Bundesministerium für Gesundheit
Bekanntmachung
der Höhe der Vergütung
einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge)
und der wesentlichen Versorgungsregelungen der Unparteiischen
Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist gemäß § 91 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 35a Absatz 6 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Veröffentlichung der Höhe der Vergütungen einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der Versorgungsregelungen der Unparteiischen Mitglieder zum 1. März 2024 wie folgt verpflichtet:
Funktion | Im Vorjahr gezahlte Vergütungen | Wesentliche Versorgungsregelungen | Vorzeitige Beendigung |
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Grund- vergütung |
variable Bestand- teile |
Dienst- wagen auch zur privaten Nutzung |
Übergangsregelung nach Ablauf der Amtszeit |
in der gesetzlichen Renten- versicherung versichert |
vergleichbar mit beamten- rechtlichen Regelungen |
Zusatz- versorgung/ Betriebsrente |
Zuschuss zur Privaten Versorgung |
Vertragliche Sonderrege- lungen der Versorgung |
Regelungen für den Fall der Amtsenthebung/ -entbindung bzw. bei Fusionen |
|
gezahlter Betrag |
gezahlter Betrag |
ja/nein | Höhe/Laufzeit | jährlich auf- zuwendender Betrag |
vergleichbare Besoldungs- Gruppe und jährlich aufzuwenden- der Betrag |
jährlich auf- zuwendender Betrag |
jährlich auf- zuwendender Betrag |
Inhalt der Regelung und jährlich auf- zuwendender Betrag |
Höhe/Laufzeit einer Abfindung/eines Übergangsgeldes bzw. Weiterzahlung der Vergütung/ Weiterbeschäftigung |
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Unparteiischer Vorsitzender | 295 000 Euro | nein | sechs Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbrutto, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird | 8 146,80 Euro (AG-Anteil) |
46 676,40 Euro (entspricht B 11 = vorheriger Besoldung als Staatssekretär abzüglich AG-Anteil GRV) |
– | – | – | nein | |
Unparteiisches Mitglied | 253 000 Euro | nein | sechs Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbrutto, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird | – | – | – | 8 146,80 Euro (AG-Anteil) Zuschuss Versorgungswerk der Ärzte |
– | nein | |
Unparteiisches Mitglied | 253 000 Euro | nein | sechs Monate in Höhe von monatlich eines Zwölftels des Jahresbrutto, wenn keine nicht nur geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird | 8 146,80 Euro (AG-Anteil) |
– | – | – | – | nein |
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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