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Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats

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FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 4. Juli 2023

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 4. Juli 2023

FITKO (Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
J. Volz

Anlage

Umsetzung Beschlüsse der Klausurtagung
Beschlussnummer (2023/​15)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt die bisherigen Umsetzungserfolge und deren positive Resonanz im Umfeld zur Kenntnis.
2.
Er dankt den handelnden Akteuren und beschließt die weitere konsequente Umsetzung.

Digitale Infrastruktur
Beschlussnummer (2023/​16)

1.
Der IT-Planungsrat stimmt der skizzierten Vision für das Schwerpunktthema „Digitale Infrastruktur“ und dem 4-Säulen-Modell zu.
2.
Er bittet Hessen als Themenpate und die AG Cloud um die gemeinsame Schärfung und weitere Ausarbeitung des Zielbilds und der Roadmap.
3.
Er bittet sie weiterhin um Umsetzung der weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen.
4.
Er benennt Hessen als dritten Federführer der AG Cloud-Computing und Digitale Souveränität.

DVC – Architekturboard
Beschlussnummer (2023/​17)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt das Dokument „Konzept zum Architekturboard der DVC (Deutsche Verwaltungs­cloud)“.
2.
Der IT-Planungsrat bittet Bund, Länder und Kommunen um die Benennung ihrer Vertretungen für das DVC-Architekturboard.
3.
Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, BSI und Datenschutzkonferenz um Benennung ihrer Vertretungen für das DVC-Architekturboard.
4.
Die FITKO wird gebeten, eine aktive Zusammenarbeit des IT-Architekturboards mit dem DVC-Architekturboard als Schnittstelle zur DVS zu unterstützen.
5.
Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, ein Jahr nach der Einrichtung des DVC-Architekturboards dessen Arbeit und mögliche Synergieeffekte zu bestehenden Gremien zu prüfen und in Abstimmung mit dem DVC-Architekturboard einen Sachstandsbericht zur 45. Sitzung vorzulegen.

DVC – Koordinierungsstelle
Beschlussnummer (2023/​18)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt das Dokument „Governance der Koordinierungsstelle für die Deutsche Verwaltungs­cloud (DVC) – Rahmenkonzept und Implementierungsvorgehen“. Die Einrichtung im Rahmen des Umsetzungsprojektes soll mit diesem Beschluss beginnen und schrittweise bis Anfang 2025 durch die FITKO abgeschlossen werden.
2.
Dabei sollen die Strukturen des Produktmanagements bei der FITKO beachtet werden und ein sukzessiver Übergang darauf eingeplant werden. Entsprechende Änderungsbedarfe im Rahmenkonzept bedürfen der Zustimmung des Steuerungskreises.
3.
Die FITKO wird gebeten, die dafür erforderlichen Ressourcen im Wirtschaftsplan 2025 einzubringen.

DVC – Umsetzungsprojekt
Beschlussnummer (2023/​19)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt die Umsetzung und Finanzierung des Projekts auf Basis des vorgelegten Grob­konzepts bis Ende 2024 und unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus dem MPV und beauftragt die FITKO damit.
2.
Die FITKO wird gebeten, im Sinne einer zügigen Umsetzung eine agile Projektstruktur aufzusetzen. Erforderliche Abweichungen von dem vorgelegten Grobkonzept sind im Projekt-Lenkungsausschuss zu beschließen.
3.
Er stellt für die Umsetzung im Jahr 2023 7,5 Millionen Euro aus Mitteln des FITKO-Wirtschaftsplans 2023 zur Verfügung.
4.
Der IT-Planungsrat richtet einen Projekt-Lenkungsausschuss aus Bund, den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg sowie einem:r Vertreter:in der kommunalen Spitzenverbände ein.
5.
Er bittet um Vorlage eines Umsetzungsberichts und eines weiterführenden Umsetzungskonzepts inkl. Finanzierungsbedarf für das Jahr 2024 und folgende zur 42. Sitzung. Im Wirtschaftsplan 2024 werden zunächst 7,5 Millionen Euro für das Umsetzungsprojekt 2024 ausgewiesen.

Kommunalpakt
Beschlussnummer (2023/​20)

1.
Der IT-Planungsrat stimmt der Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung der Nachnutzung kommunaler EfA-Fokusleistungen und seiner Zeichnung durch den Vorsitzenden zu.
2.
Er bittet den Vorsitzenden, die Vereinbarung den Kommunalen Spitzenverbänden zur Zeichnung vorzulegen.
3.
Er bittet die Kooperationspartner sodann, den „Kommunalpakt“ gemäß der Vereinbarung gemeinsam umzusetzen.

Nutzungshäufigkeit Verwaltungsleistungen
Beschlussnummer (2023/​21)

1.
Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die Häufigkeit der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen neben ihrer Verfügbarkeit eine notwendige Information für die Bewertung der Nutzungsfreundlichkeit elektronischer Verwaltungsleistungen ist.
2.
Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bund die Plattform Zentrale Statistik-Komponente entwickelte und betreibt, die der Aggregation und Darstellung der Nutzungsdaten von Onlineservices dient und die monatliche, bis auf Kreisebene regional differenzierte Transaktionszahl eines Onlineservices als zentralen Indikator verwendet.
3.
Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder, für alle elektronischen Verwaltungsleistungen, für die der Bund die Regelungskompentenz besitzt, die Nutzungsdaten für die Zentrale Statistik-Komponente bereitzustellen.
4.
Der IT-Planungsrat lädt Länder und Kommunen ein, im Interesse des anzustrebenden Gesamtbildes der Nutzung elektronischer Verwaltungsleistungen in Deutschland für auf der Grundlage ihrer Regelungskompetenzen erstellte elektronische Verwaltungsleistungen die Nutzungsdaten für die Zentrale Statistik-Komponente bereitzustellen.
5.
Der IT-Planungsrat bittet den Bund, zum Fortschritt der Erhebung der Nutzungsdaten in der Zentralen Statistik-Komponente und den Nutzungsdaten selbst in seiner nächsten Sitzung zu berichten.

Registermodernisierung
Beschlussnummer (2023/​22)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt die Konkretisierung des Zielbildes Registermodernisierung in Form der nachfolgenden Aufträge. Auf dieser Grundlage wurde ein Gesamtplan zur Umsetzung, Steuerung und Überwachung des Programmfortschritts erstellt:

a.
Auftrag 1: Umsetzung des Once-Only-Prinzips: Bereitstellung des technischen Systems und Entwurfserstellung der rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des Art. 14 SDG-VO sowie Begleitung des Anschlusses der SDG relevanten Register/​Nachweise und Onlinedienste/​Serviceportale an das NOOTS.
b.
Auftrag 2: Umsetzung des Once-Only-Prinzips: Entwicklung und Betrieb der technischen Infrastruktur zur Nachweisübermittlung (NOOTS) sowie Entwurf der rechtlichen Regelung des NOOTS zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips und Begleitung des Anschlusses der Top Register/​Nachweise und Onlinedienste/​Serviceportale an das NOOTS 2.
2.
Der IT-Planungsrat ersetzt die bisher geltende Programmplanung (Beschluss 2022-06) durch die in der Anlage 1 vorgelegte und zur effizienten Realisierung der Aufträge ausgerichtete Gesamtplanung. Diese ist auf der Basis der zum 1. Januar 2023 eingesetzten neuen Organisationsstruktur mit den Programmbereichen NOOTS, EU-OOTS/​OZG, Register, Recht und Programmgovernance, Finanzen und Kommunikation erarbeitet worden.
3.
Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die vorgelegte Gesamtplanung nur umgesetzt werden kann, wenn die dafür notwendigen geplanten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
4.
Im Sinne einer agilen und effizienten Umsetzung des großen föderalen IT-Architekturprogramms ist es erforderlich, auf Basis der stetig neuen Erkenntnisse den Gesamtplan an die weiterentwickelten Anforderungen an das Architekturzielbild anzupassen. Damit diese Anpassungen im Sinne einer zügigen Umsetzung zeitgerecht erfolgen können, beschließt der IT-Planungsrat, dass der Lenkungskreis Registermodernisierung Change Requests im Rahmen des Wirtschaftsplans über die in der weiteren Programmumsetzung regelmäßig erforderlichen Aktualisierungen des Gesamtplans und dem damit verbundenen Finanzplan vornehmen kann. Change Requests mit Relevanz für den Wirtschaftsplan bedürfen weiterhin der Zustimmung des IT-Planungsrates.
5.
Die Gesamtsteuerung Registermodernisierung berichtet über Änderungen des Gesamtplans und den Fortschritt des Programms in regelmäßigen Sachstandsberichten an den IT-Planungsrat. Der Programmfortschritt wird durch den PB Programmgovernance, Finanzen und Kommunikation auf der Grundlage eines regelmäßigen Programmcontrollings anhand des Gesamtplans (Anlage 1) überwacht und mit einem Risikomanagement begleitet.
6.
Der IT-Planungsrat stellt fest, dass zur erfolgreichen, effizienten und flächendeckenden Umsetzung der Registermodernisierung RegMo-Koordinatoren in allen Bundesländern und dem Bund zu etablieren sind. Die Aufgaben können der Anlage 3 entnommen werden (Entwurf).
7.
Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder einschließlich Kommunen bereits jetzt darum, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich die notwendigen Kommunikations- und Umsetzungsstrukturen nach Maßgabe der durch die Gesamtsteuerung bereitgestellten Informationen zu schaffen.
8.
Der IT-Planungsrat beschließt die Finanzierung einiger für die Entwicklung des NOOTS relevanten Umsetzungsprojekte „Anschluss nationaler dezentraler Register an das europäische System mittels zentraler Komponenten (Gewerbeverzeichnis)“, „Erprobung der Anschlussbedingungen dezentraler Register an das NOOTS (Meldeportal)“ und „Erprobung der Anschlussbedingungen an NOOTS/​EU-OOTS für bürgerbezogene Leistungen am Beispiel des Personenstandswesens“ (siehe Anlage 2) in Höhe von insgesamt 4 372 901 Euro aus Mitteln des FITKO-Wirtschaftsplans 2023.

Leitlinie Informationssicherheit
Beschlussnummer (2023/​23)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der AG Informationssicherheit zum Umsetzungsstand der Leitlinie für Informationssicherheit zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat bittet seine Mitglieder, bei der Entwicklung der Digitalisierungsangebote die Sicherheitsanforderungen von Beginn an zu erfüllen und insbesondere bei der EfA-Umsetzung die Ausrollung nur mit geeigneter Sicherheitskonzeption durchzuführen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder, die Möglichkeiten für die Gewinnung von Fachkräften für Informationssicherheit und die entsprechende Fortbildung von Verwaltungsbediensteten zu stärken.
4.
Der IT-Planungsrat bekräftigt seine Beschlüsse aus den Vorjahren (Beschlüsse 2022/​24, 2020/​05) und bittet seine Mitglieder nachdrücklich, den Aufgaben der Informationssicherheit den gebotenen hohen Stellenwert im Digitalisierungskontext beizumessen und sich für die dauerhafte Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen einzusetzen.

Wirtschaftsplan 2024
Beschlussnummer (2023/​24)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplans 2024, unter Berücksichtigung der finanziellen Änderungen, durch in der 41. Sitzung gefassten Beschlüsse.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt, bei der Veranschlagung der Aufwände für die Umsetzung der Registermodernisierung die ausgewiesene Risikovorsorge einzuberechnen.
3.
Der IT-Planungsrat delegiert an die AL-Runde die bis 12. September 2023 zu treffende Entscheidung über die Konkretisierung der weiteren Digitalisierungsprojekte zu den Schwerpunktthemen in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro.
4.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, den beschlossenen Entwurf an die Finanzministerkonferenz sowie an das Bundesministerium des Innern und für Heimat zwecks Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zu übersenden.

IT-Staatsvertrag
Beschlussnummer (2023/​25)

1.
Der IT-Planungsrat stimmt fachlich dem Entwurf des geänderten IT-Staatsvertrags zu.
2.
Er bittet Hessen, die Änderung des IT-Staatsvertrags in Abstimmung mit dem Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz sowie der Beteiligung der Finanzministerkonferenz in die Wege zu leiten und zu begleiten.
3.
Der IT-Planungsrat stellt fest, dass mit der Änderung des IT-Staatsvertrags auch eine Reform der Entscheidungs- und Umsetzungsstrukturen einhergehen muss. Er wird seine Geschäftsordnung in der 42. Sitzung des IT-Planungsrats ändern. Er bittet die AG Finanzplanung und das Land Nordrhein-Westfalen, einen abgestimmten Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats unter Berücksichtigung des von Bayern und Nordrhein-Westfalen vorgelegten Vorschlags zur Änderung des IT-Staatsvertrags rechtzeitig vorzulegen.

OSiP Euro2024
Beschlussnummer (2023/​26)

1.
Der IT-Planungsrat stimmt der Finanzierung der notwendigen technischen Anpassungen sowie dem Betrieb und Support des zentralen OSiP-Kerns für die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens anlässlich der UEFA EURO 2024 zu.
2.
Der IT-Planungsrat stimmt der Finanzierung der Entwicklung sowie dem Betrieb und Support des XPS3-Proxys, mit der für die UEFA EURO 2024 beschränkten Funktionalität, zur Anbindung von OSiP an den XPS3-Dienst des BKA (XPS3-Konverter-Proxy) für die ZVÜ anlässlich der UEFA EURO 2024 zu.

Unternehmenskonto
Beschlussnummer (2023/​27)

Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, die Finanzierung der SelfService-Funktionen zur automatisierten Anbindung der Onlinedienste an die Berechtigungssteuerung des Unternehmenskontos und der für den fachlichen Betrieb notwendigen Tools in Höhe von 5,547 Millionen Euro in die Wege zu leiten. Der Finanzierungsanteil 2023 in Höhe von 2,777 Millionen Euro wird aus dem laufenden Produktbudget, die weiteren Entwicklungskosten für 2024 in Höhe von 2,77 Millionen Euro aus den Mitteln für Digitalisierungsprojekte 2023 finanziert. Die zusätzlichen Betriebskosten in 2024 in Höhe von 695 000 Euro sind aus dem laufenden Produktbudget 2024 zu erbringen.

Wissensmanagement
Beschlussnummer (2023/​28)

Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, den vorgelegten Maßnahmenplan des Konzepts „Wissensmanagement für Online-Verwaltungsleistungen“ im Rahmen der Weiterentwicklung der Umsetzungskonzeption des bereits beschlossenen „Flächendeckenden First-Level Support für Online-Dienste mit der 115“ aufzugreifen, zu planen und umzusetzen. Die relevanten Stakeholder, insbesondere die FIM-Fachgruppe und Landesredaktion, werden beteiligt.

Zentrales Bürgerpostfach
Beschlussnummer (2023/​29)

1.
Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die Erarbeitung eines Modells zur Integration des Zentralen Bürgerpostfachs (zukünftiges Postfach der BundID) in die interoperablen Servicekonten, in Abstimmung mit FINK, nicht mehr notwendig ist, und hebt damit Punkt 2 des Beschlusses 2022/​04 auf.
2.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des ZBP liegt der Fokus auf der Sicherstellung eines digitalen Rückkanals für Bürgerinnen und Bürger (Bidirektionalität) sowie auf der Integration des Statusmonitors.

NEGS
Beschlussnummer (2023/​30)

1.
Der IT-Planungsrat beschließt, die Gültigkeit der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
2.
Der IT-Planungsrat stellt fest, dass seine strategische Ausrichtung durch die Schwerpunkthemen erfolgt.
3.
Die Themenpaten binden die übrigen Mitglieder des Planungsrates verstärkt in die Ausarbeitung und Konkretisierung der Schwerpunktthemen sowie deren Umsetzungspläne ein.

Gremienbereinigung
Beschlussnummer (2023/​31)

Der IT-Planungsrat (IT-PLR) beschließt folgende allgemeine Regularien für die Gremien- und Arbeitsstrukturen im Ökosystem IT-Planungsrat:

a.
dass neue Gremien, Arbeitsformate und Projektgruppen durch einen Beschluss des IT-PLR eingesetzt werden. Arbeitsformate und Projektgruppen können auch durch Beschluss der AL-Runde eingesetzt werden. Der Beschluss zur Einsetzung erfolgt auf Basis eines ausgefüllten „Gremien-Steckbriefs“, welcher insbesondere Zielstellung, Zeitraum und Zeitplan enthält.
b.
dass eingesetzte Gremien, Arbeitsformate und Projektgruppen auf der Webseite des IT-PLR inkl. Kontakt­informationen veröffentlicht werden.
c.
dass eingesetzte Gremien, Arbeitsformate und Projektgruppen einmal jährlich über ihre Zielerreichung im Rahmen des Jahresbericht IT-PLR/​FITKO berichten.
d.
dass Gremien, Arbeitsformate und Projektgruppen bei inhaltlichem Bezug zu Beschlussvorschlägen und vor der Beschlusseinreichung durch den Berichterstatter eingebunden werden sollen. Die Einbindung ist in der Beschlussvorlage darzustellen.
e.
dass Gremien, Arbeitsformate und Projektgruppen prinzipiellen Anspruch auf Ressourcen des IT-PLR haben. Mögliche Bedarfe werden im „Gremien-Steckbrief“ dargestellt.
f.
dass auf Basis des initialen Registrierungsprozesses die Fortsetzung der Projektgruppe eID zunächst bis zum 31. Dezember 2023 und der Projektgruppe „Beschaffung VS-Kommunikation für Länder (L-VSK)“ bis zum 31. Dezember 2024 als Projektgruppen des IT-PLR gelten.

Deutschlandmarke
Beschlussnummer (2023/​32)

Der IT-Planungsrat beauftragt die AG Dachmarke und Domain, bis zur 42. Sitzung (November 2023) einen Entwurf zu erarbeiten, wie die digitale Dachmarke inklusive Basisdomain auf digitale Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern, Kommunen angewendet werden kann sowie eine Beschlussempfehlung für die Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst (November 2023) vorzulegen.

Umsetzung NIS-2-Richtlinie
Beschlussnummer (2023/​33)

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der AG Informationssicherheit zur Umsetzung der NIS-2-RL in den Ländern zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat bittet die AG Informationssicherheit, zur 42. Sitzung ein Identifizierungskonzept hinsichtlich der Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung auf regionaler Ebene entsprechend den Vorgaben der NIS-2-Richtlinie vorzulegen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet die AG Informationssicherheit ferner, zur 42. Sitzung eine, in der AG Informationssicherheit abgestimmte, Bewertung vorzulegen, ob und inwieweit Kommunen und Bildungseinrichtungen in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollen.

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