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Bekanntmachung der Feststellung der Haftkostenbeiträge im Kalenderjahr 2024

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Bundesministerium der Justiz

Bekanntmachung
der Feststellung der Haftkostenbeiträge
im Kalenderjahr 2024

Vom 30. November 2023

Auf Grund des § 50 Absatz 2 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088; 1977 I S. 436), der durch Artikel 152 Nummer 2 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird der Betrag der gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch bewerteten Sachbezüge für das Kalenderjahr 2024 wie folgt festgestellt und bekannt gegeben:

I.
für Unterkunft

1.
für Gefangene bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Auszubildende in einem Haftraum mit einer festgesetzten Kapazität für

einen Gefangenen 185,50 €
zwei Gefangene 79,50 €
drei Gefangene 53,00 €
mehr als drei Gefangene 26,50 €
2.
für alle übrigen Gefangenen in einem Haftraum mit einer festgesetzten Kapazität für

einen Gefangenen 225,25 €
zwei Gefangene 119,25 €
drei Gefangene 92,75 €
mehr als drei Gefangene 66,25 €
II.
für Verpflegung

Frühstück 60,00 €
Mittagessen 114,00 €
Abendessen 114,00 €

Alle Beträge beziehen sich jeweils auf einen Monat. Für kürzere Zeiträume ist für jeden Tag ein Dreißigstel der aufgeführten Beträge zugrunde zu legen.

Berlin, den 30. November 2023

440003#00001#0002

Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag
Dr. Mädrich

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