FITKO
(Föderale IT-Kooperation)
Bekanntmachung
der Entscheidungen des IT-Planungsrats
Auf Grund des § 1 Absatz 5 Satz 3 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c des Grundgesetzes (IT-Staatsvertrag) werden Entscheidungen des IT-Planungsrats im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (Anlage).
Die bisherigen Entscheidungen des IT-Planungsrats – einschließlich der in den Entscheidungen in Bezug genommenen Sitzungsunterlagen – können auch auf der Internetseite www.it-planungsrat.de eingesehen werden.
FITKO (Föderale IT-Kooperation)
– Koordinierung des IT-Planungsrats –
Im Auftrag
Bianca Molitor
Zusammenarbeit FachMK
Beschluss 2025/01
Der IT-Planungsrat ändert seinen Beschluss 2022/43 und 2024/19 wie folgt:
In Nummer 1 wird Nummer 2 wie folgt gefasst: „2. Justizministerkonferenz (E-Justice-Rat): Brandenburg.“
Zielbilder der Schwerpunktthemen
Beschluss 2025/02
- 1.
-
Der IT-Planungsrat beschließt aufbauend auf der bereits beschlossenen Dachstrategie die Zielbilder Digitale Transformation, Datennutzung, Digitale Anwendung, Digitale Infrastruktur und Informationssicherheit als zweiten Teil der föderalen Digitalstrategie für die Verwaltung und tritt im Sinne der Verwaltung der Zukunft gemeinschaftlich für deren zügige Umsetzung und Erreichung ein.
- 2.
-
Der IT-Planungsrat bittet die Themenpaten, soweit noch nicht geschehen, die Zielbilder bis zur 47. Sitzung mit ersten konkreten Maßnahmen und Jahreszielen für die Umsetzung zu untersetzen.
- 3.
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Der IT-Planungsrat beschließt, alle von ihm verantworteten Vorhaben auf die Zielbilder der Schwerpunktthemen abzustimmen und diese transparent und messbar in das Portfoliomanagement bis zur 49. Sitzung des IT-Planungsrats zu überführen.
- 4.
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Der IT-Planungsrat beauftragt die Steuerungsgruppe der Föderalen Digitalstrategie, die regelmäßige Überprüfung des Umsetzungsstandes und erforderliche Aktualisierungen der Zielbilder zu koordinieren. Für Unterstützungsleistungen zur weiteren Ausarbeitung und Begleitung der Schwerpunktthemen sowie der Steuerungsgruppe sind ab 2026 jährlich jeweils 5 % des Budgets für Digitalisierungsprojekte der Schwerpunktthemen vorgesehen.
Portfoliosteuerung
Beschluss 2025/03
- 1.
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Der IT-Planungsrat bestätigt die Entscheidung des Steuerungskreises zur Initialisierung neuer Vorhaben, finanziert über die Projektmittel der Schwerpunktthemen aus dem Wirtschaftsplan 2025 in einem Umfang von zunächst 15 Mio. Euro.
- 2.
-
Die Finanzierung soll nur für Projekte erfolgen, die bestmöglich
- a)
-
eine deutschlandweite flächendeckende Wirkung entfalten,
- b)
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auf die föderale Digitalstrategie und
- c)
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auf ein Zielbild der Schwerpunktthemen einzahlen.
Eine Fokussierung auf IT-infrastrukturelle Querschnittsprojekte wird angestrebt. - 3.
-
Die FITKO wird mit der Abfrage von Vorhabenskizzen unter den Mitgliedern des IT-Planungsrats sowie mit der programmübergreifenden Auswahlpriorisierung nach den Kriterien von Ziffer 2 beauftragt. Zu den ausgewählten Projekten sind FIT-AB und FIT-SB anzuhören. Die Priorisierung wird mit den Themenpaten validiert.
- 4.
-
Der IT-Planungsrat befasst sich mit der Freigabe in der 47. Sitzung des IT-Planungsrates.
- 5.
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Der IT-Planungsrat beschließt die Evaluation des Vorgehens vor der erneuten Durchführung in 2026 und bittet hierzu um einen Bericht zur 49. Sitzung des IT-Planungsrates.
- 6.
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Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO mit der weiteren Ausarbeitung der Konzeption zur Portfoliosteuerung unter Einbeziehung der Themenpaten zur 48. Sitzung des IT-Planungsrates. Der IT-Planungsrat beschließt die Aufhebung der Ziffern 2 und 3 des Beschlusses 2023/44.
Wirtschaftsplan FITKO
Beschluss 2025/04
- 1.
-
Der IT-Planungsrat beschließt, die gebundenen Haushaltsmittel aus 2024 nach 2025 zu übertragen und die ungebundenen Restmittel sowie Überzahlungen im Jahr 2024 auf die von Bund und Ländern anzufordernden Zahlungsbeträge für 2025 anzurechnen.
- 2.
-
Der IT-Planungsrat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplans 2026.
- 3.
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Die Ausgestaltung der pauschalen Mittelreduzierung erfolgt im Rahmen der strategischen Entscheidungen zum Portfolio.
- 4.
-
Im Textteil des Wirtschaftsplans 2026 werden bei den Standards, Produkten und Daueraufgaben die Betriebs- und Entwicklungskosten gesondert dargestellt. Diese und die Projektkosten werden nach externen Personal-, Berater-, Sach- und Investitionskosten ausgewiesen.
- 5.
-
Im Wirtschaftsplan 2026 werden ergänzend aussagekräftige begründende Unterlagen für die neu zu schaffenden Stellen je Abteilung und Aufgabenbereich aufgenommen.
- 6.
-
Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, den beschlossenen Entwurf mit den vom Steuerungskreis und dem Sitzland Hessen freigegebenen Ergänzungen nach Ziffer 4 und 5 mit der Bitte um Genehmigung an die Finanzministerkonferenz der Länder sowie an das Bundesministerium des Inneren und für Heimat zur Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen zu übersenden.
- 7.
-
Das BMI wird gebeten, zeitnah eine Organisationsuntersuchung der FITKO zu beauftragen. Deren Ergebnis soll zur 48. Sitzung des IT-Planungsrats vorgelegt werden.
- 8.
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FITKO wird beauftragt, zum gleichen Termin ein Konzept zur Reduzierung des Umfangs der zu übertragenden, gebundenen Mittel vorzulegen.
Geschäftsordnung IT-Planungsrat
Beschluss 2025/05
Der IT-Planungsrat beschließt den Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats.
Offene Austauschformate
Beschluss 2025/06
- 1.
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Der IT-Planungsrat stellt fest, dass für die bundesweite Zusammenarbeit offene Austauschformate notwendig sind, und begrüßt den Beschluss der Digitalministerkonferenz. Offene Formate und offene Schnittstellen sind ein wichtiger Baustein für den notwendigen Transformationsprozess der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland auf dem Weg zu mehr Digitaler Souveränität und Innovationen.
- 2.
-
Der IT-Planungsrat setzt sich dafür ein, dass in der Öffentlichen Verwaltung offene Formate wie das Open Document Format (ODF) zunehmend Verwendung findet und bis 2027 zum Standard für den Dokumentenaustausch wird. Er beauftragt das Standardisierungsboard mit der Umsetzung.
- 3.
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Der IT-Planungsrat erkennt darüber hinaus, dass für die länderübergreifende Zusammenarbeit insb. zur Vor- und Nachbereitung von Fachministerkonferenzen der Austausch von Dokumenten per E-Mail nicht mehr zeitgemäß ist, und setzt sich – entsprechend dem Vorgehen der MPK – für die Nutzung offener Kollaborationslösungen in der Länderzusammenarbeit ein. Er beauftragt die FITKO, dazu bis zur 48. Sitzung ein Konzept für die Bereitstellung einer Kollaborationslösung vorzulegen.
DVC Finanzierung
Beschluss 2025/07
- 1.
-
Der IT-Planungsrat beschließt das in Anlage A und B dargelegte Vorgehen zur Refinanzierung des Betriebs der DVC.
- 2.
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Die Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud ist eine Gemeinschaftsanstrengung aller Akteure der föderalen Verwaltungsdigitalisierung. Die Mitglieder des IT-Planungsrates verpflichten sich, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und der Digitalministerkonferenz hinsichtlich der Beauftragung neuer IT-Lösungen konsequent umzusetzen, um das Angebotsportfolio der DVC zu stärken. Die Mitglieder des IT-Planungsrates als Träger öffentlicher IT-Dienstleister wirken darauf hin, dass diese Investitionen in die DVC vornehmen können. Sie berücksichtigen bei der Planung größerer IT-Vorhaben, bei Beauftragungen der Öffentlichen Hand sowie bei Ausschreibungen für Fachverfahren, die nicht-öffentliche IT-Dienstleister betreffen, die Konformitätskriterien der DVC.
- 3.
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Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, die Operationalisierung des vorgeschlagenen Refinanzierungsinstrumentes vorzunehmen, das ab 2026 für das Produkt DVC anzuwenden ist.
- 4.
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Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, den vorgelegten Business Case jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren. Bei der Aktualisierung ist auch die Erfüllung der unter Abs. 2 genannten erfolgskritischen Rahmenbedingungen zu prüfen. Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, entsprechende Informationen hierzu von den Mitgliedern einzuholen. Sollten sich aus der Aktualisierung des Business Case und der Prüfung der erfolgskritischen Rahmenbedingungen Handlungs- und Entscheidungsbedarfe entstehen, werden diese dem IT-PLR vorgelegt.
- 5.
-
Der IT-Planungsrat unterstützt die gezielte Förderung nachgefragter Cloud-Services im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und bittet die FITKO, Vorschläge für Fördermaßnahmen bis zur 49. Sitzung des IT-Planungsrats vorzulegen.
Marktplatz der Zukunft
Beschluss 2025/08
- 1.
-
Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht der FITKO zum „Marktplatz der Zukunft“ zur Kenntnis und beschließt auf dieser Basis als strategische Ziele:
- a)
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die Zusammenführung seiner föderalen Marktplätze (FIT-Store, EfA-Marktplatz und Cloud Service Portal der DVC) in einem Marktplatz,
- b)
-
die Öffnung dieses Marktplatzes für private Anbieter unter Beachtung des Umsetzungskonzepts,
- c)
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die technische Realisierung auf Basis des Cloud Service Portals der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Ziele der Deutschen Verwaltungscloud und
- d)
-
das Angebot zur Integration weiterer Marktplätze und marktplatzähnlicher Portale wie z. B. Deutschland.Digital.
- 2.
-
Der IT-Planungsrat beschließt die Umsetzung gemäß der im Umsetzungskonzept dargelegten Option 1A, jedoch ohne Veränderung des Steuerungsmodells der DVC. Eine prognostizierte Umsetzung erster Use-Cases kann bis Ende 2025 erfolgen. Die Finanzierung erfolgt 2025 budgetneutral, indem die bestehenden Budgets der DVC und des EfA-Marktplatzes zusammengefasst und auf die Verwirklichung des Marktplatzes der Zukunft ausgerichtet werden.
- 3.
-
Er beschließt die Fusion von Cloud-Service-Portal (CSP), EfA-Marktplatz und FIT-Store zu einem gemeinsamen Produkt nach Steuerungsansatz 2 des Produktmanagement-Modells unter Prüfung einer Einbeziehung privater Dienstleister bei der technischen Umsetzung durch die FITKO. Der Bund prüft bis Ende 2025 vergaberechtliche Vereinfachungen.
- 4.
-
Er beauftragt die FITKO, zur 41. Sitzung der AL-Runde gemeinsam mit den zu konstituierenden Produktboards von DVC und EfA-Marktplatz einen Plan zur organisatorischen Ausgestaltung und einen Vorschlag zur künftigen Benennung vorzulegen.
PG Struktur
Beschluss 2025/09
- 1.
-
Der IT-Planungsrat bittet die Themenfelder des Digitalisierungsprogramms Föderal, Themenfelddossiers zu erstellen bzw. bedarfsweise fortzuschreiben, die einen Überblick über alle Leistungen des Themenfeldes und deren Status ermöglichen. Diese Themenfelddossiers sollen anschließend den fachpolitischen Sprechern des IT-Planungsrats für die jeweilige Fachministerkonferenz übergeben werden, um eine engere Verzahnung mit den jeweils zuständigen Fachministerkonferenzen zu erreichen.
- 2.
-
Der IT-Planungsrat bittet die betreibenden Länder der EfA-Online Services und die zugehörigen Steuerungskreise, diese Dienste in Richtung Once-Only weiterzuentwickeln, um mit einem schnelleren und besseren Austausch vorliegender Daten die Bearbeitungs- und Entscheidungsgeschwindigkeit der Verwaltung zu erhöhen und die Antragssteller zu entlasten.
- 3.
-
Der IT-Planungsrat bittet die PG Struktur, bis zur 47. Sitzung des IT-Planungsrats in Abstimmung mit dem Digitalisierungsprogramm Föderal und der Gesamtsteuerung Registermodernisierung ein Konzept für eine Governance zu erarbeiten, die es erlaubt, übergreifende Fragen der Digitalisierungsseite zu steuern, um z. B. das Zusammenwirken von OZG, SDG und Registermodernisierung besser zu verzahnen (Konzeption digitale Verwaltungsleistungen Ende-zu-Ende und Once-Only).
- 4.
-
Der IT-Planungsrat bittet das Architekturboard und das Standardisierungsboard, die einzelnen Bereiche OZG, Registermodernisierung und SDG in einer Gesamtarchitektur zu betrachten. Die gesetzlichen Vorgaben, Basiskomponenten, die Produkte des IT-Planungsrats und die Maßnahmen aus der PG Struktur sollen in der weiteren Bearbeitung der föderalen Digitalstrategie in Einklang gebracht werden.
Datenaustausch in Großschadenslagen
Beschluss 2025/10
Der IT-Planungsrat beschließt den Aufbau eines Datenmanagements von Betroffenendaten in Großschadenslagen und beauftragt die FITKO auf Basis der Erfahrungen im Land Sachsen-Anhalt einen Umsetzungsvorschlag für eine Produktlösung bis zur 48. Sitzung des IT-Planungsrats vorzulegen.
Zwischenberichtsverzicht
Beschluss 2025/11
- 1.
-
Mit dem gemeinsamen Ziel einer Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung beschließt der IT-Planungsrat:
- a)
-
fortan Projekt-Zwischenberichte nur anlassbezogen (z. B. mit Handlungs-/Entscheidungsbedarfen, bei Gefährdung des Projektziels) zu behandeln;
- b)
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im Übrigen ausschließlich Projekt-Abschlussberichte einzureichen.
- 2.
-
Bisherige Beschlüsse, in denen anlasslose oder allgemeine Berichtspflichten ohne konkreten Handlungs- oder Entscheidungsbedarf von Gremien des IT-Planungsrats oder dem IT-Planungsrat selbst enthalten sind, werden mit diesem Beschluss aufgehoben.
- 3.
-
Unbenommen der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses kann jedes Mitglied des IT-Planungsrats die Befassung eines Berichts entsprechend der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats anmelden.
Jahresbericht
Beschluss 2025/12
- 1.
-
Der IT-Planungsrat beschließt den Jahresbericht von IT-Planungsrat und FITKO 2024/25 und bittet den Vorsitz, die erforderliche Beteiligung der ChefBK/CdSK herbeizuführen.
- 2.
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Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Chef des Bundeskanzleramts und den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder folgenden Beschluss: „Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nehmen den Jahresbericht des IT-Planungsrats und der FITKO 2024/25 zur Kenntnis.“
Registermodernisierung:
Umsetzungsstrukturen NOOTS
Beschluss 2025/13
- 1.
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Der IT-Planungsrat beauftragt die Überführung des Programms Gesamtsteuerung Registermodernisierung, einschließlich aller bestehenden Kompetenzen und Finanzmittel entsprechend der angehängten Programm- und Übergangsplanung, zum 30.06.2025, in eine vorläufige Struktur, wie sie im § 3 des Staatsvertrages über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – im Folgenden NOOTS-Staatsvertrag genannt – vorbehaltlich der Ratifizierung vorgesehen ist.
- 2.
-
Der IT-Planungsrat bittet den Lenkungskreis um seine Auflösung frühestens zum 30.06.2025. Der Lenkungskreis wird durch eine gemäß § 3 Abs. 4 ff. NOOTS-Staatsvertrag einzurichtende Steuerungsgruppe durch den IT-Planungsrat ersetzt. Der Lenkungskreisvorsitzende wird gebeten, dem IT-Planungsrat zur 47. Sitzung einen entsprechenden Beschlussvorschlag inkl. eines Vorschlags über die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe vorzulegen. Nach Billigung der Zusammensetzung der Steuerungsgruppe durch den IT-Planungsrat wird der Lenkungskreisvorsitzende gebeten, zur konstituierenden Sitzung der Steuerungsgruppe einzuladen, die Sitzung zu leiten und die Verabschiedung der Geschäftsordnung sowie die Wahl des Vorsitzenden in der Sitzung zu veranlassen. Nach der Wahl des Vorsitzenden übernimmt dieser die Sitzungsleitung. Bis zur konstituierenden Sitzung der Steuerungsgruppe nimmt der Lenkungskreis weiterhin die ihm zugewiesenen Aufgaben wahr.
- 3.
-
Die Steuerungsgruppe wird beginnend ab der konstituierenden Sitzung durch den IT-Planungsrat mit der Wahrnehmung der Aufgaben gemäß § 3 Abs. 5 NOOTS-Staatsvertrag betraut. Innerhalb der durch den IT-Planungsrat zugeteilten Mittel für die NOOTS-Umsetzungsstrukturen (siehe § 3 Abs. 5 lit. a NOOTS-Staatsvertrag), Umsetzungsprojekte sowie die verbleibenden Programmbereichsarbeiten gemäß der angehängten Programm- und Übergangsplanung kann die Steuerungsgruppe Änderungen und Aktualisierungen des damit verbundenen Finanzplans vornehmen. Änderungen mit Relevanz für den Wirtschaftsplan bedürfen weiterhin der Zustimmung des IT-Planungsrats.
- 4.
-
Die NOOTS-Umsetzungsstrukturen umfassen zukünftig die Organisationseinheiten Gesamtleitung, Geschäftsstelle, fachlich koordinierende Stelle und betriebsverantwortliche Stelle gemäß NOOTS-Staatsvertrag.
- 5.
-
Die Steuerungsgruppe gibt sich eine Geschäftsordnung in ihrer konstituierenden Sitzung.
- 6.
-
Die Programmbereiche übergeben gemäß der angehängten Programm- und Übergangsplanung ihre Arbeitspakete und Aufgaben an die fachlich koordinierende und betriebsverantwortliche Stelle.
- 7.
-
Die in der Projektplanung 2025 aufgeführten Umsetzungsprojekte (gemäß Beschlussfassung in TOP 4.2) sowie die Anwendungsfälle zur Begleitung der NOOTS-Umsetzung werden gemäß der beschlossenen Governance über das bisher gültige Federführerprinzip fortgeführt.
Flächendeckende Auskunftsfähigkeit 115
Beschluss 2025/14
- 1.
-
Der IT-Planungsrat beschließt den Bericht „Flächendeckender First-Level-Support für Online-Dienste mit der 115 – Bericht zur aktuellen Auskunftsfähigkeit“ der FITKO.
- 2.
-
Er beauftragt die FITKO, bis zur 42. Sitzung der AL-Runde einen Vorschlag zur Anpassung der Organisationsstruktur des 115-Verbundes unter Einbezug der Länder zur Entscheidung vorzulegen, der zukünftig einen flächendeckenden telefonischen First-Level-Support zu Online-Diensten sicherstellt. Der 115-Verbund und allgemein die Herausforderungen auf der kommunalen Ebene müssen hierbei berücksichtigt werden.
- 3.
-
Er beauftragt die FITKO, zu seiner 48. Sitzung ein Konzept vorzulegen, dass die zentralen Herausforderungen bei Datenerhebung, Datenpflege und Datenqualitätsmanagement im Ökosystem von FIM, PVOG und 115 adressiert.
DVC-Strategie Rahmenwerk
Beschluss 2025/15
Der IT-Planungsrat beschließt die Fortschreibung des Rahmenwerks der Zielarchitektur der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie (Version 3.0).
Governikus
Beschluss 2025/16
Der IT-Planungsrat beschließt:
- 1.
-
Das IT-Planungsrat-Produkt „Anwendung Governikus“ wird ab dem 01.01.2026 in die Finanzierung aus dem Wirtschaftsplan der FITKO überführt.
- 2.
-
Um eine optimale Ausrichtung des Produkts Governikus an der interföderalen IT-Architektur und ein einheitliches Vorgehen für alle Produkte in seinem Portfolio zu gewährleisten, beauftragt der IT-Planungsrat FITKO und Governikus, die notwendigen Schritte zu einer Produktsteuerung im Sinne des Steuerungsansatz 3 des Produktmanagement-Modells des IT-Planungsrats einzuleiten.
- 3.
-
Zusätzlich beauftragt der IT-Planungsrat die FITKO und Governikus, das bestehende Vertragswerk bis zur 48. Sitzung des IT-Planungsrates konsolidiert in einen Folgevertrag zu überführen und Bund und Länder angemessen daran zu beteiligen. Dies umfasst sowohl den Pflegevertrag der Länder als auch den Pflegevertrag des Bundes. Unter Berücksichtigung der Beschlüsse 2024/03 und 2024/41 tragen FITKO und Governikus zudem dafür Sorge, dass künftige Mehrbedarfe beim Produktbudget Governikus im Wirtschaftsplan der FITKO 5 % p.a. ausgehend vom Stand 2026 nicht übersteigen.
Föderale IT-Architekturrichtlinie
Beschluss 2025/17
- 1.
-
Der IT-Planungsrat beschließt als Änderung zu Beschluss 2021/37: Die im Vorhaben „Entwicklung einer Nationalen Architekturrichtlinie“ erarbeitete Föderale IT-Architekturrichtlinie V1.9, die aus den Vorgaben der Nationalen IT-Architekturrichtlinie und den föderalspezifischen Ergänzungen besteht, löst die bisher geltende Version 1.0 für neue Vorhaben ab.
- 2.
-
Der IT-Planungsrat empfiehlt, die Nationale IT-Architekturrichtlinie für alle IT-Projekte und -Produkte der deutschen öffentlichen Verwaltung anzuwenden. Er empfiehlt weiterhin, die Nationale IT-Architekturrichtlinie bei der Erstellung eigener landes- oder bereichsspezifischer IT-Architekturrichtlinien zugrunde zu legen.
- 3.
-
Der IT-Planungsrat beauftragt das Föderale IT-Architekturboard, die Föderale IT-Architekturrichtlinie permanent fortzuschreiben und insbesondere dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.
- 4.
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Der IT-Planungsrat bittet den Bund, zusammen mit dem Föderalen IT-Architekturboard, die Nationale IT-Architekturrichtlinie permanent fortzuschreiben und insbesondere dem aktuellen Stand der Technik anzupassen.
Eskalationsentscheidung OSCI und XTA
Beschluss 2025/18
- 1.
-
Der IT-Planungsrat unterstützt die Durchführung einer unabhängigen Studie, um die Fragestellung hinsichtlich der zukünftigen Ausrichtung von Nachrichtenaustausch von B2G (Business to Government) und G2G (Government to Government) inklusive OSCI und XTA, FIT-Connect, AS4, NOOTS etc. verbindlich zu klären. Die Studie erfolgt in Abstimmung mit dem SPT Digitale Anwendungen, dem föderalen IT-Standardisierungsboard und dem föderalen IT-Architekturboard.
- 2.
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Der IT-Planungsrat beschließt – bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Studie und der daraus gezogenen Konsequenzen zur Zukunft des Betriebs von OSCI und XTA – für eine Übergangszeit von drei Jahren die Finanzierung von Personalkosten der Freien Hansestadt Bremen, um den angezeigten Beratungsbedarf zu den föderalen IT-Standards OSCI und XTA zu gewährleisten, und beauftragt die AG Finanzplanung mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlags.
Gemeinsame EfA-Finanzierung
Beschluss 2025/19
- 1.
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Der IT-Planungsrat beschließt die Bewertungskriterien für die zukünftige Bewertung von EfA-Verfahren, die sich mit dem Bewerbungsformular um eine gemeinsame Finanzierung bewerben.
- 2.
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Er bittet die PG EfA-Finanzierung und das OZG-Programmmanagement darum, die Federführer über den Ablauf und die Kriterien zu informieren.
- 3.
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Der IT-Planungsrat legitimiert die AL-Runde, die Bewertungskriterien anzupassen, sofern deren Grundlagen sich ändern und das jeweilige Kriterium dadurch nur geringfügig verändert wird.
Neukonzeption OSiP
Beschluss 2025/20
- 1.
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Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO mit der Umsetzung der vorgelegten Planung zu Neukonzeption, Neuentwicklung und Rollout des Produkts Online-Sicherheitsprüfung (OSiP).
- 2.
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Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, unter Einbeziehung der relevanten Fachbehörden und Erkenntnisstellen, eine übergreifende Architektur für eine Zuverlässigkeits- und Sicherheitsprüfung zu erarbeiten, mit den Zielen,
- a)
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eine medienbruchfreie und Ende-zu-Ende-verschlüsselte Lösung zu entwickeln, die die Prinzipien Secure- und Data-Protection-by-Design berücksichtigt und einen Zero-Trust-Ansatz verfolgt,
- b)
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die Komplexität des Betriebs zu reduzieren,
- c)
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Robustheit, Effizienz und Skalierbarkeit des Produkts zu steigern sowie
- d)
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die Homogenisierung von Schnittstellen für die unmittelbare Anbindung, Authentifizierung und Adressierung von Fachverfahren und Behördensystemen zu erreichen.
- 3.
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Nach Abschluss der Konzeptionsphase bittet der IT-Planungsrat die FITKO um die Vorlage des Architekturkonzepts zu seiner 49. Sitzung sowie, falls erforderlich, eines aktualisierten Umsetzungs- und Finanzierungsplans für die Entwicklung.
Umsetzungsstand SDG
Beschluss 2025/21
- 1.
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Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zum Umsetzungsstand der Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (Single Digital Gateway, SDG) für das Jahr 2024 zur Kenntnis.
- 2.
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Der IT-Planungsrat bittet die SDG-Koordination im Bund und die AL-Runde, zur 47. Sitzung des IT-Planungsrates konkrete Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Anforderungen der EU-Verordnung zum Single-Digital Gateway deutlich zügiger umgesetzt werden können.
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