Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Published On: Dienstag, 06.12.2022By Tags:

FITKO
(Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 11. November 2022

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 11. November 2022

FITKO (Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
J. Volz

Anlage

IT-Standard XBezahldienste (2022/​33)

1.
Der IT-Planungsrat stimmt dem dokumentierten Bedarf an einer standardisierten Schnittstelle (XBezahldienste) zwischen Bezahldiensten und Online-Diensten (insbesondere im OZG-Kontext) zu und nimmt diesen Bedarf in die Standardisierungsagenda auf.
2.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, die weiteren Prozessschritte der Standardisierungsagenda mit dem Projekt „Standardschnittstelle Bezahldienste“ abzustimmen.
3.
Die für das Projekt erforderlichen Finanzmittel werden für das Jahr 2023 über Restmittel finanziert.

Registermodernisierung (2022/​34)

1.
Der IT-Planungsrat stimmt den Beschlüssen des Lenkungskreises Registermodernisierung vom 13. September 2022 zur Ausrichtung des derzeit in Konzeption befindlichen nationalen Once-Only-Technical Systems (NOOTS) (Anlage 2) zu. Er bittet die Gesamtsteuerung Registermodernisierung ein mit den Fachministerkonferenzen abgestimmtes Vorgehensmodell vorzulegen, wie der Prozess zum Anschluss registerführender Stellen der Top-Register an das NOOTS ausgestaltet und unterstützt werden kann.
2.
Der IT-Planungsrat stimmt der Zielsetzung zu, dass der Anschluss von Registern und Online-Services an das europäische Once-Only-Technical-System nach Artikel 14 SDG-VO (EU-OOTS) über intermediäre Plattformen (technische Komponenten im Sinne von Artikel 1 Nummer 6 DVO zu Artikel 14 SDG-VO) erfolgen soll (Anlage 3). Er bittet die Gesamtsteuerung Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung ein Konzept zur technischen, rechtlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Anbindung vorzulegen. Auf dessen Basis ist eine Kostenschätzung zu erstellen, die Änderungen bei anfallenden Aufwänden gegenüber der bisherigen Planung ausweist.
3.
Der IT-Planungsrat stellt fest, dass für die Anbindung an das europäische Once-Only-Technical-System nach Artikel 14 SDG-VO (EU-OOTS) eine standardisierte, wiederverwendbare Basiskomponente (kurz: SDG-Connector) zielführend ist (vgl. Anlage 4). Er beauftragt daher die Gesamtsteuerung Registermodernisierung mit der initialen Entwicklung eines SDG-Connectors als Produkt des IT-Planungsrates im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Entsprechende Prototypen sind im Rahmen von Erprobungsprojekten kooperativ mit nationalen und europäischen Partnern zu entwickeln.
4.
Der IT-Planungsrat bittet die Gesamtsteuerung Registermodernisierung zu seiner nächsten Sitzung zu den Ergebnissen des Meilenstein-Reviews zu berichten und eine aktualisierte Umsetzungsplanung vorzulegen (vgl. Anlage 1).

Koordinierungsstelle (2022/​35)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt das Dokument „Deutsche Verwaltungscloud-Strategie: Feinkonzeption der Koordinierungsstelle – Aufgaben der Koordinierungsstelle“ und bedankt sich bei der Arbeitsgruppe Cloud-Computing und Digitale Souveränität.
2.
Der IT-Planungsrat bittet die AG Cloud-Computing und Digitale Souveränität, eine Governance für die Deutsche Verwaltungscloud zu erarbeiten und zur übernächsten Sitzung des IT-Planungsrates vorzulegen. Über den Fortschritt ist der IT-Planungsrat regelmäßig zu unterrichten. Das Governancemodell sollte auch dazu Stellung nehmen, welche Einrichtung mit der Wahrnehmung der Koordinierungsstelle betraut werden soll und ob und wie die Koordinierungsstelle vom IT-Planungsrat überwacht und gesteuert wird.

Marktplatz govdigital (2022/​36)

1.
Der IT-Planungsrat erklärt den Marktplatz govdigital zu einem Produkt des IT-Planungsrats. Er bittet die FITKO, den Marktplatz zum 1. Januar 2024 in ihr Produktportfolio aufzunehmen und in Abstimmung mit Hamburg die für die Produktübernahme erforderlichen Aufgaben und Prozesse zu starten.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt, das Projekt Marktplatz govdigital bis zur Aufnahme in das Produktportfolio der FITKO zu verlängern, und bittet Hamburg, govdigital entsprechend zu beauftragen. Der durch die Verlängerung entstehende Mehrbedarf des Projekts wird aus zentralen Mitteln der FITKO finanziert.

Unternehmenskonto (2022/​37)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt, dass zum 1. Januar 2023 nur eine eingeschränkte Übernahme der Produktverantwortung durch die FITKO erfolgt. Die endgültige Produktübernahme erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Übergangsphase zum 1. Januar 2024.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt, dass die Produktsteuerung während der Übergangsphase im Jahr 2023 weiterhin über den bestehenden Steuerungskreis, worin neben dem Bund sowie den Ländern Bayern und Bremen zukünftig auch die FITKO vertreten sein wird, erfolgt. Darüber hinaus werden der Bund und die Länder auch im Jahr 2023 analog der bisherigen Formate involviert. In die Ausgestaltung des Produktmanagements ab 1. Januar 2024 fließen die Ergebnisse des Projekts „Ausbau Produktmanagement“ der FITKO, insbesondere bei der Aufgabenverteilung zwischen der FITKO und den Betreiberländern Bayern und Bremen, ein.
3.
Um die Finanzierung des Unternehmenskontos ab dem Jahr 2023 sicherzustellen, beschließt der IT-Planungsrat, den mit Beschluss 2022/​14 Nummer 5 vorgesehenen Sperrvermerk bei der Position „Unternehmenskonto“ im Wirtschaftsplan 2023 aufzuheben und die Mittel für das Jahr 2023 im beantragten Umfang zur Verfügung zu stellen.
4.
Der IT-Planungsrat bittet die Länder und den Bund, die Verwaltungsvereinbarung über die Anbindung des Organisationskontos bei Bund und Ländern mit Wirkung vom 1. Januar 2023 zu zeichnen.

Behördennummer 115 (2022/​38)

1.
Die flächendeckende Erreichbarkeit der Behördennummer 115 (Basisabdeckung) wird in den am 115-Verbund teilnehmenden Ländern über den 31. Dezember 2022 hinaus dauerhaft gewährleistet. Die Finanzierung der Basisabdeckung in den am 115-Verbund nicht teilnehmenden Ländern Brandenburg und Bayern durch den 115-Verbund endet am 31. Dezember 2022. Daher wird den nicht teilnehmenden Ländern ab dem 1. Januar 2023 eine Kooperation mit 115-Servicecentern zur Absicherung der flächendeckenden Erreichbarkeit angeboten.
2.
Die am 115-Verbund teilnehmenden Länder finanzieren die Flächendeckung in ihren Ländern auf der Basis von Vereinbarungen mit 115-Servicecentern über den 31. Dezember 2022 hinaus aus den im jeweiligen Haushalt bereitgestellten Mitteln.
3.
Die Fixierung der Vergütung für die Beauskunftung von Anrufen aus der Flächendeckung auf einen aktuell nicht kostendeckenden Betrag von 4 Euro pro Anruf wird aufgehoben. Die Höhe der Vergütung ist zwischen den Partnern in den dazu zu schließenden Verwaltungsvereinbarungen zu regeln.

VS-Kommunikation (2022/​39)

Der IT-Planungsrat beschließt die Einrichtung einer VSK Bund-Länder Projektgruppe „Beschaffung VS-Kommunikation“ zur Klärung offener Fragen und zur Steuerung der Bedarfsabfrage für die Länder.

Finanzgovernance (2022/​40)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks über die Position „Digitalisierungsprojekte“ im Wirtschaftsplan 2023.
2.
Die Haushaltsreste aus dem Digitalisierungsbudget 2022 werden im Stammbudget 2023 weiterbewirtschaftet.
3.
Der IT-Planungsrat beauftragt die AL-Runde, in 2022 über weitere geeignete Digitalisierungsmaßnahmen und deren Finanzierung aus dem Digitalisierungsbudget zu entscheiden.
4.
Der IT-Planungsrat folgt der Empfehlung der FMK und bittet die AG Finanzgovernance zu prüfen, ob § 7 Absatz 7 Satz 2 des Gründungsbeschlusses der FITKO in der Weise geändert werden kann, dass zweckgebundene Restmittel für konkrete Projekte, Standards und Produkte künftig ohne Zustimmung der Finanzministerkonferenz und des Bundes ins Folgejahr übertragen werden können, im positiven Fall einen Änderungsvorschlag zu erarbeiten und mit Bund und FMK abzustimmen und zur 40. IT-Planungsratssitzung vorzulegen.
5.
Als Eckwert für die Aufstellung des Wirtschaftsplans 2024 wird der Gesamtbetrag in Höhe von 148,2 Millionen Euro festgestellt. Damit ist keine Vorfestlegung für den Wirtschaftsplanentwurf 2024 verbunden.

Neues Selbstverständnis des IT-PLR (2022/​41)

Der IT-PLR gibt sich ein neues Selbstverständnis, seinen Gestaltungsanspruch weiterzuentwickeln. Dafür richtet er eine Arbeitsgruppe ein, ein neues Selbstverständnis für sich auszuformulieren. Bis Ende 2022 soll die AG unter Leitung HH, mit Teilnahme Bund, BB, HE, ST, HB, BE, Landkreistag Ergebnisse präsentieren.

Strategische Schwerpunktthemen (2022/​42)

Ausgehend von dem neuen Selbstverständnis des IT-Planungsrats fokussiert dieser seine Arbeit auf ausgewählte überjährige strategische Schwerpunktthemen und richtet seine Arbeitsstrukturen auf diese aus. Ausgewählt wurden

a)
Digitale Infrastruktur (vor allem Cloud-Transformation)
b)
Digitale Transformation (vor allem Digitale Kompetenzen/​Aus- und Weiterbildung des eigenen Personals, Abbau gesetzlicher Hemmnisse, Standardisierung, Automatisierung)
c)
Digitale Anwendungen (vor allem Weiterentwicklung OZG, Digitale Identität, Stärkung von Nachnutzung/​EfA und Kooperationen, Umsetzung SDG, föderale IT-Architektur)
d)
Datennutzung und Datenschutz (vor allem Registermodernisierung, Once-only)
e)
Informationssicherheit

Fachpolitische Sprecher (2022/​43)

1.

Der IT-Planungsrat ernennt aus seinem Mitgliederkreis folgende fachpolitische Sprecher für die Fachministerkonferenzen:

a)
Finanzministerkonferenz: Bremen, Thüringen
b)
Justizministerkonferenz: Berlin
c)
Wirtschaftsministerkonferenz: Hamburg
d)
Umweltministerkonferenz: Schleswig-Holstein
e)
Innenministerkonferenz: Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
f)
Ministerkonferenz für Arbeit und Soziales: Rheinland-Pfalz
g)
Verkehrsministerkonferenz: Hessen
h)
Bauministerkonferenz: Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen
i)
Gesundheitsministerkonferenz: Niedersachsen
j)
Kultusministerkonferenz: Sachsen-Anhalt
k)
Energieministerkonferenz: Schleswig-Holstein
l)
Sportministerkonferenz: Nordrhein-Westfalen
2.
Der Steuerungskreis erarbeitet mit der FITKO ein Konzept, das die inhaltliche Zusammenarbeit des IT-Planungsrats mit den Fachministerkonferenzen strukturiert und die Sprecher bei ihrer Aufgabe unterstützt (z. B. Einladung der FMK zum Fachministerkongress, Tandems zwischen IT-Planungsrat und den Fachministerkonferenzen).

Strategische Ziele und neue Rolle der FITKO (2022/​44)

1.
Der IT-Planungsrat beauftragt die Mitglieder aus Bund, Hessen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg mit der Gründung einer Findungskommission, um die Nachfolge der scheidenden Präsidentin der FITKO zu regeln.
2.
Die Findungskommission wird gleichzeitig beauftragt, die strategischen Ziele und die künftige Rolle der FITKO zu definieren und die Auswahl der Nachfolge an diesen strategischen Zielen auszurichten.

Steuerungskreis (2022/​45)

Der IT-Planungsrat mandatiert den Steuerungskreis, künftig strategische Vorüberlegungen für den IT-Planungsrat zu strukturieren. Dem Steuerungskreis gehört immer der Vorsitz, der künftige Vorsitz und der vergangene Vorsitz an.

Gremien-Bereinigung (2022/​46)

Der IT-Planungsrat beauftragt die Abteilungsleiter-Runde, am 6. Dezember 2022 eine Bestandsaufnahme zu den Strukturen im Ökosystem des IT-Planungsrats zu erstellen, um die Umsetzung der Schwerpunktthemen zu gewährleisten (u. a. Organigramm zu Arbeitsgruppen, strategisches Monitoring der Schwerpunktthemen).

Zielarchitektur (2022/​47)

Der IT-Planungsrat beschließt das Dokument „Deutsche Verwaltungscloud-Strategie: Rahmenwerk zur Zielarchitektur 2.0“.

PG eID-Strategie (2022/​48)

1.
Der IT-Planungsrat bittet die PG eID-Strategie, ihre Arbeiten, insbesondere zur Umsetzung der interoperablen Postfächer, bis zum 31. Dezember 2023 fortzusetzen.
2.
Der IT-Planungsrat bittet die PG eID-Strategie, die strategische Ausrichtung der Projektgruppe zu prüfen, gegebenenfalls Anpassungsvorschläge auszuarbeiten und dem IT-Planungsrat hierzu bis zur 42. Sitzung zu berichten. Dieser Bericht soll die Grundlage für eine Befassung mit einer möglichen weiteren Verlängerung der PG eID-Strategie über 2023 hinaus durch den IT-Planungsrat bilden.

Digitalisierung der Beschaffung (2022/​49)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt entsprechend dem vorgelegten Betriebskonzept den Betrieb von XStandards Einkauf zum 1. Januar 2023.
2.
Der IT-Planungsrat stimmt dem Vorschlag zu, den Standard XVergabe dauerhaft durch eForms-DE zu ersetzen.
3.
Er beauftragt KoSIT und FITKO, entsprechend den im Betriebskonzept genannten Rollen ab dem 1. Januar 2023 tätig zu werden und bittet Bund und Länder, sich aktiv an den vorgesehenen Gremien zu beteiligen.

Einzelvereinbarung XStandards Einkauf (2022/​50)

Der IT-Planungsrat stimmt der Einzelvereinbarung zwischen FITKO und KoSIT zum Betrieb von XStandards Einkauf ab dem 1. Januar 2023 zu.

String.Latin (2022/​51)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der Fachgruppe String.Latin+ zum Stand der Umsetzung der Spezifikation DIN SPEC 91379 (Fassung vom 11. August 2022) zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat begrüßt die erfolgreiche Weiterentwicklung der DIN Spec 91379 zu einer DIN-Norm. In Ergänzung seiner Entscheidungen 2019/​16 und 2019/​53 legt er fest, dass alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, spätestens zum 1. November 2024 konform zur DIN 91379 sein müssen.
3.
Er bittet die KoSIT und die Mitglieder der Fachgruppe „String.Latin“, sich aktiv an einer Weiterentwicklung der nationalen Norm zu einer europäischen Norm zu beteiligen.

XFörderleistungsbeschreibung (2022/​52)

1.
Der IT-Planungsrat begrüßt das Vorhaben, die Informationsbereitstellung für das Förderwesen zu standardisieren. Er nimmt die vorgelegte Bedarfsbeschreibung zur Kenntnis und bittet, in den nächsten Sitzungen über den Fortschritt zu berichten.
2.
Der IT-Planungsrat lässt den Standardisierungsbedarf durch die FITKO in die Standardisierungsagenda aufnehmen.
3.
Der IT-Planungsrat beauftragt den Freistaat Bayern und den Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die notwendigen Maßnahmen zur Einleitung eines Standardisierungsverfahrens zu ergreifen und die zukünftigen Standards mit den Ländern abzustimmen.
4.
Der IT-Planungsrat bittet den Freistaat Bayern und den Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine effektive Integration der geplanten Maßnahmen in Abstimmung mit dem Bund und den Ländern in die bestehende Infrastrukturlandschaft von Bund und Ländern vorzusehen.

Verbindungsnetz (2022/​53)

Der IT-Planungsrat nimmt die Anpassung der Anschlussbedingungen zur Kenntnis.

Veranstaltungen (2022/​54)

Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO die für das Jahr 2023 geplanten Veranstaltungen für den IT-PLR auszurichten und teilzunehmen.

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