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Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

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DF Deutsche Forfait Aktiengesellschaft

Köln

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Der Vorstand der DF Deutsche Forfait AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass Aktionäre der DF Deutsche Forfait AG gegen den von der ordentlichen Hauptversammlung am 2. Juli 2024 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023 Anfechtungsklage erhoben haben. Die Anfechtungsklage ist beim Landgericht Köln unter dem Az. 82 O 42/​24 rechtshängig.

 

Köln, im August 2024

DF Deutsche Forfait AG

Der Vorstand

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