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Bekanntmachung der Entscheidungen des IT-Planungsrats vom: 19.11.2024 FITKO (Föderale IT-Kooperation)

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FITKO
(Föderale IT-Kooperation)

Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats

Vom 19. November 2024

Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (GG) (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).

Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.

Frankfurt am Main, den 19. November 2024

FITKO
(Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –

Im Auftrag
B. Zurek

Anlage

Föderale Digitalstrategie
Beschluss 2024/​40

1.
Der IT-Planungsrat beschließt die Dachstrategie als ersten Teil der föderalen Digitalstrategie und tritt gemeinschaftlich für das Zukunftsbild der Verwaltung der Zukunft ein. Der IT-Planungsrat richtet sein Handeln nach den Leitlinien aus und entwickelt diese in einem iterativen Prozess weiter.
2.
Der IT-Planungsrat bittet die Paten der Schwerpunktthemen, die Erstellung oder Aktualisierung ihrer Zielbilder und die Ableitung von Zielen bestehender und ergänzender Umsetzungsvorhaben vorzunehmen. Ein gemeinsamer Beschlussvorschlag sollte zur 46. Sitzung des IT-Planungsrats eingebracht werden.
3.
Der IT-Planungsrat beauftragt Mecklenburg-Vorpommern (als Vorsitz 2025) und den Bund (als Vorsitz 2024/​2026 sowie Co-Vorsitz 2025), mit Unterstützung der FITKO Strukturen für die dauerhafte und partizipative Strategie­umsetzung und Weiterentwicklung umzusetzen.
4.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, eine begleitende Methodik aus dem Zielbild- und Umsetzungsprozess als Basis der künftigen Portfoliosteuerung über alle Produkte, Projekte, Standards, Architekturen und Dialogformate für den IT-Planungsrat zur 46. Sitzung des IT-Planungsrats vorzuschlagen.
5.
Die anfallenden Kosten für die allgemeine Organisation und übergreifende Abstimmung, die Erstellung der strategischen Zielbilder sowie die Steuerung der Umsetzung durch abgestimmte Portfoliovorschläge zu künftigen Vorhaben des IT-Planungsrats sind aus dem Projektbudget zu finanzieren. Hierzu werden die Restmittel der Digitalisierungsprojekte 2024 in Höhe von 6,4 Millionen Euro paritätisch auf die fünf Schwerpunktthemen und die Steuerungsgruppe Föderale Digitalstrategie aufgeteilt und als Grundfinanzierung für 2025 bereitgestellt.
6.
Die fachpolitischen Sprecher werden gebeten, die Dachstrategie als ersten Teil der föderalen Digitalstrategie ihrer jeweiligen Fachministerkonferenz vorzustellen.

Eckwerte zum Wirtschaftsplan 2026
Beschluss 2024/​41

Der IT-Planungsrat beschließt die Eckwerte für 2026 und 2027 in Höhe der bereits festgelegten maximalen Gesamtsumme von 203 032 232 Euro für 2026 und 213 183 843 Euro für 2027.

Verwaltungscloud DVC
Beschluss 2024/​42

1.
Der IT-Planungsrat beschließt die Übernahme des Ergebnisses des Umsetzungsprojektes DVC (CSP-Ökosystem und Koordinierungsstelle) als Produkt des IT-Planungsrates ab dem 1. April 2025.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt die Übergangsfinanzierung für das Jahr 2025, beginnend ab dem 1. April 2025, über den Mechanismus der „negativen Planungsreserve“.

Staatsvertrag NOOTS
Beschluss 2024/​43

Der IT-Planungsrat beschließt den Vertragsentwurf über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG).

Leitlinie Informationssicherheit
Beschluss 2024/​44

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der AG Informationssicherheit zum Umsetzungsstand der Leitlinie für Informationssicherheit zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder, die Möglichkeiten für die Gewinnung von Fachkräften für Informationssicherheit und die entsprechende Fortbildung von Verwaltungsbediensteten zu stärken.
3.
Der IT-Planungsrat bekräftigt seine Beschlüsse aus den Vorjahren (Beschlüsse 2022/​24, 2020/​05) und bittet seine Mitglieder nachdrücklich, den Aufgaben der Informationssicherheit den gebotenen hohen Stellenwert im Digitalisierungskontext beizumessen und sich für die dauerhafte Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen einzusetzen.
4.
Der IT-Planungsrat beauftragt die AG Informationssicherheit, die Leitlinie zur Informationssicherheit inklusive Umsetzungsplan unter Berücksichtigung der Schwerpunkte der föderalen Digitalstrategie über das Jahr 2025 hinaus fortzuentwickeln.

Übertragung Projektmittel nach 2025
Beschluss 2024/​45

Der IT-Planungsrat beschließt, die Restmittel aus dem ehemaligen Digitalisierungsbudget nach 2025 zu übertragen.

Geodateninfrastruktur (GDI-DE)
Beschluss 2024/​46

1.
Der IT-Planungsrat beschließt die Nationale Geoinformationsstrategie 2.0 (NGIS 2.0) als verbindlichen Rahmen im Geoinformationsbereich.
2.
Der IT-Planungsrat empfiehlt den Fachministerkonferenzen die Beachtung der NGIS 2.0.
3.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Vorsitzenden des Lenkungsgremiums GDI-DE zu Ausbau und Betrieb der GDI-DE sowie den zugehörigen Aktionsplan zur Kenntnis.
4.
Der IT-Planungsrat bittet das Lenkungsgremium GDI-DE, jährlich über die GDI-DE zu berichten.

Kerndatenmodell XUnternehmen
Beschluss 2024/​47

1.
Der IT-Planungsrat beschließt in Folge zu Beschluss 2021/​08 die verbindliche Anwendung des semantischen Datenstandards „XUnternehmen.Kerndatenmodell“ der Wirtschaftsministerkonferenz als Standard für fach­übergreifende Datenübermittlungen von Unternehmensdaten bis spätestens zum 31. Dezember 2026 gemäß IT-Staatsvertrag.
2.
Der IT-Planungsrat bittet die Wirtschaftsministerkonferenz, in dem Datenstandard „XUnternehmen.Kerndaten­modell“ die Anforderungen aller Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung an Unternehmenskerndaten zu berücksichtigen und diesen bei Bedarf entsprechend fortzuschreiben. Dies gilt insbesondere für Vorhaben des Onlinezugangsgesetzes, der Registermodernisierung und der Umsetzung der SDG-VO.
3.
Der IT-Planungsrat bittet die Wirtschaftsministerkonferenz, konkrete Regelungen zur Feststellung der Konformität von IT-Standards zum semantischen Datenstandard „XUnternehmen.Kerndatenmodell“ festzulegen und diese Konformitätskriterien in den Datenstandard aufzunehmen.

Gemeinsame EfA-Finanzierung
Beschluss 2024/​48

1.
Der IT-Planungsrat beschließt den Ablauf für die Bewertung laufender in gemeinsamer Finanzierung befindlicher EfA-Verfahren und gegebenenfalls die Auswahl weiterer EfA-Verfahren und das Hinausfallen ungeeigneter EfA-Verfahren.
2.
Der IT-Planungsrat nimmt den aktuellen Arbeitsstand der Bewertungskriterien zur Kenntnis, bittet die PG EfA-Finanzierung um weitere Ausarbeitung und Vorlage zur Beschlussfassung auf der 46. Sitzung.
3.
Die Bewerbung neuer EfA-Verfahren und deren Bewertung sowie die laufender EfA-Verfahren soll erstmals im Herbst 2025 stattfinden. Bis zur Etablierung des Verfahrens ist die Aufnahme neuer EfA-Verfahren durch Beschluss des IT-Planungsrates möglich.
4.
Der IT-Planungsrat bittet die PG EfA-Finanzierung um Erarbeitung eines Konzepts für die Evaluation der Gesamtmaßnahme „Gemeinsame EfA-Finanzierung“ zur 47. Sitzung.
5.
Der IT-Planungsrat beschließt die Fortführung der PG EfA-Finanzierung bis zum 31. Dezember 2025.

Mindestanforderungen für den Betrieb von EfA-Leistungen
Beschluss 2024/​49

1.
Der IT-Planungsrat erklärt die Mindestanforderungen für den Betrieb von EfA OD R1 bis R8 (Rollen und Verantwortlichkeiten) ab dem 1. Januar 2025 für verbindlich.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt die Fortführung der Projektgruppe AG RaBe bis zum 31. Dezember 2025.
3.
Der IT-Planungsrat überträgt zukünftige Entscheidungen über die Weiterentwicklungen der Mindestanforderungen für den Betrieb von EfA OD an die AL-Runde.

Nutzungshäufigkeit Verwaltungsleistungen
Beschluss 2024/​50

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Bundes zum Fortschritt der Erhebung der Nutzungsdaten in der Zentralen Statistik-Komponente und den Nutzungsdaten selbst zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat beschließt die in dem Dokument „Vorschlag für eine zweckmäßige Nutzung der in der Zentralen Statistik-Komponente erhobenen Daten“ dargelegten Maßnahmen und bittet den Bund, diese bis zum 31. Oktober 2025 umzusetzen.
3.
Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder, ihre Bemühungen der Bereitstellung der Nutzungsdaten für die Zentrale Statistik-Komponente für alle elektronischen Verwaltungsleistungen, für die der Bund die Regelungskompetenz besitzt, mit gebotenem Einsatz fortzuführen.
4.
Der IT-Planungsrat bittet den Bund, in seiner nächsten Sitzung zum weiteren Fortschritt der Erhebung der Nutzungsdaten in der Zentralen Statistik-Komponente und den Nutzungsdaten selbst zu berichten.

Produktmanagement
Beschluss 2024/​51

1.
Der IT-Planungsrat beschließt das Produktmanagement-Modell in der Version 1.0, die Geschäftsordnung für die Gremien der Produkte des IT-Planungsrats sowie die Allgemeinen Teilnahmebedingungen für die Produkte des IT-Planungsrats für alle bestehenden und neuen Produkte des IT-Planungsrats.
2.
Er bittet die FITKO, unter Einbindung von Bund und Ländern, bis zur 37. Sitzung der AL-Runde einen Zeitplan für die Umstellung der Bestandsprodukte sowie einen Vorschlag zur Einordnung in einen der Steuerungsansätze und der Besetzung der Produktboards zur Entscheidung vorzulegen.
3.
Er bittet die FITKO um die schrittweise Umstellung der Bestandsprodukte auf das neue Produktmanagement-Modell und um regelmäßige Fortschrittsberichte an die AL-Runde.
4.
Er beauftragt die FITKO mit der Aufhebung bestehender Geschäftsordnungen der Bestandsprodukte. Er bittet die FITKO, im Rahmen der Umstellung die Ablösung der bestehenden Verwaltungsvereinbarungen für die Bestandsprodukte zu begleiten und, soweit erforderlich, neue, steuerungsansatzkonforme Verträge zu schließen.
5.
Alternative Steuerungsmodelle sind mit Zustimmung der Abteilungsleiterrunde in Ausnahmefällen zulässig.

Neukonzeption OSiP
Beschluss 2024/​52

1.
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht über den Zustand des Produkts Online-Sicherheitsprüfung (OSiP) und die darin enthaltenen Ergebnisse und Empfehlungen zur Kenntnis.
2.
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, bis zur 46. Sitzung eine detaillierte Planung für die Neukonzeption in 2025 vorzulegen, um eine Neuentwicklung und Weiterführung des Produkts OSiP zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch ab 2026, zu ermöglichen. Das Produkt OSiP soll während der Phase der Neukonzeption und Neuentwicklung uneingeschränkt zur Verfügung stehen, um eine kontinuierliche Nutzung und Verfügbarkeit zu gewährleisten.
3.
Der IT-Planungsrat stellt sicher, dass die für die Neuentwicklung erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden. Anforderungserhebung, Konzeption und Abstimmung mit den Stakeholdern werden aus dem Produktbudget 2025 finanziert.

E-Rechnung
Beschluss 2024/​53

1.
Der IT-Planungsrat beauftragt den Bund, zur stringenten Weiterverfolgung der Ergebnisse der Analyse des „Vorprojekt E-Rechnung“ ein Folgeprojekt im Einvernehmen und unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Länder sowie der FITKO zu initiieren und durchzuführen.
2.
Das Folgeprojekt verfolgt folgende Ziele:

a)
Aufarbeitung offener Fragestellungen und Herstellung der Vergleichbarkeit gemäß der im Ergebnisbericht des „Vorprojekt E-Rechnung“ aufgezeigten Limitationen
b)
Klärung der Voraussetzungen und eines Zeitrahmens, unter denen alle Länder bereit wären, sich an eine einheitliche Rechnungseingangslösung anzuschließen
c)
Erarbeitung einer Empfehlung zur Aufnahme einer für die Länder wirtschaftlichen Lösung als Produkt des IT-Planungsrats inklusive Konkretisierung eines möglichen Kostenumlagemodells
d)
Erarbeitung, Analyse und Bewertung von An- beziehungsweise Umbindungsszenarien an die in Frage kommende Rechnungseingangslösung auch im Hinblick auf die Verpflichtungen nach dem Wachstumschancengesetz (E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich)
3.
Die Ergebnisse des Folgeprojektes sind dem IT-Planungsrat zur November-Sitzung 2025 vorzulegen.
4.
Die untenstehenden benötigten Ressourcen (195 000 Euro Sachmittel sowie 0,2 VZÄ FITKO) des IT-Planungsrats sind über die FITKO bereitzustellen.

OZG-Rahmenarchitektur
Beschluss 2024/​54

1.
Der IT-Planungsrat beschließt, das „Zielbild der OZG-Rahmenarchitektur“ zur Grundlage seiner zukünftigen Entscheidungen, Projekte und Arbeitsformate zu machen.
2.
Er bittet den Bund, kontinuierlich die Wirksamkeit und Anwendbarkeit des „Zielbilds der OZG-Rahmenarchitektur“ zu evaluieren und ihm Fortschreibungen des Dokuments zur Beschlussfassung vorzulegen. Er bittet das föderale IT-Architekturboard um aktive Mitwirkung bei der Fortschreibung.

API First
Beschluss 2024/​55

Der IT-Planungsrat bittet Bremen als Paten für das Schwerpunktthema „Digitale Anwendungen“ unter Be­teiligung weiterer Länder und des Bundes:

1.
eine Übersicht über bestehende Ökosysteme auf Basis offener Schnittstellen der Verwaltung für digitale Services der Wirtschaft zu erstellen und die dort bestehenden Rahmenbedingungen (unter anderem Standards, Governance) zu analysieren, um
2.
auf dieser Basis gemeinsam mit dem föderalen Architekturboard und in Abstimmung mit dem Standardisierungsboard

a)
einen Vorschlag für die gezielte Schaffung eines offenen Ökosystems zu erarbeiten („API First“),
b)
Bedingungen und Kriterien zu entwickeln, unter welchen Voraussetzungen die Verwaltung verpflichtet ist, strukturierte Daten über zu schaffende Verwaltungs-APIs entgegen zu nehmen,
c)
unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, konkrete Probleme zu lösen, geeignete Verwaltungsbereiche und -leistungen zu identifizieren, notwendige Rahmenbedingungen und ein gestuftes Vorgehen (inklusive Ressourcenbedarfe) zur Öffnung von Schnittstellen der Verwaltung für digitale Services der Wirtschaft für ein Ökosystem von Anwendungen zu erarbeiten. Hierbei ist die Wirtschaft in geeigneter Form zu beteiligen.

Die Zwischenergebnisse (Nummer 1) werden zur 46. Sitzung und die Ergebnisse zu Nummer 2 zur 47. Sitzung des IT-Planungsrates vorgelegt.

Pilotprojekt KI-Marktplatz
Beschluss 2024/​56

1.
Der IT-Planungsrat beauftragt das Kompetenzteam KI der AG Datennutzung, in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium des Innern und für Heimat den durch den Bund entwickelten Marktplatz der KI-Möglichkeiten testweise in Landes- und Kommunalverwaltungen zur Pilotierung anzubieten. Der Bund stellt hierfür bis Ende des ersten Quartals 2025 die erforderlichen Zugänge zur Plattform bereit. Die Kosten für Version 1.0 inklusive Pilotierungsphase trägt der Bund.
2.
Der IT-Planungsrat beauftragt das Kompetenzteam KI der AG Datennutzung, in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium des Innern und für Heimat einen Nutzungsleitfaden für die Pilotierung der Öffnung des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten bis zur 36. AL-Runde zu entwickeln.
3.
Der IT-Planungsrat beauftragt das Kompetenzteam KI der AG Datennutzung, in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium des Innern und für Heimat die geplante Pilotierung in den beteiligten Ländern zu begleiten und zu evaluieren.
4.
Der IT-Planungsrat beauftragt das Kompetenzteam KI der AG Datennutzung, in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium des Innern und für Heimat bis zur 48. Sitzung des IT-Planungsrats ein Konzept für eine flächendeckende Einführung und den Betrieb der Plattform in Ländern und Kommunen zu entwickeln. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse der durchgeführten Workshops, die Evaluation, Finanzierungsmodell, Nutzungsleitfaden sowie Schnittstellen beziehungsweise gegebenenfalls Integration zu bestehenden Maßnahmen zu betrachten. Im Fall einer erfolgreichen Pilotierung ist es anzustreben, den Marktplatz der KI-Möglichkeiten allen Ländern und Kommunen zur Verfügung zu stellen, um eine einheitliche Plattform für KI-Anwendungen in der Verwaltung zu etablieren.

Weiterentwicklung Registermodernisierung
Beschluss 2024/​57

Der IT-Planungsrat beschließt die Fortschreibung des Auftrags für das Programm Registermodernisierung durch die in Anlage 1 vorgelegte Aufgabendarstellung und somit die Präzisierung seines Beschlusses 2023/​22 und be­auftragt auf deren Basis die Gesamtsteuerung Registermodernisierung mit der Aktualisierung der Programm­planung.

Unterstützung des Programmbüros Registermodernisierung
Beschluss 2024/​58

Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, Ressourcen im Rahmen des durch den Lenkungskreis der Register­modernisierung abgestimmten Budgets zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Gesamtprogrammleitung und des Programmbüros der Gesamtsteuerung Registermodernisierung bereitzustellen.

EfA-Nachnutzung – Informationssicherheit
Beschluss 2024/​59

1.
Der IT-Planungsrat beschließt den Vorschlag der AG Informationssicherheit für die Eigenerklärung der EfA-Dienstleister sowie der Plausibilitätsprüfung durch die zentrale Stelle des anbietenden Landes.
2.
Der IT-Planungsrat bittet den Bund, bei einer Überarbeitung der Eigenerklärung gemäß ITSiV-PV die Aufnahme der Erweiterungen der Eigenerklärung gemäß Vorschlag der AG Informationssicherheit zu prüfen.

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