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Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats

IO-Images (CC0), Pixabay
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FITKO
(Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 6. September 2022

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 6. September 2022

FITKO (Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
J. Volz

Anlage

FIT-Connect
Beschluss 2022/​32

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Projektabschlussbericht zur Kenntnis und erklärt FIT-Connect zu einem Produkt des IT-Planungsrats. Er bittet die FITKO, FIT-Connect zum 1. Januar 2023 in ihr Produktportfolio aufzunehmen und die dazu erforderlichen Aufgaben und Prozesse umgehend zu starten. Dazu gehört insbesondere der Aufbau einer Gremienstruktur zum 1. Januar 2023, die die Be­teiligung von Bund und Ländern sicherstellt, für die zukünftige Steuerung und Weiterentwicklung des Produkts FIT-Connect. Der IT-Planungsrat bittet die ­FITKO, das Föderale Entwicklungsportal ebenfalls zum 1. Januar 2023 als eigenständiges Produkt des IT-Planungsrats in das Produktportfolio aufzunehmen.
2.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, im Einklang mit der Architekturrichtlinie SR8 (Einsatz von Open Source), die entwickelten Komponenten der FIT-Connect-Infrastruktur sowie die zugehörigen Software Development Kits (SDKs) unter einer von der Free Software Foundation und der Open Source Initiative anerkannten Freien Softwarelizenz zu veröffentlichen.
3.
Der IT-Planungsrat befürwortet das vorgeschlagene Vorgehen zur angedachten Betriebsinfrastruktur für den Produktbetrieb wie im Technischen Abschlussbericht in Nummer 8 beschrieben. Er beauftragt die FITKO mit der Durchführung aller dafür nötigen Schritte.

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