeption mit FITKO, Bund und Ländern abzuschließen und den Standard „XFoerderleistungsbeschreibung“ zum Beschluss vorzulegen. Bund und Länder werden zur aktiven Teilnahme in den Gremien des Standardisierungsvorhabens aufgerufen.
2.
Der IT-Planungsrat stellt die dafür im Wirtschaftsplan 2024 vorgesehenen Mittel bereit und beauftragt die FITKO und den Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsministerium für Digitales, die Betriebsüberführung und den künftigen Betrieb des Standardisierungsvorhabens „XFoerderleistungsbeschreibung“ vorzubereiten.

Digitale Planungsplattform
Beschluss 2024/​34

1.
Der IT-Planungsrat nimmt die beabsichtigte Entwicklung einer digitalen Ende-zu-Ende-Plattform für den Anwendungsfall „Wasserstoffhochlauf“ zur Kenntnis und begrüßt die Initiative.
2.
Der IT-Planungsrat empfiehlt, bereits entwickelte Lösungen in den Fokus für die Umsetzung der Plattform im Anwendungsfall „Wasserstoffhochlauf“ zu nehmen, um Parallelentwicklungen zu vermeiden und die Erstellung von Plattformen zu unterstützen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet den Bund, die fachliche und technische Übertragung von bisherigen IT-Umsetzungen – insbesondere des EfA-Umsetzungsvorhabens „Bürgerbeteiligung und Information“ – zu prüfen. Gleichfalls ist die infrastrukturelle, interoperable Anbindung (Schnittstelle) der bereits existierenden Beteiligungsplattformen in den Ländern im Sinne vorhandener und etablierter Kollaborations- und Beteiligungsinstrumente zu prüfen.

Governikus
Beschluss 2024/​35

1.
Der IT-Planungsrat prüft die zukünftige Finanzierung des IT-Planungsrat-Produkts „Anwendung Governikus“ ab dem 1. Januar 2026 aus dem Stammbudget der FITKO. Er beauftragt die Berichterstatter, die dafür erforderlichen Schritte zusammen mit der Governikus vorzubereiten und zur 45. Sitzung des IT-Planungsrates entsprechende Informationen und Daten bereitzustellen.
2.
Diese Informationen beinhalten insbesondere eine Übersicht

a)
wie sich die Übernahme der Finanzierung voraussichtlich auf die Höhe des FITKO-Budgets auswirkt, einschließlich einer Liste der zu finanzierenden Dienste,
b)
wie sich die Übernahme gemäß der Aufteilung des FITKO-Budgets auf die einzelnen Mitglieder des IT-Planungsrats auswirkt,
c)
eine Projektion der Kostenentwicklung der Anwendung Governikus sowie
d)
sonstige finanzrelevante Informationen.
3.
Weiterhin hat vor der Entscheidung eine Evaluation zu erfolgen, welche Komponenten beziehungsweise (Teil-)Produkte der Anwendung Governikus von welchen Mitgliedern des IT-Planungsrates genutzt werden und wie hoch der Kostenanteil dieser Komponenten/​(Teil-)Produkte an den Gesamtkosten der Anwendung ist. Anschließend ist zu prüfen, ob alle (Teil-)Produkte beibehalten werden sollen oder ob die Finanzierung und Ausrichtung der Anwendung Governikus anzupassen ist.

Umsetzungsstand SDG-Anforderungen
Beschluss 2024/​36

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zum Umsetzungsstand der Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2018/​1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (Single Digital Gateway, SDG) zur Kenntnis.
2.
Der Umsetzungsstand für jeden betroffenen EfA-Online-Dienst wird auf der OZG-Informationsplattform vermerkt.
3.
Die Umsetzung der SDG-Anforderung wird im Rahmen der OZG-Umsetzung und der Umsetzung „Gesamt­steuerung Registermodernisierung“ weiter priorisiert.
4.
Darüber hinaus bekräftigt der IT-Planungsrat seinen Beschluss 2019/​34 und hält das Netzwerk „Einheitlicher Ansprechpartner“ für eine hilfreiche Komponente, um die Anforderungen in Bezug auf wirtschaftsrelevante Verwaltungsleistungen bei der Umsetzung der SDG-VO zu erreichen.

EfA-Parametrisierung
Beschluss 2024/​37

1.
Die standardisierte Vorgehensweise der EfA-Parametrisierung ist als Teil des EfA-Prinzips ab dem 1. Januar 2026 verbindlich zu nutzen.
2.
Der IT-Planungsrat bittet jeweils zur Frühjahrssitzung um einen Bericht über den Stand der EfA-Parametrisierung für EfA-Online-Dienste.
3.
Der IT-Planungsrat bittet darüber hinaus

a)
die FITKO, die notwendigen Weiterentwicklungen an den Produkten des IT-Planungsrats (FIM, PVOG, DVDV und FIT-Connect) einzuplanen,
b)
das Föderale IT-Architekturboard, die aktuellen EfA-Mindestanforderungen zu prüfen und notwendige An­passungen zur Umsetzung der EfA-Parametrisierung der AL-Runde vorzulegen und
c)
die AL-Runde, eine hauptverantwortliche Stelle für die Koordinierung und Weiterentwicklung der EfA-Parametrisierung zu benennen.

FIM-Baustein
Beschluss 2024/​38

1.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, in enger Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt, die Übernahme aller Aufgaben des FIM-Bausteins Leistungen von Sachsen-Anhalt durch die FITKO einzuleiten. Er bittet beide Bericht­erstatter, dabei die Kontinuität des fachlichen und operativen Betriebs des Bausteins unter allen Umständen zu gewährleisten.
2.
Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, die kommissarische Leitung des FIM-Bausteins Leistungen ab dem 1. Juli 2024 so weit wie möglich zu übernehmen. Er bittet Sachsen-Anhalt, diejenigen Aufgaben, die für das Aufrechthalten des fachlichen und operativen Betriebs des Bausteins essentiell sind, weiter wahrzunehmen, bis diese essentiellen Aufgaben vollständig durch die FITKO übernommen worden sind. Das betrifft insbesondere die vertragliche Auftraggeberschaft gegenüber den für den Baustein Leistungen tätigen Dienstleister.
3.
Die FITKO übernimmt kommissarisch die Leitung des Bausteins Leistung. Bezüglich des weiteren Vorgehens stimmt sich die FITKO mit der FG FIM ab und legt der AL-Runde in der 33. Sitzung (3. September 2024) einen gemeinsam erarbeiteten Lösungsvorschlag vor.
4.
Der IT-Planungsrat dankt Sachsen-Anhalt für die geleistete Pionierarbeit im Bereich der Standardisierung und den zuverlässigen Betrieb des FIM-Bausteins Leistungen.

Finanzierung Schwerpunktthemen
Beschluss 2024/​39

1.
Der IT-Planungsrat beschließt, dass Projekte der Schwerpunktthemen mit Blick auf und Mehrwert für die in Er­stellung befindliche Föderale Digitalstrategie aufgesetzt werden.
2.
Der IT-Planungsrat bittet Vorsitz, stellvertretenden Vorsitz und kommenden Vorsitz, zeitnah darüber zu befinden, ob die angemeldeten Projektmittelbedarfe auf die Ziele der Strategie einzahlen, und die Mittel freizugeben.

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