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Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats

stux (CC0), Pixabay
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FITKO
(Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 22. Juni 2022

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 22. Juni 2022

FITKO
(Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
Johannes Volz

Anlage

Finanzierung EfA-Leistungen
Beschlussnummer (2022/​21)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht.
2.
Der IT-Planungsrat bittet den Vorsitz, in die Arbeiten zur Stärkung der FITKO, gemäß des Beschlusses der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Juni 2022, eine Finanzierung des dauerhaften Betriebs von EfA-Lösungen über ein gemeinsames Digitalisierungsbudget einzubeziehen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet darüber hinaus die Länder, soweit noch nicht geschehen, schnellstmöglich die Finanzierungsmodalitäten für die Nachnutzung innerhalb ihres Landes festzulegen und spätestens bis zum 1. Oktober 2022 bekannt zu machen.
4.
Der IT-Planungsrat erkennt, dass eine hinreichende Kostentransparenz auch wesentlicher Erfolgsfaktor ist für eine Erreichung seines mit Beschluss 2021/​23 festgelegten Zieles, durch die Etablierung von EfA-Lösungen die wirtschaftlichste Betriebsform für Online-Dienst zu realisieren, sowie für die Umsetzung der von ihm mit Beschluss 2022/​20 priorisierten EfA-Leistungen im föderalen Programm.
5.

Der IT-Planungsrat bittet daher die Länder sicherzustellen, dass die Anbieter einer EfA-Lösung ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt – spätestens jedoch ab 1. Oktober 2022 – den Nachnutzern eine verbindliche Information zu den Bereitstellungskosten einer Nachnutzung bereitstellen, die in nachvollziehbarer Darstellungsweise mindestens beinhaltet:

a)
die Kosten der Nachnutzung und den Schlüssel für die Verteilung der Kosten unter Berücksichtigung des Beschlusses 2021/​24 des IT-Planungsrats
b)
eine Aufschlüsselung der Angaben zu den Kosten der Nachnutzung mindestens bis auf Ebene der im Beschluss 2021/​24 in Nummer 1 genannten Kostenarten
c)
verschiedene Kostenszenarien unter Berücksichtigung einer eher hohen, einer eher niedrigen sowie der voraussichtlich erwarteten Ausprägung der Nachnutzung
d)
eine periodische Anpassung der Kosten für die Nachnutzung in Abhängigkeit vom Nachnutzungsgrad
6.
Der IT-Planungsrat hält es zur Beförderung der Herstellung der Kostentransparenz für erforderlich, seine verbindlichen Vorgaben zu den Kosten der Nachnutzung von EfA-Leistungen, die er mit Beschluss 2021/​24 festgelegt hat, um Rahmenvorgaben, insbesondere zu Kalkulationszeiträumen und zu Abrechnungsverfahren, zu erweitern. Er bittet die Abteilungsleiterrunde, dazu einen Vorschlag zu erarbeiten und ihm zur Beschlussfassung in seiner 39. Sitzung vorzulegen.
7.
Der IT-Planungsrat hält es für erforderlich, ein gemeinsames Kosten- und Preismodell (wie das unter TOP 05 der 17. Abteilungsleiterrunde vom 21. Juni 2022 vorgelegte und besprochene Modell) für alle EfA-Dienste zu schaffen. Ziel ist es, dass alle Anbieter ihre jeweiligen Kosten in ein solches Modell eingeben können und nach einem einheitlichen Modell hieraus ein Preis je Online-Dienst bzw. einem geeigneten fachlichen Bündel von Online-Diensten abgeleitet werden kann.
8.
Der IT-Planungsrat beauftragt die Abteilungsleiterrunde, das unter TOP 5 der 17. Abteilungsleiterrunde vom 21. Juni 2022 vorgestellte Modell bis September zu bewerten, weiterzuentwickeln und eine verbindliche Version im Einklang mit dem Beschluss 2021/​24 zu beschließen.

Registermodernisierung
Beschlussnummer (2022/​22)

1.

Der IT-Planungsrat stimmt den folgenden Beschlüssen des Lenkungskreises Registermodernisierung vom 9. Mai 2022 zur technischen Architektur und der vorgesehenen Abstimmung mit den Fachministerkonferenzen zur weiteren Umsetzung zu. Er bittet zu seiner nächsten Sitzung zum Stand der Abstimmungen mit den Fachministerkonferenzen zu berichten:

a)
Einführung eines Reifegradmodells für Nachweisabrufe mit dem Ziel mindestens Reifegrad C zu erreichen, perspektivisch Reifegrad D (Anlage 2)
b)
Unterstützung asynchroner Prozesse in der Architektur der Registermodernisierung (Anlage 3)
c)
Entwicklung eines allgemeinen Standards für den Nachweisabruf für die nationale Registermodernisierung (Anlage 4)
d)
Aufbau eines nationalen Data Service Directory und Nutzung des europäischen Evidence Brokers (Anlage 5)
e)
Entscheidung zur Umsetzung der Komponente Registerdatennavigation (Anlage 6)
2.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO mit der Umsetzung der Komponente „Registerdatennavigation“ als zentralen Routing-Dienst (Routing as a Service) auf Grundlage des Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) unter Wiederverwendung von Lösungsansätzen aus FIT-Connect. Der Projektauftrag ist entsprechend des Beschlusses des Lenkungskreises Registermodernisierung vom 9. Mai 2022 durch das Kompetenzteam Architektur der Gesamtsteuerung Registermodernisierung zu konkretisieren (vgl. Anlage 6).
3.
Der IT-Planungsrat stimmt dem Vorgehen zu, die beim Bundesverwaltungsamt im Aufbau befindliche Registerlandkarte durch eine Datenintegration aus dem „Portalverbund Online Gateway“ (PVOG) und der OZG-Informationsplattform zu einer transparenten und nutzerfreundlichen Datenbasis zur Identifizierung von Once-Only-Potentialen zu entwickeln (vgl. Anlage 1 Nummer 1.5). Die Datenbasis soll zu Q3 2023 verfügbar sein. Zwischenstände werden, je nach Komplexität, bereits vorzeitig über die Registerübersicht zur Verfügung gestellt.
4.
Der IT-Planungsrat bittet die Gesamtsteuerung Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung zum Umsetzungsstand der Pilotierung eines grenzüberschreitenden Once-Only-Verfahrens im Rahmen der Umsetzung der SDG-Verordnung zu berichten (vgl. Anlage 1 Nummer 1.2).
5.
Der IT-Planungsrat stellt fest, dass Mittel aus dem Digitalisierungsbudget für das Projekt Gesamtsteuerung Registermodernisierung auch zur Finanzierung von Pilotprojekten verwendet werden können.

Dauerhafte Finanzierung der Aufwände der FF Länder
in der Registermodernisierung
Beschlussnummer (2022/​23)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Verlaufs des Projekts Gesamtsteuerung Registermodernisierung die Finanzierung ab dem Jahr 2023 über das Stammbudget der FITKO. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan 2023 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 berücksichtigt.
2.
Eine dauerhafte, planbare und gesicherte Finanzierung darüber hinaus ist zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Projektstrukturen und damit für eine zügige und fristgerechte Erledigung der geplanten Meilensteine unabdingbare Voraussetzung. Daher spricht sich der IT-Planungsrat für die Berücksichtigung des Projekts „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ bei der Neufassung der Regularien für die Finanzierung der FITKO und der Nachfolge des bisherigen Digitalisierungsbudgets aus. Insbesondere soll es Projekten ermöglicht werden, mehrjährig temporär Projektpersonal einstellen zu können.

Leitlinie Informationssicherheit
Beschlussnummer (2022/​24)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zum Umsetzungsstand der Leitlinie für Informationssicherheit zur Kenntnis.
2.
Vor dem Hintergrund der angespannten Cybersicherheitslage nicht nur im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und aufgrund des geringen Umsetzungsstands in drei von fünf Handlungsfeldern fordert der IT-Planungsrat die Mitglieder auf, ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu intensivieren.
3.
Der IT-Planungsrat bittet zudem seine Mitglieder, sich für die dauerhafte Bereitstellung der notwendigen Ressourcen einzusetzen.

Datenaustauschverfahren und Einkommensbegriff
Beschlussnummer (2022/​25)

1.
Der IT-Planungsrat begrüßt und unterstützt die Initiative des Bundesministeriums der Finanzen ein agiles Projekt „Datenaustauschverfahren und Einkommensbegriff“ durchzuführen. Das Bundesministerium der Finanzen lädt interessierte Ressorts und Länder ein, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, wie Daten zum „Einkommen“ im Sinne des „once only“-Prinzips in der Praxis besser genutzt werden können. Der IT-Planungsrat bittet zur 40. Sitzung des IT-Planungsrats zum Stand des Projekts informiert zu werden.
2.
Bremen wird für das Themenfeld „Familie & Kind“ Vorschläge vorlegen, wie relevante Einkommensdaten zukünftig im Sinne des „once only“-Prinzips standardisiert und abgerufen werden könnten.
3.
Bremen wird dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anbieten, im Auftrag des IT-PLR in beratender Rolle bei der Digitalisierung der Kindergrundsicherung mitzuwirken.
4.
Bremen wird daher an Beispielen exemplarisch aufzeigen, wie der Weg zu einem digitaltauglichen Einkommensbegriff im gesamten Familien- und Sozialrecht aussehen könnte und welche Anforderungen und Hürden bei einer praktischen Umsetzung bestünden.

Personalsituation FITKO
Beschlussnummer (2022/​26)

Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, die personellen Veränderungen wie vorgeschlagen umzusetzen.

FIT-Store
Beschlussnummer (2022/​27)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt, dass der FIT-Store und der Marktplatz govdigital auch außerhalb der OZG-Umsetzung für alle digitalen Leistungen zur Verfügung stehen, die zur Nachnutzung angeboten werden sollen.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt, dass sämtliche einzustellende OZG-Leistungen einheitliche Qualitätskriterien erfüllen müssen.
3.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO gemeinsam mit der AG FIT-Store, unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen aus dem föderalen Programm einheitliche Qualitätskriterien und ein einheitliches Verfahren zur vorgelagerten Prüfung der Eignung parallel zu entwickeln.

Marktplatz govdigital ab 2023
Beschlussnummer (2022/​28)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Zwischenbericht des Marktplatzprojekts govdigital zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat spricht sich perspektivisch dafür aus, der öffentlichen Verwaltung die Marktplatzinfrastruktur als Produkt des IT-Planungsrats zur Verfügung zu stellen, die anbieteroffen, nachhaltig und unter Verwendung von Standards einen Ebenen übergreifenden Austausch von IT-Leistungen ermöglicht.
3.
Der IT-Planungsrat bittet Hamburg, hierzu in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe ein Konzept für die Governance und die Finanzierung der strategischen Weiterentwicklung und des dauerhaften Betriebs des Marktplatzes durch govdigital ab dem Jahr 2023 zu erstellen und in der 39. Sitzung des IT-Planungsrats zur Beschlussfassung vorzulegen.

Aufnahme Handelsregister
Beschlussnummer (2022/​29)

Der IT-Planungsrat beschließt die Erweiterung der im Rahmen der Registermodernisierung erstellten Liste prioritärer Register um das Handelsregister, zu einem Top-19-Verzeichnis.

Handlungsempfehlungen Praxistest OSCI
Beschlussnummer (2022/​30)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt die Handlungsempfehlungen aus dem Bericht zum Praxistest OSCI in NRW zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat erneuert – insbesondere mit Blick auf die Umsetzungsfristen des Onlinezugangsgesetzes – seine Empfehlung zum Einsatz von XTA 2 und bittet, diese bei der Umsetzung von Fachverfahren und Middle­ware-Komponenten im Sinne seines Beschlusses 2017/​06 zu berücksichtigen.
3.
Der IT-Planungsrat erklärt die OSCI-Bibliothek zu einem wesentlichen Bestandteil seiner sicheren Infrastruktur und bittet die FITKO, diese im Namen des IT-Planungsrats zu veröffentlichen und den Einsatz zu propagieren.
4.

Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungsausschuss Governikus, im Rahmen der Anwendung „Governikus“ die folgenden in den Handlungsempfehlungen formulierten Maßnahmen umzusetzen:

a)
Aufbau Know-How Installation XTA-Server (Governikus COM Despina)
b)
Optimierung Governikus COM Despina
c)
Veröffentlichung der OSCI-Bibliothek unter neuem Label
d)
Befähigung von Governikus COM Despina für weitere XÖV-Szenarien
5.

Der IT-Planungsrat bittet die KOSIT, die folgenden in den Handlungsempfehlungen formulierten Maßnahmen umzusetzen:

a)
Referenz-Implementierung der OSCI-/​XTA-Anbindung für Fachverfahrens-Hersteller
b)
Erstellung von OSCI-/​XTA-Grundlagendokumentationen und Bündelung der Informationen zum Einsatz von OSCI und XTA 2
c)
Best-Practice-Vorgabe für E2E-Verschlüsselung mittels OSCI/​XTA in Zusammenarbeit mit NRW

Evaluation Peppol
Beschlussnummer (2022/​31)

1.
Der IT-Planungsrat bedankt sich bei dem Bund und den beteiligten Ländern, sowie bei dem Steuerungskreis XRechnung, für deren Beitrag zur Evaluation. Er bedankt sich bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards für die Aufbereitung der Daten und die Erstellung des vorgelegten Berichts.
2.
Der IT-Planungsrat bittet den Bund und die Länder, dass alle öffentlichen Auftraggeber bis spätestens zum 1. Oktober 2023 über das Peppol Netzwerk elektronische Rechnungen annehmen, sofern diese zur Einlieferung von elektronischen Rechnungen einen Web-Service anbieten. Er bittet die Koordinierungsstelle für IT-Standards, in ihrer Rolle als Peppol Authority, hierbei zu unterstützen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet den Bund und die Länder den Aufbau und Betrieb von Peppol-Zugängen abzustimmen. Er bittet die Koordinierungsstelle für IT-Standards, in ihrer Rolle als Peppol Authority, hierbei zu unterstützen.
4.
Der IT-Planungsrat bittet die Koordinierungsstelle für IT-Standards als Peppol Authority, den Anbindungsstand der öffentlichen Auftraggeber zu beobachten und jährlich zu berichten.

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