DF Deutsche Forfait AktiengesellschaftKölnBekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktGDer Vorstand der DF Deutsche Forfait AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass Aktionäre der DF Deutsche Forfait AG gegen den von der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2024 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023 Anfechtungsklage erhoben haben. Die Anfechtungsklage ist beim Landgericht Köln unter dem Az. 82 O 42/24 rechtshängig.
Köln, im August 2024 DF Deutsche Forfait AG Der Vorstand |
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