Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Published On: Mittwoch, 19.04.2023By

FITKO
(Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 29. März 2023

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 29. März 2023

FITKO
(Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
J. Volz

Anlage

Kommunalpakt
Beschluss 2023/​02

1.
Der IT-Planungsrat stimmt den skizzierten Eckpunkten zum Kommunalpakt zu.
2.
Er bittet das Land Hessen, die weitere Ausarbeitung und Operationalisierung gemeinsam mit dem BMI, den kommunalen Spitzenverbänden und den Federführern vorzunehmen.
3.
Er bittet das Land Hessen, zu der 41. Sitzung den mit den Ländern, dem Bund und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten und unterschriftsreifen Kommunalpakt vorzulegen.

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenzen
Beschluss 2023/​03

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht an die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundeskanzlers zur Kenntnis.
2.
Er bittet das Vorsitzland der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, den Bericht der Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 11. Mai 2023 vorzulegen.

Wirtschaftsplan FITKO
Beschluss 2023/​04

Der IT-Planungsrat beschließt, die gebundenen Haushaltsreste aus 2022 nach 2023 zu übertragen und die ungebundenen Restmittel aus Überzahlungen im Jahr 2022 auf die von Bund und Ländern anzufordernden Zahlungsbeträge 2023 anzurechnen.

Selbstverständnis IT-PLR
Beschluss 2023/​05

1.
Der IT-Planungsrat nimmt die Arbeitsergebnisse der AG „Selbstverständnis“ zur Kenntnis und richtet seine Kommunikation auf Grundlage des erarbeiteten Golden Circles, des Markenkerns, der Werte und des neuen Logos des IT-PLR aus. Die Arbeit der durch den IT-PLR beauftragten Arbeitsgruppe ist somit erfolgreich beendet.
2.
Er bittet die FITKO, die Umsetzung zu begleiten und die Umstellung (z. B. Internetseite) vorzunehmen.

Gremienbereinigung
Beschluss 2023/​06

1.
Im Ökosystem des IT-Planungsrats (IT-PLR) werden künftig drei Arbeitsformate entlang der Schwerpunktthemen des IT-PLR etabliert und jeweils die genannten Formate zugeordnet wie folgt:

a)
Gremien des IT-PLR: Abteilungsleiterrunde (AL-Runde), Steuerungskreis, Föderales IT-Architekturboard, Kommunalgremium, Lenkungsgremium GDI-DE (themenübergreifende Aufgabenwahrnehmung – generell und dauerhaft)
b)
Arbeitsformate der Schwerpunkthemen: AG Cloud und Digitale Souveränität, AG Informationssicherheit, AG Verbindungsnetz, Koordinierungsgruppe Green IT (themenspezifische Aufgabenwahrnehmung – konkret und dauerhaft zur Unterstützung der Gremien)
c)
temporäre Projektgruppen: Keine initiale Zuordnung – werden künftig bei Bedarf eingesetzt (Bearbeitung von spezifischen Fragestellungen und Arbeitsaufträgen – konkret und befristet zur Unterstützung der Gremien und Arbeitsformate der Schwerpunktthemen)
2.
Alle anderen bereits bestehenden Formate müssen im Rahmen des zuvor durch die AL-Runde gebilligten Registrierungsprozesses über die FITKO ihren künftigen Status bis zum 28. April beantragen, wenn sie als offizielles Arbeitsformat im Ökosystem des IT-PLR tätig sein wollen. Die abschließenden Entscheidungen hierzu werden in der 41. Sitzung des IT-PLR getroffen.
3.
Künftige Arbeitsformate werden ausschließlich durch einen Beschluss des IT-PLR oder der AL-Runde eingesetzt.
4.
Vom Registrierungsprozess im Weiteren ausgenommen sind:

a)
der weiterhin ausdrücklich gewünschte und vielfältige informelle föderale Austausch auf allen Ebenen.
b)
Arbeitsformate, die an Programme und Projekte berichten, die durch den IT-PLR mandatiert wurden. Die Arbeitsstrukturen liegen in der Verantwortung der Programm- und Projektsteuerung.
c)
Produktgremien für Produkte des IT-PLR (wird im Projekt Weiterentwicklung Produktmanagement restrukturiert).

EfA-Support und Betrieb
Beschluss 2023/​07

1.
Der IT-Planungsrat nimmt die, durch die AG RaBe-EfA erarbeiteten, Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass:

a)
die Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services mit dem 115-Verbund abgestimmt sind.
b)
die AG RaBe-EfA den 115-Verbund gebeten hat, einen Meilensteinplan aufzusetzen, um den First-Level Support unter Berücksichtigung der in den Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services ausgeführten „Mindestanforderungen an Support“ zu konzipieren.
c)
die Ergebnisse einer Evaluation der Mindestanforderungen im weiteren Verlauf von der Behördennummer 115 berücksichtigt werden.
3.
Der IT-Planungsrat beschließt das Dokument Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services und erklärt, dieses als Richtlinienempfehlung anzuwenden. Zudem wird die AL-Runde beauftragt, 2024 eine Evaluation der Mindestanforderungen durchzuführen sowie zu prüfen, ob die Mindestanforderungen ab 2025 verpflichtend anzuwenden sind, und dem IT-Planungsrat darüber zu berichten.
4.
Der IT-Planungsrat bittet die AL-Runde, vorgeschlagene Änderungen aus der Evaluierung der Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services zu bewerten und darüber zu entscheiden.

Evaluierung Rahmenvereinbarung FITKO und KoSIT
Beschluss 2023/​08

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zu der in 2022 durchgeführten Evaluation der Rahmenvereinbarung zwischen FITKO und KoSIT zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat stimmt der geänderten Rahmenvereinbarung zwischen der FITKO und der KoSIT zu, die zum 1. April 2023 in Kraft tritt und die bisherige Rahmenvereinbarung vom 1. Januar 2020 ablöst.

Verbindungsnetz
Beschluss 2023/​09

Der IT-Planungsrat beschließt den Leistungskatalog für das NdB-Verbindungsnetz in der Version 2.8 mit den neuen Teilnehmerpreisen für das Jahr 2022.

xdomea Verwaltung
Beschluss 2023/​10

Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis und bittet um Fortführung der Arbeiten.

Behördennummer 115
Beschluss 2023/​11

1.
Der IT-Planungsrat nimmt die vorgelegte Umsetzungskonzeption mit Stand 8. Februar 2023 zur Kenntnis und stimmt dem darin beschriebenen weiteren Vorgehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Klärung der Finanzierung zu.
2.
Der IT-Planungsrat bittet um Umsetzung der im Papier beschriebenen Umsetzungsschritte und Aufgaben durch die benannten Akteure.
3.
Der IT-Planungsrat bittet das Produktmanagement 115 der FITKO bis zur 41. Sitzung eine Kostenbetrachtung für die Beschlussfassung vorzulegen.

GovData
Beschluss 2023/​12

1.
Der IT-Planungsrat

a)
nimmt den Ergebnisbericht des Projekts Data Go – Open Data zu GovData zur Kenntnis,
b)
beschließt zur Finanzierung der im Ergebnisbericht dargestellten zu erwartenden Aufwendungen die Umsetzung des „Vorschlag 3, Umlage nur auf Länder ohne eigene Schnittstelle“ mit Stichtag 1. Januar 2025, wobei in den Übergangsjahren 2023 bis 2024 die Finanzierung aus den im Wirtschaftsplan 2023 für GovData vorhandenen Stammbudget-Mitteln erfolgt,
c)
erklärt den mit Beschluss 2021/​48 formulierten Auftrag an die Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData damit als umgesetzt und bittet alle Länder, bis zum genannten Stichtag eine Schnittstelle zur zentralen Datenbereitstellung an GovData einzurichten.

OZG vergaberechtliches Modell
Beschluss 2023/​13

Das „OZG Vergaberechtliche Modell“ des Kommunalvertreters wird als unbefristetes Nachnutzungsmodell des IT-Planungsrates anerkannt.

Jahresbericht IT-PLR und FITKO
Beschluss 2023/​14

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Jahresbericht von IT-Planungsrat und FITKO 2022/​23 zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat bittet den Vorsitz die erforderliche Beteiligung der ChefBK/​CdSK herbeizuführen.
3.
Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Chef des Bundeskanzleramts und den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder folgenden Beschluss: „Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nehmen den Jahresbericht des IT-Planungsrats und der FITKO 2022/​23 zur Kenntnis.“

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