FITKO
(Föderale IT-Kooperation)
Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats
Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).
Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.
FITKO (Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –
Im Auftrag
J. Volz
Änderung Gründungsbeschluss FITKO § 7 Absatz 7
Beschluss 2023/01
- 1.
-
Der IT-Planungsrat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzministerkonferenz, den Gründungsbeschluss der FITKO zu ändern und dessen § 7 Absatz 7 wie folgt zu fassen:Über die jährliche Verrechnung oder zweckgebundene Verwendung von Restmitteln für konkret eingegangene Verpflichtungen entscheidet der IT-Planungsrat. Die Entscheidung wird zusammen mit dem Wirtschaftsplan für das Folgejahr der Finanzministerkonferenz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgelegt.
- 2.
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Er bittet das Land Hessen, die oben genannte Zustimmung bei der Finanzministerkonferenz einzuholen.
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